Behindertenbeauftragte*r der Bayerischen Staatsregierung
Die Behindertenbeauftragten der Länder sind von der Regierung unterstützte Personen, die die Interessen aller Menschen mit Behinderungen im jeweiligen Bundesland vertreten sollen. Sie setzen sich für die Rechte von behinderten Menschen ein. Die/der Behindertenbeauftragte in Bayern sieht sich selbst nicht als Beratungsangebot-/stelle für gewaltbetroffene Menschen mit Behinderungen.
Qualität
- Quelle
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Feedback auf Anfrage
- Auskunft verweigert
- Empfehlung der Redaktion
- Nein
Allgemeine Informationen
- Träger
- Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
- Art der Beratung
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Kosten
- kostenfrei
Klientel
- Zielgruppe
-
- Angehörige
- Betroffene
- Mitbewohner*innen
- Geschlecht
- offen für alle unabhängig des Geschlechts
- Alter
- offen für alle unabhängig des Alters
- Behinderungen / Einschränkungen
- offen für alle unabhängig der Behinderung(en)
Formen der Hilfe und Beratung
- Zeitpunkt
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Institution
- Vermittlung / Koordination / Peer-to-Peer / Vernetzung / Interessenvertretung
- Spezialisierung
- Menschen mit Behinderungen
Gewalt
- Formen
- offen für alle unabhängig der Gewaltform(en)
- spezialisiert auf Ort
- offen für alle unabhängig von Einrichtung(en) und Ort(en)
Barrierefreiheit
- Barrierefreie / barrierearme Angebote
- unbekannt / unklar / unvollständig
Sprachen
- Aktive bzw. persönliche Beratung
-
- Geschrieben
-
- Deutsch
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Gesprochen
-
- Deutsch
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Passive bzw. nicht-persönliche Beratung
-
- Geschrieben
-
- Deutsch
- Leichte Sprache
- Gesprochen
- Gebärdensprache
Wirkungskreis
- für Region
- Bayern
Kontakt
- Internetseite
- https://www.behindertenbeauftragter.bayern.de