FAQ: Häufig gestellte Fragen zu #AbleismusTötet

Möglicherweise haben Sie Fragen zum Projekt #AbleismusTötet? Dann sind Sie hier richtig. In nachfolgenden Texten finden Sie häufig gestellte Fragen und die jeweiligen Antworten dazu aus den Bereichen: Über das Projekt, Über Uns, Forderungen, Ratgeber/Hilfsangebote, Recherche von Gewaltfällen und Begriffserklärungen.

Inhalt:
1. Fragen zum Projekt
2. Fragen zum Team
3. Fragen zu vollstationären Wohneinrichtungen
4. Fragen zu Gewalt und Ableismus
5. Fragen zu Meldungen von Fällen
6. Fragen zu Notfall und Hilfsangeboten
7. Fragen zur Recherche
8. Fragen zu Presse
9. Fragen zu Barrierefreiheit
10. Fragen zu Spenden und Unterstützung
11. Begriffserklärungen

1. Fragen zum Projekt

1.1 Was ist das Ziel des Projekts?

Ziel des Projektes ist es, erstmals systematische Gewalt an Menschen mit Behinderungen in vollstationären Wohneinrichtungen zu erfassen. Dabei soll das in den Medien oft dargestellte Erzählung/Annahme der sogenannten „tragischen Einzelfälle“ von Gewalt an Menschen mit Behinderung widerlegt werden. AbilityWatch e. V. will Politiker*innen und Mitmenschen dafür sensibilisieren, dass Gewalt an Menschen mit Behinderungen ein strukturelles Problem ist und jeder Einzelne eine Mitverantwortung trägt. Dabei soll das Projekt insbesondere den Zusammenhang zwischen Gewalt und Sondereinrichtungen – wie vollstationären Wohneinrichtungen – verdeutlichen.

1.2 Warum gibt es dieses Projekt?

Auslöser für dieses Rechercheprojekt war der Mord an vier Menschen mit Behinderungen am 28.04.2021 durch eine Pflegehelferin im Potsdamer Oberlinhaus. Die darauf folgende Berichterstattung war geprägt vom Narrativ des Einzelfalls und von Ableismus. Das Projekt soll ein journalistisches Gegengewicht bilden und Raum für die Perspektive von Menschen mit Behinderungen bieten. Ausführliche Informationen zum Projekt könnt ihr hier finden.

1.3 Wie wurde das Projekt finanziert?

Das Projekt #AbleismusTötet wurde ausschließlich über AbilityWatch e. V. und die über den Spendenaufruf eingegangenen Gelder finanziert. Es wurden keine Spenden von Wohlfahrtsverbänden, staatlichen Stellen oder Ähnlichem angenommen.

1.4 Wie lange wird das Projekt noch betreut?

Nach dem offiziellen Launch von #AbleismusTötet am 28. April 2022 wird das Projekt weiterhin von mehreren Mitarbeiter*innen betreut, um auch den neuen Meldungen von Gewaltfällen an Menschen mit Behinderungen nachgehen und diese Fälle mit in unsere Dokumentation aufnehmen zu können. Ein offizielles Ende dieses Projekts steht bislang (noch) nicht fest.

1.5 Was macht der gemeinnützige Verein AbilityWatch e. V.?

AbilityWatch e. V. versteht sich als Aktionsplattform und Teil der modernen Behindertenrechtsbewegung in Deutschland. Der Verein will Politik kritisch begleiten und das soziale Modell von Behinderung etablieren.

2. Fragen zum Team

2.1 Wer hat an dem Projekt mitgearbeitet?

Hinter dem journalistischen Rechercheprojekt #AbleismusTötet steckt ein großes, interdisziplinäres Team aus haupt- und ehrenamtlichen Journalist*innen, Autor*innen, Jurist*innen, Sozialarbeiter*innen, Sozialpädagog*innen, Psycholog*innen, Erziehungswissenschaftler*innen, Therapeut*innen, Wirtschaftswissenschaftler*innen, Politolog*innen sowie Expert*innen zur Barrierefreiheit. Mehr über das Team von #AbleismusTötet könnt ihr hier erfahren.

2.2 Wie ist die Ressortverteilung?
2.3 Wie hoch ist der Anteil der Menschen mit Behinderungen im Team?

Mehr als die Hälfte des Kernteams sind Menschen mit verschiedenen chronischen Krankheiten/Behinderungen.

2.4 Wie hoch ist der Frauenanteil im Team?

Mehr als zwei Drittel des Kernteams von #AbleismusTötet identifizieren sich als Frauen.

3. Fragen zu vollstationären Wohneinrichtungen

3.1 Was ist unter einer ‚vollstationären Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderungen‘ zu verstehen?

Unter vollstationären Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen versteht AbilityWatch e. V. stationäre Wohnformen der Eingliederungshilfe sowie Pflegeheime. Davon abzugrenzen sind Organisationen der Selbsthilfe und Selbstverwaltung, in denen sich Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige zusammengetan haben, um inklusive Wohnprojekte zu realisieren.

3.2 Weshalb dreht sich das Projekt nur um vollstationäre Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen?

Durch die Verfestigung von Behindertenfeindlichkeit in unserer Gesellschaft sind Menschen mit Behinderungen in allen Lebenslagen einem höheren Risiko von Gewalt ausgesetzt. Um eine journalistisch einwandfreie Recherche durchführen zu können, musste die Redaktion zunächst auf einen klar definierten Lebensbereich fokussieren. Aufgrund des hohen Grads der Fremdbestimmung in stationären Wohneinrichtungen, die Gewalt begünstigen kann und dem besonders hohen Risiko dort Gewalt zu erleben, entschied das Team um #AbleismusTötet die Recherche (vorerst) auf diesen Bereich einzugrenzen.

3.3 Ist es nicht unrealistisch, vollstationäre Wohneinrichtungen ganz abzuschaffen?

Nein, ist es nicht. Länder wie z. B. Schweden haben dies längst vorgemacht. Die Abschaffung von stationären Wohneinrichtungen ist machbar. Wir müssen nur endlich damit anfangen. Doch um stationären Wohneinrichtungen schließen zu können, muss mehr bezahlbarer und barrierefreier Wohnraum geschaffen und die persönliche Unterstützung von behinderten Menschen in verschiedenen Bereichen verstärkt werden. Bis die Grundvoraussetzungen zur Abschaffung von stationären Wohneinrichtung gegeben sind, haben AbilityWatch e. V. zusammen mit weiteren Unterzeichnern Übergangsmaßnahmen erarbeitet, um für die Menschen mit Behinderungen in den noch existierenden stationären Einrichtungen ein so selbstbestimmtes Leben wie möglich zu gewährleisten und dadurch das Risiko von Gewalt zu reduzieren.

3.4 Wird dieses Projekt in Zukunft auch andere Einrichtungen aufnehmen?

Vielleicht wird #AbleismusTötet zukünftig auch auf Menschen mit Behinderungen in anderen Einrichtungen wie z. B. Werkstätten für behinderte Menschen, Schulen, Krankenhäuser und andere ausgeweitet. Eventuell werden auch weitere Länder wie Österreich und die Schweiz inkludiert. Konkrete Pläne hierzu gibt es jedoch noch nicht.

4. Fragen zu Gewalt und Ableismus

4.1 Welche Formen von Gewalt gibt es eigentlich?

Es gibt personale Gewalt, die von den Täter*innen direkt ausgeht. Dazu gehören Beleidigungen, Schläge, Vernachlässigungen und sexuelle Übergriffe. Personale Gewalt kann körperlich sowie psychisch sein. Strukturelle Gewalt hingegen passiert immer dort, wo gesellschaftliche Strukturen zu einer Benachteiligung führen, zum Beispiel durch schlechteren Zugang zu Unterstützung, fehlender Barrierefreiheit oder fehlende Möglichkeit, selbstbestimmt in einer eigenen Wohnung zu wohnen. Strukturelle Gewalt wirkt indirekt. Außerdem gibt es kulturelle Gewalt, die Aspekte einer Kultur, die dafür genutzt werden können, personale und strukturelle Gewalt zu rechtfertigen oder zu legitimieren, also eine scheinbare Begründung oder Entschuldigung für Gewalt zu liefern. Mehr über die verschiedenen Formen von Gewalt und wie diese mit Ableismus zusammenhängen, können Sie hier nachlesen.

4.2 Was bedeutet Ableismus?

Der Begriff Ableismus wird genutzt, wenn Menschen unterschiedliche Formen von Diskriminierung aufgrund ihrer Behinderungen erleben. Mehr zu Ableismus erfahren Sie hier.

4.3 Wie kam es zum Titel des Projekts „Ableismus tötet“?

Der Titel #AbleismusTötet entstand als Reaktion auf die diversen Fälle von Gewalt an Menschen mit Behinderungen in den vergangenen Jahren. Durch den Begriff „Ableismus“ wird die strukturelle Ebene der Gewalt in ihrer Entstehung, Ausprägung und Aufrechterhaltung in den Vordergrund gestellt. (Was Ableismus ist, erfahren Sie hier). Durch den Begriff „tötet“ wird deutlich, wie weitreichend und massiv die Gewalt ist, die durch Ableismus entsteht. Kurz gesagt: Weil Ableismus Menschen mit Behinderungen tötet.

4.4 Konnte das beschönigende Narrativ der sogenannten „Einzelfälle“ widerlegt werden?

Das Projekt #AbleismusTötet hat klar gezeigt, dass Gewalttaten an Menschen mit Behinderungen keine Einzelfälle sind. Im Gegenteil: Mit über 40 Fällen in stationären Einrichtungen und ähnlich vieler anonymer privater Berichte über Gewaltfälle, zu denen die Beteiligten aus Angst vor Konsequenzen keine Details nennen wollten, ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer besonders hoch ist und Gewalt vor allem für Menschen in stationären Wohneinrichtungen zum Alltag gehört.

4.5 Warum spricht #AbleismusTötet hauptsächlich von behinderten Männern und Frauen. Was ist mit Gewalt an non-binären Personen?

Den meisten Studien zu Gewalt an Menschen mit Behinderungen (in stationären Wohneinrichtungen) liegt ein binäres Geschlechterverständnis zugrunde. Das heißt, andere Geschlechter werden dort nicht mit einbezogen und nicht-binäre behinderte Menschen dadurch gar nicht erst erfasst werden. Es ist davon auszugehen, dass mehrfach marginalisierte behinderte Menschen deutlich stärker von Gewalt betroffen sind. Auch binäre trans Personen wurden innerhalb bisheriger Studien nicht oder nur ungenügend spezifisch erfasst. Auch hier lassen sich nur Vermutungen anstellen.

4.6 Was ist der historische Hintergrund des Begriffs Ableismus?

Behindertenfeindlichkeit ist so alt wie die Menschheitsgeschichte selbst, doch erst in den 70er Jahren verbreitete sich der von der US-Behindertenrechtsbewegung geprägte Begriff Ableismus weitläufig. Auch in Deutschland entstand eine Behindertenrechtsbewegung: die „Krüppelbewegung“. Durch die Nutzung des negativ besetzten Wortes „Krüppel“ sprach die Bewegung offen auf die Annahme an, dass behinderte Menschen minderwertig seien - die Grundannahme von Ableismus. Mehr über Ableismus erfahren Sie hier.

4.7 Wie spricht man das Wort Ableismus aus?

Das Wort Ableismus bildet eine ungewöhnliche sprachliche Komposition aus dem englischen Adjektiv fähig und dem deutschen Wort Ideologien und Denkweisen über Menschen. Richtig ausgesprochen wird das Wortpaar ɛɪ̯bəˈlɪsmʊs (in etwa: „Ey-Be-liss-muss“, wobei das „e“ in „Be“ schwach wie bei „bemerkenswert“ klingt).

5. Fragen zu Meldungen von Fällen

5.1 Warum sollte ich einen Gewaltfall melden?

Das Projekt #AbleismusTötet hat über viele Monate Gewalt an Menschen mit Behinderungen in stationären Einrichtungen recherchiert und dokumentiert. Dabei hat die Redaktion sowohl öffentlich bekannte Fälle als auch bislang unbekannte Gewaltfälle mit aufgenommen. Jedoch wurde uns während der Recherche immer wieder verdeutlicht, wie hoch die Dunkelziffer sein muss, denn nicht alle Betroffenen trauten sich, ihr Erlebtes mit uns zu teilen. Doch nur wenn wir öffentlich über die für behinderte Menschen alltägliche Bedrohung sprechen, können wir der Gesellschaft klar machen, dass Gewalttaten an Menschen mit Behinderungen keine Einzelfälle sind. Außerdem ist #AbleismusTötet das derzeit einzige Rechercheprojekt, das alle Fälle von Gewalt an behinderten Menschen in stationären Wohneinrichtungen sammelt.

5.2 Wie kann ich einen Gewaltfall melden?

Wenn Sie einen Gewaltfall melden wollen, können Sie uns eine E-Mail an die Adresse kontakt@ableismus.de schicken.

5.3 Bieten Sie auch Hilfe und Unterstützung für von Gewalt betroffene behinderte Menschen an?

Ableismus Tötet ist ein journalistisches Rechercheprojekt, das Gewaltfälle an Menschen mit Behinderungen recherchiert und dokumentiert. Wir wissen, dass es viel Mut braucht, um von Erfahrungen mit Gewalt zu berichten und wir verstehen, dass das ein ganz sensibles Thema ist. Dennoch können wir als Journalist*innen leider keine direkte Hilfe/Beratung anbieten, da wir für diesen Bereich nicht ausgebildet wurden. Wir haben aber auf unserer Website umfangreiche Ratgeber für Betroffene von Gewalt zusammengestellt. Dort finden Sie neben allgemeinen Informationen im Umgang mit Gewalt auch eine Liste an Hilfsangeboten in ganz Deutschland. Gerne können wir auch den Erstkontakt vermitteln.

5.4 Welche Kriterien gelten für die Meldung?

Aktuell recherchieren und dokumentieren wir alle Fälle von Gewalt, die sich seit 2010 in einer vollstationären Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderungen in Deutschland ereignet haben. Andere Fälle können wir derzeit nicht aufnehmen. Wenn Sie uns kontaktieren, um einen Gewaltfall zu melden, werden wir Ihnen im Anschluss mehrere Fragen zu Ihrer Meldung stellen, um Ihren Fall möglichst detailliert auswerten zu können. Sie können uns die Fragen via E-Mail oder Telefon beantworten und wir stehen Ihnen gerne für Nachfragen zur Verfügung.

5.5 Was passiert nach meiner Meldung?

Nach Ihrer Meldung werden Sie von einem Mitglied unserer Redaktion kontaktiert. Die/der Journalist*in wird Sie bitten, eine Reihe von Fragen zu dem von Ihnen gemeldeten Gewaltfall zu beantworten. Dies kann schriftlich oder nach Absprache auch telefonisch geschehen. Ihr Name sowie die von weiteren Beteiligten des Vorfalls werden in der späteren Publikation nicht veröffentlicht. Den Namen der Einrichtung müssen wir allerdings aus Transparenzgründen wissen und auch erwähnen. Aus presserechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auch die Gegenseite und weitere Personen zu hören, um journalistisch einwandfrei auswerten zu können.

5.6 Kann ich bei der Meldung anonym bleiben?

Generell wird ihr Name oder die Namen anderer Beteiligten in der späteren Publikation NICHT veröffentlicht. Den Namen der Einrichtung müssen wir allerdings aus Transparenzgründen erwähnen und auch die Möglichkeit einräumen, sich zu den Vorfällen zu äußern, aber auch hier wird ihr Name zu keinem Zeitpunkt erwähnt. Dies bedeutet, dass wegen anderer Angaben dennoch indirekt Rückschlüsse auf Ihre Person oder die betroffene Person gezogen werden könnten. Möchten Sie oder die von der Gewalt betroffene Person vollkommen anonym bleiben, so kann dies für die journalistische Dokumentation hinderlich sein und wir können Sie nicht mit in unsere vollständig recherchierten Fälle mit aufnahmen, aber gegebenenfalls könnten wir Sie im Rahmen unserer Recherche zur Dunkelziffer mit involvieren. Wollen Sie vollständig anonym bleiben, dann teilen Sie uns dies bitte frühzeitig und deutlich mit, sodass es zu keinen Missverständnissen kommen kann.

5.7 Wie kann ich zu einem vorhandenen Fall etwas ergänzen?

Wenn Sie Neuigkeiten zu einem von Ihnen gemeldeten Fall haben oder Ihnen weitere Details zu einem bereits aufgenommen Fall eingefallen sind, dann können Sie uns jederzeit eine E-Mail an kontakt@ableismus.de schreiben.

5.8 Ich habe Gewalt in einer Einrichtung beobachtet. An wen kann ich mich wenden?

Es ist sehr mutig von Ihnen, dass Sie sich entschieden haben, von der beobachteten Gewalt zu erzählen. Einen Handlungsleitfaden bei beobachteter Gewalt können Sie hier finden. Am Ende des Ratgebers finden Sie außerdem eine umfangreiche Liste mit Hilfsangeboten in ganz Deutschland, an die Sie sich für Beratung oder Unterstützung wenden können. Falls Sie den Fall zusätzlich an uns melden wollen, um ihn für #AbleismusTötet zu dokumentieren, dann finden Sie hier mehr Informationen dazu, wie Sie einen Hinweis einreichen können.

5.9 Wie kann ich als Whistleblower über mögliche Missstände informieren?

Vor allem für Whistleblower*innen ist es besonders wichtig, dass sie ihre Rechte kennen. In der Europäischen Union gibt es die sogenannten Whistleblower Richtlinien, die derzeit für jede Person gelten, die Missstände aufdeckt, die in den Bereich EU-Recht fallen. Demnach dürfen Whistleblower*innen keine negativen Konsequenzen, wie z. B. Kündigung oder Diskriminierung, drohen, wenn sie von ihren Beobachtungen berichten. Die Richtlinien setzen aber voraus, dass sich Whistleblower*innen zuerst an eine interne bzw. eine externe Meldestelle wenden. Diese Meldestellen müssen in Deutschland noch geschaffen werden. Erst wenn diese Stellen nach einer befristeten Zeit nicht auf die Meldung reagieren, darf die betroffene Person mit ihrem Anliegen an die Öffentlichkeit treten. Doch hier gibt es Ausnahmen. Beispielsweise können sich Whistleblower*innen direkt an die Öffentlichkeit wenden, wenn eine Notsituation vorliegt, Beweismittel zerstört werden könnten oder die Person durch interne und externe Beschwerdestellen negative Konsequenzen zu befürchten hat. Konkret hieße dies für Sie, dass Sie im Falle von Missständen in Ihrer Einrichtung zuerst intern bei ihren Vorgesetzten und der Einrichtungsleitung Beschwerde einreichen müssten bzw. bei der Heimaufsicht als externe Stelle. Gehen diese Stellen Ihrer Beschwerde nicht nach, wäre es Ihnen rechtlich gesehen auch erlaubt, an die Öffentlichkeit zu gehen. Auch in Deutschland wurde die EU-Richtlinie in Form des Hinweisgeberschutzgesetzes am 16.12.2022 eingeführt. Doch auch trotz der Einführung des Gesetzes ist die Rechtssituation für deutsche Whistleblower*innen noch vage und unsicher. An dieser Stelle ist es aber wichtig zu erwähnen, dass es neben dem Hinweisgeberschutzgesetz auch noch den Informantenschutz gibt, der greift, wenn Sie sich an die Presse wenden. Dieser Schutz hat „Verfassungsrang“ und räumt Journalist*innen ein gesetzlich tief verankertes Zeugnisverweigerungsrecht ein. Strafverfolgungsbehörden wie die Polizei oder die Staatsanwaltschaft dürfen dadurch die Presse nicht zwingen, ihre geheimen Quelle herauszugeben, um an die Namen von Whistleblower*innen heranzukommen. Für Sie bedeutet das, dass wir Ihren Namen oder andere personenbezogene Daten zu keinem Zeitpunkt herausgeben werden!

6. Fragen zu Notfall und Hilfsangeboten

6.1 Ich bin akut von Gewalt bedroht. Was soll ich tun?

In dieser Liste finden Sie mehrere Möglichkeiten, wie Sie auf eine akute Bedrohung bzw. auf einen Notfall reagieren können. Dabei ist wichtig, dass Sie die für Ihre Situation passenden Optionen wählen.

  • Wenn Sie es sich zutrauen: Signalisieren Sie den Täter*innen deutlich „Nein!“ oder „Stop!“
  • Rufen Sie laut „Hilfe“!
  • Flüchten Sie an einen sicheren Ort!
  • Wehren Sie sich körperlich gegen die Täter*innen oder überraschen Sie die Täter*innen mit einer unerwarteten Reaktion, z. B. schreien Sie die/den Täter*in an oder schubsen Sie die Person weg, wenn Sie können und dies für angebracht halten.
  • Holen Sie sich Unterstützung und bitten Sie andere Personen um Hilfe! (Hilfsangebote in Ihrer Region finden Sie hier.
  • Nutzen Sie das Signal for Help! Das ist ein Handzeichen, das aus zwei aufeinanderfolgenden Gesten besteht. Dies kann zum Beispiel während eines Videoanrufs gezeigt werden, wenn man sich verbal nicht äußern kann: Handinnenfläche zeigt in Richtung der Person, mit der Sie kommunizieren. Alle Finger außer dem Daumen sind gerade nach oben gestreckt; der Daumen ruht auf der Handinnenfläche. Nun schließen Sie den Daumen mit den restlichen vier Fingern in einer Faust ein.
  • Rufen Sie die Polizei unter 110 an! Sie ist verpflichtet, Ihnen zu helfen, wenn Sie sich in einem Notfall bzw. einer akuten Gefahr befinden. Alternativ zur Rufnummer 110 können Sie auch kostenfreie Notruf-Apps zur barrierearmen Kommunikation nutzen, über die ein Notruf (ohne zu sprechen) abgesetzt werden kann.
6.2 Ich habe einen Gewaltfall bei jemand anderen beobachtet. Was kann ich jetzt tun?

Wenn Sie einen Gewaltfall melden wollen, können Sie uns eine E-Mail an die Adresse kontakt@ableismus.de schicken.

Wenn Sie sich zusätzlich darüber informieren wollen, wie Sie der von Gewalt betroffenen Person helfen können, dann finden Sie hier Handlungsempfehlungen.

6.3 Können Sie mich beraten? Wo bekomme ich Hilfe?

Ableismus Tötet ist ein journalistisches Rechercheprojekt, das Gewaltfälle an Menschen mit Behinderungen recherchiert und dokumentiert. Wir wissen, dass es viel Mut braucht, um von Erfahrungen mit Gewalt zu berichten und wir verstehen, dass das ein ganz sensibles Thema ist. Dennoch können wir als Journalist*innen leider keine direkte Hilfe/Beratung anbieten, da wir für diesen Bereich nicht ausgebildet wurden. Wir haben aber auf unserer Website umfangreiche Ratgeber für Betroffene von Gewalt zusammengestellt. Dort finden Sie neben allgemeinen Informationen im Umgang mit Gewalt auch eine Liste an Hilfsangeboten in ganz Deutschland. Gerne können wir auch den Erstkontakt vermitteln.

6.4 Bei den Hilfsangeboten fehlt eine Beratungsstelle. Wie kann ich darauf hinweisen?

Hinweise über Beratungsstellen für von Gewalt betroffene Menschen mit Behinderungen können Sie uns per E-Mail an kontakt@ableismus.de schicken. Erzählen Sie uns gerne auch ein bisschen mehr darüber, warum Sie die Stelle empfehlen wollen/können.

6.5 Das Hilfsangebot ist nicht wirklich barrierefrei. Wie kann ich darauf hinweisen?

Hinweise über die Barrierefreiheit von Beratungsstellen für von Gewalt betroffene Menschen mit Behinderungen können Sie uns entweder per E-Mail an kontakt@ableismus.de zukommen lassen. Erzählen Sie uns auch gerne ein bisschen mehr darüber, auf welche Barrieren Sie gestoßen sind.

6.6 Das Hilfsangebot ist nicht wirklich hilfreich. Wie kann ich darauf hinweisen?

Hinweise über die Barrierefreiheit von Beratungsstellen für von Gewalt betroffene Menschen mit Behinderungen können Sie uns entweder per E-Mail an kontakt@ableismus.de zukommen lassen. Erzählen Sie uns auch gerne ein bisschen mehr darüber, warum das Hilfsangebot ihrer Meinung nach nicht so hilfreich ist und was verbessert werden sollte/könnte.

6.7 Wieso fehlen so viele Hilfsangebote in der Tabelle?

Wir verstehen die Tabelle mit Hilfsangeboten als ein wachsendes und interaktives Projekt, das ständig und auch durch Ihre Mithilfe erweitert wird. Die Redaktion von #AbleismusTötet hat diverse Angebote in ganz Deutschland kontaktiert, um eine fundierte Erstauswahl zur Verfügung zu stellen. Falls Sie ein passendes Angebot für uns haben, dann melden Sie dieses via E-Mail an kontakt@ableismus.de und wir setzen uns dann umgehend mit dem Hilfsangebot in Verbindung.

6.8 Was mache ich, wenn ich kein passendes Hilfsangebot in meiner Nähe finde?

Finden Sie kein passendes Angebot in der Nähe, dann können Sie sich ebenfalls bei überregionalen Beratungsstellen erkundigen bzw. auch Stellen kontaktieren, die neben der Beratung vor Ort zusätzlich eine online Beratung anbieten.

7. Fragen zur Recherche

7.1 Wie wurden die Gewaltfälle recherchiert?

Im Juli 2021 startete die Redaktion mit der Recherche von Fällen von Gewalt an behinderten Menschen in stationären Wohneinrichtungen in ganz Deutschland. Dabei beschränkte sich #AbleismusTötet auf die letzten zehn Jahre. Dabei fokussierte sich das Team zuerst auf Fälle, die bereits öffentlich bekannt waren, z. B. durch Berichterstattung in den Medien. Unabhängig davon, ob ein Fall nur in einer kleinen Lokalzeitung publik gemacht oder deutschlandweit in der Presse diskutiert wurde, hat die Redaktion alle Fälle aufgenommen. Doch auch Fälle, die noch keine breite Öffentlichkeit erreicht haben, wurden recherchiert und dokumentiert. Um journalistisch und juristisch sauber auswerten zu können, nahmen die Journalist*innen außerdem Kontakt mit Betroffenen und Angehörigen auf. Aber auch die Einrichtungen selbst wurden bei jedem einzelnen Fall kontaktiert und befragt. In Zusammenschau all dieser Informationen wurden die einzelnen Fälle ausgewertet und in unsere Datenbank aufgenommen. Um dieses sensible Thema unabhängig und ohne fremden Einfluss aufarbeiten zu können, ist das journalistische Projekt #AbleismusTötet rein durch private Spenden finanziert. Eine Finanzierung über Wohlfahrtsverbände oder staatliche Stellen fand nicht statt. So war während der gesamten Zeit gewährleistet, dass das Team ohne jegliche Interessenskonflikte arbeiten konnte. Mehr über dieses Projekt finden Sie hier.

7.2 Wo sind all die Daten her?

Alle Daten zu den Gewaltfällen in Deutschland wurden vom Redaktionsteam in einem aufwändigen, monatelangen Prozess recherchiert. Dabei fokussierte sich das Team zuerst auf Fälle, die bereits öffentlich bekannt waren, z. B. durch Berichterstattung in den Medien. Unabhängig davon, ob ein Fall nur in einer kleinen Lokalzeitung publik gemacht oder deutschlandweit in der Presse diskutiert wurde, hat die Redaktion alle Fälle aufgenommen. Doch auch Fälle, die noch keine breite Öffentlichkeit erreicht haben, wurden recherchiert und dokumentiert. Um journalistisch und juristisch sauber auswerten zu können, nahmen die Journalist*innen außerdem Kontakt mit Betroffenen und Angehörigen auf. Aber auch die Einrichtungen selbst wurden bei jedem einzelnen Fall kontaktiert und befragt. In Zusammenschau all dieser Informationen wurden die einzelnen Fälle ausgewertet und in unsere Datenbank aufgenommen. Mehr über #AbleismusTötet können Sie hier erfahren.

7.3 Weshalb werden nur Fälle nach 2010 dokumentiert?

Um eine qualitativ hochwertige Recherche zu gewährleisten, musste die Redaktion einen klaren Fokus festlegen. Da Menschen mit Behinderungen in stationären Einrichtungen besonders oft von Gewalt betroffen sind und diese Einrichtungen Gewalt generell begünstigen, entschied das interdisziplinäre Team vorerst nur Fälle in stationären Wohneinrichtungen aufzunehmen. Außerdem werden momentan nur die Fälle seit 2010 dokumentiert, um die Recherche auch zeitlich zu begrenzen. Dies kann sich ggf. in der Zukunft ändern.

7.4 Warum gibt es in manchen Bundesländern so viele Fälle und in anderen weniger?

Warum die gefundenen Fälle nicht immer mit der Größe des Bundeslandes und deren Einwohnerzahl korrelieren - diese Frage haben wir uns selbst häufig gestellt. Unseres Erachtens liegt das an mehreren Faktoren. Einerseits gibt es nicht in allen Bundesländern große Medienhäuser, wie z. B. die Süddeutsche Zeitung in Bayern, die über mehr Ressourcen verfügt und so gleichzeitig über vielfältige Themen, darunter auch Gewaltfälle an Menschen mit Behinderungen, berichten kann. Andererseits ist auch vorstellbar, dass die Meldesysteme der Einrichtungen in den verschiedenen Bundesländern voneinander abweichen und dadurch in manchen deutschen Bundesländern weniger Fälle aufgezeichnet werden. Das ist auch einer der Gründe, weshalb AbilityWatch e. V. basierend auf den Ergebnissen des Rechercheprojekts #AbleismusTötet die transparente Dokumentation aller Gewaltfälle fordert.

7.5 Wieso wird nur in Deutschland recherchiert und nicht in anderen deutschsprachigen Ländern?

Um eine qualitativ hochwertige Recherche zu gewährleisten, musste die Redaktion einen klaren Fokus festlegen. Da Menschen mit Behinderungen in stationären Einrichtungen besonders oft von Gewalt betroffen sind und diese Einrichtungen Gewalt generell begünstigen, entschied das interdisziplinäre Team vorerst nur Fälle in stationären Wohneinrichtungen aufzunehmen. Da AbilityWatch e. V. eine deutsche Behindertenrechtsorganisation ist und die Expertise der Mitglieder daher auch hauptsächlich in Deutschland liegt, haben wir uns vorerst dazu entschieden, anfangs nur in Deutschland zu recherchieren. Ggf. wird #AbleismusTötet in der Zukunft auch noch auf andere Einrichtungen, wie z. B. Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, und andere deutschsprachige Länder, wie z. B. Österreich und Schweiz, ausgeweitet. Derzeit ist jedoch noch nichts geplant.

7.6 Gibt es eine Dunkelziffer von Gewalt in Einrichtungen?

Es ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer hoch ist. In stationären Einrichtungen herrschen Machtgefälle und Abhängigkeitsverhältnisse zwischen den dort lebenden Menschen und den Mitarbeitenden. Das führt dazu, dass sich häufig weder Betroffene noch Zeug*innen über die erlebte oder beobachtete Gewalt sprechen trauen. Und so werden viele Fälle nie öffentlich bekannt. Wir haben auch in unserer eigenen Recherche mehrfach bemerkt, dass sich vorallem Mitarbeiter*innen, die Gewalt beobachtet haben, aus Angst vor negativen Konsequenzen nicht öffnen. Bereits vor der Veröffentlichung von #AbleismusTötet erhielt die Redaktion zahlreiche Nachrichten von Mitarbeiter*innen. Obwohl wir keine Personennamen von Betroffenen, Mitarbeiter*innen und mutmaßlichen Täter*innen veröffentlichen, aber der Gegenseite ein Recht einräumen müssen, sich zu äußern, befürchteten viele Repressalien seitens der Einrichtung sollten sie enttarnt werden. Mehr über die Dunkelziffer könnt ihr in diesem Artikel im Magazin die Neue Norm nachlesen.

7.7 Wie gehen Sie mit Verdachtsfällen um? Oder wenn es Freispruch nach einer Gewalttat gab?

Verdachtsfälle bzw. Fälle, die aus Mangel an Beweisen oder anderen Gründen eingestellt wurden oder bei denen es zu einem Freispruch kam, waren eine besondere Herausforderung für die Redaktion, denn hier musste das Team besonders sorgfältig recherchieren. Bei Verdachtsfällen wurden immer alle Seiten abgewogen. War die Faktenlage nicht eindeutig, haben wir Fälle deutlich als Verdacht gekennzeichnet, z. B. indem wir Worte wie “mutmaßlich” genutzt haben. Auch wenn es zu einem Freispruch kam, wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, um eine klare Unterscheidung zu bestätigten Fällen und Fällen mit klarem Schuldspruch zu ermöglichen.

8. Fragen zu Presse

8.1 An wen kann ich als Pressevertretung eine Presseanfrage stellen?

Presseanfragen können Sie via E-Mail an presse@ableismus.de stellen. Wollen Sie die Redaktion erreichen, um einen Fall oder ein Hilfsangebot einzureichen, dann wenden Sie sich bitte an kontakt@ableismus.de

8.2 Gibt es einen Pressespiegel mit Medien, die schon über das Projekt berichtet haben?

Eine Auswahl der bisher über dieses Projekt veröffentlichen Beiträge können Sie hier hier finden.

8.3 Wo finde ich Pressebilder und Pressemitteilungen?

Pressebilder und anderen teilbaren Inhalt wie beispielsweise Sharepics für die sozialen Netzwerke können Sie hier finden.

8.4 Wie werden Universalität und Überparteilichkeit des journalistischen Projekts gewährleistet?

Um dieses sensible Thema unabhängig und ohne fremden Einfluss aufarbeiten zu können, ist das journalistische Projekt #AbleismusTötet rein durch private Spenden finanziert. Eine Finanzierung über Wohlfahrtsverbände oder staatliche Stellen fand nicht statt. So war während der gesamten Zeit gewährleistet, dass das Team ohne jegliche Interessenskonflikte arbeiten konnte. Mehr über dieses Projekt finden Sie hier.

8.5 Ist das Projekt Kampagne oder Journalismus?

Das Projekt #AbleismusTötet ist ein journalistisches Rechercheprojekt, das unter strengen journalistischen Vorgaben arbeitet. Einzig die Forderungen, die eine Schlussfolgerung der journalistischen Recherche darstellen, wurden von Menschenrechts- und Behindertenorganisationen gestellt und können als Kampagnenarbeit verstanden werden.

9. Fragen zu Barrierefreiheit

9.1 Ist die Website barrierefrei?

Die Website von #AbleismusTötet wurde von einem auf Barrierefreiheit spezialisierten Websitedesignteam (tollwerk) erstellt, um alle Inhalte für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen möglichst zugänglich zu machen. Zudem sind unsere Texte auch in Leichter Sprache und als Hörversion (in Arbeit) verfügbar.

9.2 Weshalb gibt es die Inhalte auch in Leichter Sprache?

Das Projekt #AbleismusTötet spricht unter anderem Menschen mit den verschiedensten Behinderungen an, die von Gewalt betroffen sind oder waren. Darunter befinden sich auch viele Menschen mit Lernschwierigkeiten, für die Alltagssprache nicht barrierefrei ist. Damit unsere Inhalte für möglichst viele Menschen zugänglich sind, wurden die Texte ebenfalls in Leichte Sprache übersetzt.

9.3 Wer ist für Design und Programmierung zuständig?

Für das Design und die Programmierung der Website war die Firma tollwerk zuständig. Eine Übersicht aller am Projekt beteiligten Personen, können Sie hier finden.

10. Fragen zu Spenden und Unterstützung

10.1 Weshalb hat das Projekt Geld gekostet?

Journalistische Projekte in dieser Größe bedeuten monatelange Arbeit eines multi- und interdisziplinären Teams. So eine intensive und umfangreiche Recherche geht nicht ohne finanzielle Unterstützung. Unter anderem bezahlt werden mussten die hauptberuflichen Redakteur*innen, sowie das Websitedesign und natürlich die Übersetzungen in Leichte Sprache, sowie die Tonaufnahmen für die Audioversion des Texts.

10.2 Wie kann ich Sie finanziell unterstützen?

Wenn Sie uns finanziell unterstützen möchten, können Sie das hier tun, oder nutzen Sie die nachfolgend aufgeführten Daten:

PAYPAL
Für eine Überweisung per PayPal können Sie ganz einfach diese Spendenseite nehmen. Über dieses Formular können Sie auch monatlich etwas spenden. Alternativ verwenden Sie diese E-Mail-Adresse spende@ableismus.de für eine Spende per PayPal. Hinweis: Bitte geben Sie als Verwendungszweck #AbleismusTötet an, damit die Spende innerhalb des Vereins AbilityWatch e. V. zugeordnet werden kann.

BANKÜBERWEISUNG

Empfänger: AbilityWatch e. V.
IBAN: DE62 8306 5408 0004 1761 38
Zweck: AbleismusTötet

FESTSTELLUNG DER GEMEINNÜTZIGKEIT
Der Verein ist nach dem letzten Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hameln, StNr. 22/215/13767, vom 04.01.2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

10.3 Wie kann ich in den sozialen Netzwerken auf das Projekt aufmerksam machen?

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie auch über Ihre Kanäle auf #AbleismusTötet aufmerksam machen würden. Dazu können Sie z. B. unsere Sharepics nutzen oder direkt Inhalte von unseren sozialen Netzwerken teilen.

10.4 Welche Nutzungsrechte muss ich beachten?

Alle Inhalte dieser Website sind urheberrechtlich geschützt. Die Sharepics auf dieser Webseite dürfen unverändert von jeder Person genutzt werden. Wollen Sie einen anderen Inhalt von unserer Website verwenden, kontaktieren Sie hierfür bitte unsere Pressevertretung.

10.5 Wie kann ich anderweitig helfen?

Es freut uns zu hören, dass Sie #AbleismusTötet unterstützen möchten. Hierfür gibt es viele verschiedene Wege. Sie können das Projekt z. B. unterstützen, indem Sie unsere Sharepics auf Ihren sozialen Netzwerken posten oder direkt unseren Inhalt von unseren Kanälen teilen. Außerdem helfen Sie uns, wenn Sie anderen Interessierten von unserer Arbeit erzählen. Natürlich würden wir uns auch über Ihre finanzielle Sharepics sehr freuen!

11. Begriffserklärungen

11.1 Persönliche Assistenz versus persönliche Unterstützung

Bei der persönlichen Assistenz unterstützt gelerntes oder ungelerntes Personal den Menschen mit Behinderung im Alltag individuell, so dass dieser ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen und in möglichst vielen Bereichen teilhaben kann. Assistenz bedeutet auch, dass die behinderte Person selbst über eigene Wünsche und Bedarfe, sowie über die konkrete Gestaltung der Unterstützung entscheidet. Die Assistenz kann sich auf verschiedene Lebensbereiche (z. B. häusliche Pflege, Arbeit, soziale Teilhabe und Freizeit, Schule und Ausbildung, uvm.), sowie auf viele verschiedene Bereiche der Beeinträchtigung (körperliche Unterstützung, Sprachassistenz, pädagogische Unterstützung, uvm.) beziehen.

AbilityWatch e. V. hat sich für dieses Projekt für den Begriff der “persönlichen Unterstützung” entschieden, da dieser offener beschreibt, wie viel aktive Anleitung der Mensch mit Behinderung selbst geben kann. Assistenz wird häufig mit einer reinen Ausführung ohne Entscheidungskompetenz der unterstützenden Person assoziiert. Dies trifft vor allem auf körperbehinderte Personen zu, aber nicht immer auf Personen mit Lernschwierigkeiten und/oder auf Personen mit psychischen Einschränkungen.

11.2 Persönliches Budget im Arbeitgeber*innenmodell

Manche behinderte Menschen mit Unterstützungsbedarf finanzieren ihre Unterstützung über das „Persönliche Budget“ und im „Arbeitgeber*innenmodell“. Häufig wird das von Personen genutzt, die in einer eigenen Wohnung wohnen. Dabei wird meist ebenfalls von Persönlicher Assistenz gesprochen. #AbleismusTötet nutzt jedoch vorwiegend den Begriff persönliche Unterstützung, da dieser auch solche Unterstützung umfasst, die nicht von Betroffenen selbst angeleitet wird.

11.3 Persönliches Budget

Das persönliche Budget ist eine Leistungsform für Personen, die Anspruch auf Rehabilitationsleistung(en) haben. Rehabilitationsleistungen stehen Menschen aufgrund einer Behinderung/Beeinträchtigung/chronischen Erkrankung zu, um die Einschränkung auszugleichen, zu verbessern und Teilhabe in einem Lebensbereich zu ermöglichen. Alle Rehabilitationsleistungen können als Budget beantragt werden.

Diese Leistung(en) wird/werden beim Persönlichen Budget in Form eines Geldbetrags erbracht. Dieser Geldbetrag wird der/dem Antragsteller*in auf ein Konto überwiesen. Damit kann die Person mit Behinderung dann selbstbestimmt die Leistung organisieren/”einkaufen”, die benötigt wird. Zu diesen Leistungen zählen zum Beispiel persönliche Assistenz/Unterstützung. Die Leistung kann über einen Dienstleister eingekauft werden oder im Arbeitgebermodell von der Person selbst organisiert werden. Die Höhe des Budgets/Geldbetrags sowie die Art und Häufigkeit der Nachweise für die Verwendung des Budgets werden auf einer Konferenz mit dem/den Ämter, die das Geld für die Leistung zahlen verhandelt und schriftlich festgehalten.

11.4 Arbeitgeber*innenmodell

Das Arbeitgeber*innenmodell ist eine Möglichkeit, den Unterstützungsbedarf selbstbestimmt und eigenverantwortlich mithilfe des persönlichen Budgets zu organisieren. Dabei stellt man mit dem Geld des persönlichen Budgets die Assistenzkräfte selbst ein und wird somit deren Arbeitgeber*in. Dieses Modell steht im Gegensatz zum Dienstleistungsmodell, bei dem man auf einen etablierten Anbieter zurückgreift, der über einen Vertrag mit dem Kostenträger verfügt.

11.5 Rechtliche Betreuung

Wenn volljährige Menschen aufgrund einer Behinderung, Erkrankung oder Einschränkung nicht oder nicht vollständig ihre rechtlichen Angelegenheit alleine regeln und vertreten können, bekommen sie eine gesetzliche Betreuung. Diese*r vertritt sie nach Bedarf nach außen, ist aber verpflichtet, sich nach innen an dem Willen, den Interessen und dem Wohlergehen der*des Betreuten zu orientieren. Die*der Betreuer*in steht dabei unter gerichtlicher Aufsicht. Manche Menschen kritisieren, dass die rechtliche Betreuung in der Praxis oft immer noch einer Vormundschaft gleichkommt und das Selbstbestimmungsrecht von behinderten und/oder chronisch kranken Menschen einschränkt.

11.6 Vollstationäre Wohneinrichtungen

Unter vollstationären Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen versteht AbilityWatch e. V. stationäre Wohnformen der Eingliederungshilfe. Davon abzugrenzen sind Organisationen der Selbsthilfe und Selbstverwaltung, in denen sich Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige zusammengetan haben, um inklusive Wohnprojekte zu realisieren.

11.7 Aufsuchende/nachgehende Beratung

Unter aufsuchender bzw. nachgehender Beratung versteht #AbleismusTötet Angebote, die die Betroffenen dort berät, wo sich diese befinden, z. B. in den privaten Wohnungen der Betroffenen oder auch in stationären Wohneinrichtungen. Unter aufsuchender Beratung kann aber auch verstanden werden, dass das Angebot mobil ist, z. B. in Form eines Beratungsbus, der zu verschiedenen Zeiten an verschiedenen Orten auffindbar ist.

11.8 Opfer vs. Betroffene

Das Projekt #AbleismusTötet spricht nicht von Opfern sondern immer von Betroffenen, denn der Begriff Opfer ist problematisch. Es impliziert, dass die betroffene Person hilflos ausgeliefert ist. Das stigmatisiert und wertet. Der Begriff Betroffene hingegen ist wertungsfreier und neutraler.

11.9 Behinderte Menschen vs. Menschen mit Behinderungen

Bei der Formulierung Mensch mit Behinderung handelt es sich um sogenannte person-first language, bei der die Person im Mittelpunkt steht und das beschriebene Merkmal (z. B. die Behinderung) als nur eines unter vielen wahrgenommen wird. Bei der Formulierung behinderter Mensch handelt es sich hingegen um identity-first language, bei der das Merkmal als wesentlich oder zentral für die eigene Identität wahrgenommen wird, da es viele/alle Bereiche des Lebens maßgeblich prägt. Welche Selbstbezeichnung eine Person wählt, ist individuell. Im persönlichen Kontakt ist es deshalb empfehlenswert bei der behinderten Person nachzufragen, was sie bevorzugt. Um alle Personen anzusprechen, nutzt AbilityWatch e. V. in diesem Projekt beide Bezeichnungen abwechselnd.

11.10 Sexuelle/sexualisierte Gewalt

Sexuelle/ sexualisierte Gewalt ist jede Form der Gewalt und Machtausübung mittels sexueller Handlung, sowie auch ihre Androhung. Heute spricht man eher von sexualisierter Gewalt, wodurch verdeutlicht werden soll, dass es sich bei diesen Handlungen um Gewalt handelt und nicht um Sexualität.

11.11 Behinderung und/oder chronische Erkrankung

Nicht jede Person, die behindert ist, hat eine chronische Krankheit. Manche Menschen mit Behinderungen sind von Geburt an behindert. Andere entwickeln im Laufe des Lebens eine Behinderung. Gleichzeitig ist nicht jede Person, die chronisch krank ist, wegen der Krankheit auch behindert. Manche chronischen Erkrankungen führen zu Behinderungen, andere eben nicht. Und sogar unter Menschen, die dieselbe Erkrankung haben, können manche behindert sein und andere nicht. Ob jemand sich als Mensch mit Behinderung identifiziert, hängt ganz von der Person ab. Und außerdem gibt es auch den Fall, dass eine Person eine Behinderung hat und unabhängig davon zusätzlich eine chronische Krankheit, ohne dass die Behinderung irgendwas mit der Krankheit zu tun hat. Man kann also krank und behindert, nur krank oder nur behindert, und sogar separat krank und behindert sein.

11.12 Internalisierter Ableismus

Davon spricht man, wenn eine behinderte Person diskriminierende Vorurteile und Stereotype über behinderte Menschen selbst verinnerlicht und als Teil des eigenen Weltbildes sieht. Das passiert oft unbewusst. Auch Menschen mit Behinderungen verinnerlichen die ableistische Welt- und Selbstsicht, der sie im Alltag begegnen.

11.13 Barrierefreiheit

Unter Barrierefreiheit wird im gesetzlichen Rahmen verstanden, dass Dinge BarrierefreiheitQuelle: „Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) § 4 Barrierefreiheit“; Urheber: Bundesministerium der Justiz; Sprache: Deutsch; Jahr: keine Angabe; Format: online; Download: https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__4.html sind, “wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.”

11.14 Bauliche Barrierefreiheit

In DIN 18040 werden die Definitionen von baulicher BarrierefreiheitQuelle: „DIN-Norm 18040 für barrierefreies Bauen“; Urheber: Familienratgeber; Sprache: Deutsch; Jahr: 2022; Format: online; Download: https://www.familienratgeber.de/schwerbehinderung/selbstbestimmt-leben/din-norm-18040-2.php
Quelle: „Was bedeutet Barrierefreiheit“; Urheber: VdK; Sprache: Deutsch; Jahr: keine; Format: online; Download: https://www.vdk.de/hessen-thueringen/pages/unsere_leistungen/barrierefreiheit/26797/was_bedeutet_barrierefreiheit?dscc=ok
definiert. DIN 18040 besteht aus drei Teilen. In Teil 1 ist festgelegt, was unter „barrierefrei“ bei öffentlich zugänglichen Gebäuden zu verstehen ist. In Teil 2 wird für den Wohnungsbau zwischen „barrierefrei“ und „rollstuhlgerecht“ unterschieden. Dabei bedeutet “barrierefrei” zum Beispiel die problemlose Nutzung und Fortbewegung mit Unterarmgehstützen, während “rollstuhlgerecht” neben stufenlosen Zugängen auch mehr Platz und breitere Türen beinhaltet. Allgemein bezieht sich Barrierefreiheit im Bereich Wohnen auf ungehinderte Nutzung durch Personen mit Sinnesbehinderung (Sehbehinderung, Gehörlosigkeit), mit eingeschränkter Bewegungsmöglichkeit (Gehbehinderung), die kleinwüchsig oder großwüchsig sind, mit Lernbehinderung, mit sonstigen Behinderungen.

11.15 Endo-cis-sexismus

Endo-Cis-Sexismus ist ein Begriff für die Diskriminierung von inter und trans Personen in einer Gesellschaft, die Personen privilegiert, die sich einem der binären Geschlechter zuordnen (endo) und sich mit ihrem biologischen Geschlecht identifizieren (cis).