Hilfe & Unterstützung

Hilfsangebote und Beratungsstellen für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen und Mitarbeiter*innen

Leben Sie als Betroffene*r in einer vollstationären Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderungen und sind oder waren von Gewalt betroffen? Sind Sie Angehörige oder Mitbewohner*innen einer behinderten Person, der Gewalt widerfahren ist? Oder sind Sie vielleicht Mitarbeiter*in in einer Einrichtung und haben dort Gewalt mitbekommen?

In den folgenden Texten finden Sie einen ausführlichen Ratgeber, wie Sie im Falle von erlebter oder beobachteter Gewalt reagieren können. Zusätzlich zu den ausführlichen Ratschlägen und Anleitungen gibt es noch eine redaktionell betreute Liste mit Hilfsangeboten in Ihrer Region am Ende dieser Seite.

1 für Betroffene

Ratschläge für Menschen mit Behinderungen, die selbst Opfer einer Gewalttat waren oder noch sind.

Sind Sie als behinderter Mensch von Gewalt betroffen? Haben Sie selbst Gewalt erlitten oder erleben Sie Gewalt noch immer? Oder sind Sie als behinderter Mensch unsicher, ob Sie überhaupt von Gewalt betroffen sind? Dann können Sie sich in diesem Abschnitt darüber informieren, was Gewalt ist, von wem sie ausgeht und welche Warnsignale es im Verhalten gibt, die auf eine Gewalt hindeuten können.

Außerdem möchten wir Ihnen zeigen, wie und woher Sie Hilfe und Unterstützung bekommen können. Denn als Mensch mit Behinderung haben Sie ein Menschen mit Behinderungen haben erhöhtes Risiko, Gewalt zu erfahrenQuelle: „Supporting Survivors of Sexual Assault with Disabilities“; Urheber: California Coalition Against Sexual Assault; Sprache: Englisch; Jahr: 2016; Format: PDF; Seite 7; Download: http://1800victims.org/wp-content/uploads/2016/07/CAL-CASA.pdf, Gewalt zu erfahren. Es ist ein wichtiger Schritt zum Selbstschutz, Gewalt zu erkennen und dagegen handeln zu wollen. Dieser Ratgeber für Betroffene ist unterteilt in vier Abschnitte.

Inhalt

  1. Was ist Gewalt?
  2. Warnsignale erkennen
  3. Was kann ich tun?
    3.1. Bei Notfall bzw. akuter Gefahr
    3.2. Nach einer akuten Gefahr
  4. Externe Hilfsangebote

1. Was ist Gewalt?

Triggerwarnung: Im nachfolgenden Text werden verschiedene Formen von Gewalt näher beschrieben, was für manche Menschen – vor allem für die, die bereits Gewalt erfahren haben – zu einem wiederholten Erleben der traumatischen Situation führen kann.

Gewalt kann offensichtlich sein, zum Beispiel durch Schläge oder sexuelle Übergriffe. Gewalt kann aber auch subtiler verlaufen, wenn Sie beispielsweise von jemandem beleidigt, eingeschüchtert oder angeschrien werden. Genauso kann es Gewalt sein, wenn sich jemand über Sie lustig macht, Sie Auch Abwertung und Demütigung ist GewaltQuelle: „Gewalterfahrungen von in Einrichtungen lebenden Frauen mit Behinderungen-Ausmaß, Risikofaktoren, Prävention“; Urheber: Schröttle, M., Hornberg, C., Neder, N., Mecke, D., Elli, O., & Vogt, K.; Sprache: Deutsch; Jahr: 2014. Format: PDF; Seite 75; Download: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/93972/9408bbd715ff80a08af55adf886aac16/gewalterfahrungen-von-in-einrichtungen-lebenden-frauen-mit-behinderungen-data.pdf. Auch die Gewalt anzudrohen und die Abhängigkeit der Person auszunutzen, ist auch GewaltQuelle: „Supporting Survivors of Sexual Assault with Disabilities“; Urheber: California Coalition Against Sexual Assault; Sprache: Englisch; Jahr: 2016; Format: PDF; Seite 11; Download: http://1800victims.org/wp-content/uploads/2016/07/CAL-CASA.pdf von physischer Gewalt ist bereits (psychische) Gewalt. Eine andere Form von Gewalt, die Menschen mit Behinderungen oft erleben, ist, wenn nicht-behinderte Menschen sie wie ein Kind behandeln und in Entscheidungen, die ihr Leben betreffen, nicht einbeziehen. Manchmal wird auch die Assistenz auf eine Art geleistet, die bewusst die Gewalt anzudrohen und die Abhängigkeit der Person auszunutzen, ist auch GewaltQuelle: „Supporting Survivors of Sexual Assault with Disabilities“; Urheber: California Coalition Against Sexual Assault; Sprache: Englisch; Jahr: 2016; Format: PDF; Seite 11; Download: http://1800victims.org/wp-content/uploads/2016/07/CAL-CASA.pdf unterstreicht.

Meistens geht Gewalt von Menschen aus, die die/der Betroffene Gewalt geht häufig von Personen aus, die die Betroffenen kennenQuelle: „Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderungen, Merkmale und Tatsachen“; Urheber: bff; Sprache: Deutsch; Online: https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/infothek/gewalt-gegen-frauen-und-maedchen-mit-behinderung/merkmale-und-tatsachen.html. Das können zum Beispiel Familienmitglieder, Partner*innen oder Freund*innen sein. Das können aber auch Betreuer*innen, Arbeitgeber*innen, Mitbewohner*innen oder andere Menschen aus den Einrichtungen und den Diensten der Behindertenhilfe sein. Egal, um wen es sich handelt: Niemand hat das Recht, Ihnen Gewalt anzutun. Die Die Verantwortung für die Gewalt liegt ausschließlich bei den Täter*innenQuelle: „Supporting Survivors of Sexual Assault with Disabilities“; Urheber: California Coalition Against Sexual Assault; Sprache: Englisch; Jahr: 2016; Format: PDF; Seite 8; Download: http://1800victims.org/wp-content/uploads/2016/07/CAL-CASA.pdf für Gewalt liegt allein bei der Person, die Gewalt ausübt; also bei der/dem Täter*in.

Welche Formen von Gewalt es gibt und wie Gewalt an Menschen mit Behinderungen mit der Diskriminierung von behinderten Menschen zusammenhängt, lesen Sie ausführlicher im Text Ableismus & Gewalt des journalistischen Rechercheprojekts #AbleismusTötet.

2. Warnsignale erkennen

Achten Sie auf Änderungen Ihres eigenen Anzeichen für GewaltQuelle: „Handlungsempfehlungen und Muster-Dienstvereinbarung zum Umgang mit Grenzverletzungen, sexuellen Übergriffen und sexueller Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen in voll- und teilstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe“; Urheber: Beck, H., Bretländer, B. and Flügge, S.; Sprache: Deutsch; Jahr 2013. Format: PDF; Seite 8; Download: https://www.hkfb.de/fileadmin/redaktion/hkbf/download_hkbf/Handlungsempfehlung_und_Dienstvereinbarung_zur_Vermeidung_von_Gewalt_und_Grenzueberschreitungen.pdfQuelle: „Hinweise auf Gewaltanwendung“; Urheber: Diagnose Gewalt.; Sprache: Deutsch; Online: https://www.diagnose-gewalt.eu/betroffene/gewalt-am-kind/hinweise-auf-gewaltanwendung.htmlQuelle: „Welche Spuren hinterlässt Gewalt in der Pflege“; Urheber: Sulmann, D., Väthjunker, D.; Sprache: Deutsch; Jahr 2019; Online: https://www.pflege-gewalt.de/wissen/gewalt-anzeichen/ oder Empfindens. Nehmen Sie solche Veränderungen ernst und erwägen Sie Gewalt als mögliche Ursache. Dies gilt vor allem dann, wenn Sie selbst den Vorfall zunächst nicht als Gewalt erkannt oder eingestuft hätten.

Hinweise auf erlebte Gewalt können sein:

  • Verbale Andeutungen und Umschreibungen
  • Nonverbale Äußerungen (z. B. Zeichnungen, Nachstellen von Gewaltszenen)
  • Heimlichkeiten oder teure Geschenke, deren Herkunft unklar ist
  • Plötzliche oder verstärkte Verhaltensauffälligkeiten
  • Stark sexualisierte Verhaltensweisen (z. B. Entblößung, sexualisierte Sprache)
  • Verletzungen
  • Häufige Schmerzen
  • Extreme Müdigkeit, Schlafstörungen, Albträume
  • Dissoziative Verhaltensweisen: Psychische Funktionen, die normalerweise zusammenhängen, brechen auseinander z. B. ausgedrückt durch das Vergessen des Erlebten, Identitätsverlust, Erstarren, veränderte Reaktionen auf die normale Umgebung
  • Aggressives Verhalten gegenüber sich selbst oder anderen
  • Wahrnehmungsstörungen
  • Verweigerung und Trotz als Beispiel für typische Verhaltensweisen, die nicht dem tatsächlichen Entwicklungsstadium entsprechen
  • Plötzliche Schwindelanfälle (in Zusammenhang mit plötzlich auftretenden negativen Erinnerungen an den Vorfall)
  • Auffällige starke Abneigung z. B. gegenüber einer/einem Mitbewohner*in oder einer/einem Betreuer*in
  • Depressivität (z. B. Depressionen)
  • Erhebliche Störungen der Kontaktfähigkeit über das behinderungsspezifische Maß hinaus
  • Zwänge (z. B. Waschzwang)
  • Atembeschwerden
  • Angst- und Panikattacken
  • Selbstverletzendes Verhalten

3. Was kann ich tun?

Wenn Sie selbst von Gewalt betroffen sind oder waren, können Sie Hilfe in Anspruch nehmen. Vertrauen Sie auf Ihr Gefühl. Wenn Sie denken, dass jemand Ihre körperlichen oder seelischen Grenzen überschreitet, wird dem auch so sein. Machen Sie sich bewusst: Sie sind nicht allein. Sie haben ein Recht auf Selbstbestimmung und auf ein gewaltfreies Leben.

In den nachfolgenden Handlungsempfehlungen wird zwischen einer akuten Gefahr bzw. einem Eine Situation, die jetzt gerade aktuell Ihre Gesundheit oder Ihr Leben bedroht und daher ein sofortiges Eingreifen notwendig macht. und einer Von nicht akuter Gefahr spricht man, wenn Ihr Wohlbefinden oder Leben jetzt im Moment nicht bedroht ist. Gefahr unterschieden. Für beide Situationen gibt es unterschiedliche Ratschläge:

3.1. Notfall bzw. akute Gefahr?

In dieser Liste finden Sie mehrere Möglichkeiten, wie Sie auf eine Reaktion auf akute GefahrQuelle: „Verhalten bei Gealt und Aggression“; Urheber: Polizei Berlin; Sprache: Deutsch; Online: https://www.berlin.de/polizei/aufgaben/praevention/gewalt/artikel.148262.php bzw. auf einen Notfall reagieren können. Dabei ist wichtig, dass Sie die für Ihre Situation passenden Optionen wählen.

  • Wenn Sie es sich zutrauen:

    • Signalisieren Sie den Täter*innen deutlich „Nein!“ oder „Stop!
  • Rufen Sie laut „Hilfe“!

    • Flüchten Sie an einen sicheren Ort!
    • Wehren Sie sich körperlich gegen die Täter*innen oder überraschen Sie die Täter*innen mit einer unerwarteten Reaktion, z. B. schreien Sie die/den Täter*in an oder schubsen Sie die Person weg, wenn Sie können und dies für angebracht halten.
  • Holen Sie sich Unterstützung und bitten Sie andere Personen um Hilfe! (Siehe auch nachfolgende Tabelle mit Hilfsangeboten in Ihrer Region.)

  • Nutzen Sie das Signal for Help! Das ist ein Handzeichen, das aus zwei aufeinanderfolgenden Gesten besteht. Dies kann zum Beispiel während eines Videoanrufs gezeigt werden, wenn man sich verbal nicht äußern kann:

    • Handinnenfläche zeigt in Richtung der Person, mit der Sie kommunizieren. Alle Finger außer dem Daumen sind gerade nach oben gestreckt; der Daumen ruht auf der Handinnenfläche.
    • Nun schließen Sie den Daumen mit den restlichen vier Fingern in einer Faust ein.
  • Rufen Sie die Polizei unter 110 an! Sie ist verpflichtet, Ihnen zu helfen, wenn Sie sich in einem Notfall bzw. einer akuten Gefahr befinden. Alternativ zur Rufnummer 110 können Sie auch kostenfreie Nora-App (Deutschland)Quelle: „Nora-App“; Sprache: Deutsch; Format: Website; Online: https://www.nora-notruf.de/de-as/startseiteWIS-Emergency-App (Deutschland)Quelle: „WIS-Emergency-App“; Sprache: Deutsch; Format: Website; Online: https://worldinsign.de/wis-barrierefreier-notruf/DEC112-App (Österreich)Quelle: „DEC112-App“; Sprache: Deutsch; Format: Website; Online: https://app.dec112.at/#download_pageDeafVoice-App (Schweiz)Quelle: „DeafVoice-App“; Sprache: Deutsch; Format: Website; Online: https://deafvoice.ch zur barrierearmen Kommunikation nutzen, über die ein Notruf (ohne zu sprechen) abgesetzt werden kann.

3.2. Hilfe und Unterstützung nach Notfall bzw. akuter Gefahr

  • Vertrauen Sie sich einer Person an: Erzählen Sie einer Ihnen nahestehenden Person von Ihren Sich jemandem anvertrauenQuelle: „Was tun bei seelischer Gewalt“; Urheber: Stop, das will ich nicht! Wege aus der Gewalt für Frauen; Sprache: Deutsch; Online: https://www.wege-aus-der-gewalt.de/was-kann-ich-tun/was-tun-bei-seelischer-gewalt/. Auch wenn Sie nicht genau wissen, ob das, was Ihnen zugestoßen ist, wirklich Gewalt ist: Sprechen Sie mit einer Ihnen vertrauten Person über Ihre Zweifel und Fragen. Diese Person kann ein Familienmitglied, eine/ein Freund*in oder aber auch eine/ein Mitbewohner*in sein. Falls Sie sich jemandem anvertraut haben, kann diese Person Sie zusätzlich bei den folgenden Punkten unterstützen.

  • Protokollieren Sie sorgfältig alles: Notieren Sie sich: Was ist passiert? Wo ist die Tat passiert? Wann und wie oft wurde Gewalt ausgeübt? Wer war an dem Vorfall beteiligt? Welche Reaktionen, Aussagen oder Darstellungen gab es von allen Beteiligten? Können weitere Personen die Geschehnisse bezeugen? Beschreiben Sie möglichst detailliert, was Sie Sorgfältig Beobachtungen protokollierenQuelle: „Handlungsempfehlungen und Muster-Dienstvereinbarung zum Umgang mit Grenzverletzungen, sexuellen Übergriffen und sexueller Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen in voll- und teilstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe; Urheber: Beck, H., Bretländer, B. and Flügge, S.; Sprache: Deutsch; Jahr 2013. Format: PDF; Seite 13; Download: https://www.hkfb.de/fileadmin/redaktion/hkbf/download_hkbf/Handlungsempfehlung_und_Dienstvereinbarung_zur_Vermeidung_von_Gewalt_und_Grenzueberschreitungen.pdf bzw. erlebt haben.

  • Beschweren Sie sich: Sie können Beschwerde gegen die Person einlegen, die Sie bedroht oder Ihnen körperliche oder seelische Gewalt angetan hat. Das können Mitarbeitende, also zum Beispiel Pflegekräfte, aber auch eine/ein Mitbewohner*in in der Einrichtung sein. Gerade bei Freund*innen und Mitbewohner*innen ist es wichtig, deren Kapazitäten abzuschätzen. Holen Sie sich notfalls gemeinsam weitere Hilfe. Abhängig davon, von wem die Gewalt ausgeht, wenden Sie sich an eine/einen Betreuer*in, die Einrichtungsleitung oder die Heimaufsicht. Ist Gewalt von Betreuungspersonen zu befürchten, können Sie sich direkt an die Einrichtungsleitung wenden. Ist diese ebenfalls involviert, kann die Heimaufsicht die nächste Hilfe außerhalb der Einrichtung sein, an die Sie sich wenden können. Die Heimaufsicht ist die offizielle Stelle, die die Einhaltung der Gesetze in Heimen Zuständige Stelle HeimaufsichtQuelle: „Socialnet“; Sprache: Deutsch; Format: Website; Online: https://www.socialnet.de/materialien/63.php sowie Mängel beseitigen muss. Sie ist – je nach Ort – unterschiedlich strukturiert. Welche Heimaufsicht in Ihrer Region zuständig ist, können Sie Zuständige Heimaufsicht in Ihrer RegionQuelle: „Socialnet“; Sprache: Deutsch; Format: Website; Online: https://www.socialnet.de/branchenbuch/2227.php nachschlagen. Wenn Sie von diesen Personen Gewalt zu befürchten haben und/oder Angst vor weiteren negativen Auswirkungen haben, dann lassen Sie sich extern beraten. In der Tabelle weiter unten zeigen wir Ihnen, wo und wie Sie Hilfe und Unterstützung außerhalb Ihrer Einrichtung erhalten können. Generell kann es schwierig sein, sich innerhalb einer Einrichtung zu beschweren, vor allem dann, wenn Angestellte oder die Leitung selbst an der Gewalt beteiligt sind. Falls Sie Bedenken haben, dass Ihre Beschwerde von Personen in der Einrichtung nicht ernst genommen wird, wenden Sie sich direkt an externe Stellen.

  • Sie können Strafanzeige erstatten: Kontaktieren Sie dafür die Polizei. Gewalt ist strafbar. Die Polizei ist gesetzlich dazu verpflichtet, jedem Hinweis nachzugehen und Sie auch zu schützen. Sie können auch über das Internet Online-Wachen der PolizeienQuelle: „BKA“; Sprache: Deutsch; Format: Website; Online: https://www.bka.de/DE/KontaktAufnehmen/Onlinewachen/onlinewachen_node.html oder Hinweise an die Polizei senden. Für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen wird in vielen Bundesländern zusätzlich die Nothilfe-SMS angeboten. Das heißt, Betroffene können die zuständige Polizei mittels Textnachricht über ein Mobiltelefon kontaktieren. Es ist wichtig zu wissen, dass Anzeigen von schwerer Gewalt – wie z. B. Vergewaltigung oder schwere Körperverletzung – nicht mehr zurückgezogen werden können. Es sind sogenannte Offizialdelikte versus AntragsdelikteQuelle: „Offizialdelikte: Definition, Erklärungen, Beispiele und Liste für ganz Deutschland“; Urheber: Juraforum; Sprache: Deutsch; Jahr: 2022 Online: https://www.juraforum.de/lexikon/offizialdelikte, bei denen die Strafverfolgung zwingend stattfindet. Holen Sie sich daher im Vorfeld zusätzlich Vor Strafanzeige externe Beratung aufsuchenQuelle: „Ich arbeite mit Menschen mit Behinderung“; Urheber: Stop: Das will ich nicht!; Sprache: Deutsch; Online: https://www.wege-aus-der-gewalt.de/was-kann-ich-tun/wie-kann-ich-jemand-anderem-helfen/ich-arbeite-mit-menschen-mit-behinderungen/, die Sie bei dieser Frage beraten kann. Ziehen Sie auch Anwält*innen zurate, mit denen Sie abwägen, ob Sie neben einer Strafanzeige auch weitere juristische Schritte gegen die/den Täter*in einleiten wollen, wie z. B. ein zivilrechtliches Verfahren. Wenn Sie kein Geld für eine/n Anwält*in haben bzw. keine Rechtsschutzversicherung, dann können Sie beim Amtsgericht einen BeratungsscheinQuelle: „Beratungshilfe: kostenlose Rechtshilfe mit dem Beratungshilfeschein“; Urheber: von Hase, D.; Sprache: Deutsch; Jahr: 2012. Online: https://www.akademie.de/de/wissen/beratungshilfeschein-kostenlose-rechtshilfe beantragen.

  • Isolieren Sie sich von der/dem Täter*in: Zu Ihrem eigenen Schutz sollten Sie sich frühzeitig von der/dem Täter*in räumlich bzw. örtlich trennen. Arbeitet oder lebt diese/dieser Täter*in in der Einrichtung, bestehen Sie darauf, dass diese Person nicht mehr allein mit Ihnen in einem Raum ist. Wenden Sie sich auch direkt an die Einrichtungsleitung oder Heimaufsicht. Reicht dies nicht aus und/oder sind Sie von mehreren Menschen in der Einrichtung bedroht, können Sie sich in der unten stehenden Liste erkundigen, ob z. B. ein vorübergehender Schutzort – wie ein Mädchen-, Frauen- oder Männerhaus – infrage käme.

  • Außerdem ist es seit Mitte 2021 Gewaltschutz ist verpflichtendQuelle: „Gewaltschutzstrukturen für Menschen mit Behinderungen-Bestandsaufnahme und Empfehlungen“; Urheber: Schröttle, M., Puchert, R., Arnis, M., Hafid, A., Sarkissian, A.H., Lehmann, C., Zinsmeister, J., Paust, I., Pölzer, L., Zinsmeister, H. and Thümmel, I.; Sprache: Deutsch; Jahr: 2021. Format: PDF; Seite 51; Download: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Forschungsberichte/fb-584-gewaltschutzstrukturen-fuer-menschen-mit-behinderungen.pdf?__blob=publicationFileQuelle: „Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – (Artikel 1 des Gesetzes v. 23. Dezember 2016, BGBl. I S. 3234) (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX), § 37a Gewaltschutz“; Urheber: Bundesamt für Justiz; Sprache: Deutsch; Jahr: 2021. Online: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__37a.html, dass jede Einrichtung in Deutschland geeignete Maßnahmen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen treffen muss (z. B. in Form von Gewaltschutzkonzepten). Sie können bei der Einrichtung erfragen, ob ein solches Gewaltschutzkonzept vorliegt und ggf. daraus entnehmen, welche Maßnahmen die Einrichtung einleiten muss, um Sie zu schützen.

  • Holen Sie sich Unterstützung: Zusammen mit anderen sind Sie stärker. Suchen Sie sich Holen Sie sich externe UnterstützungQuelle: „Gewalt gegen Frauen: Was tun, wie helfen?“; Urheber: bff; Sprache: Deutsch; Online: https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/infothek/gewalt-gegen-frauen/gewalt-gegen-frauen-was-tun.html von Fachpersonal, unabhängigen Beratungsstellen oder nutzen Sie therapeutische Angebote. Geben Sie nicht auf, auch wenn eine der kontaktierten Stellen Ihnen keine Unterstützung anbieten kann. Eine Liste mit Hilfsangeboten in Ihrer Region finden Sie unten auf dieser Seite. Es ist möglicherweise ratsam, ein Beratungsangebot aufzusuchen, das nicht den gleichen Träger wie die Einrichtung hat, um eine Befangenheit zu vermeiden. In der unten stehenden Liste führen wir für jedes Beratungsangebot auch den Träger auf.

  • Schützen Sie sich für die Zukunft: Nehmen Sie an einem Selbstverteidigungs- oder Selbstverteidigungs- und SelbstbehauptungskurseQuelle: „Weibernetz e. V.“; Sprache: Deutsch; Format: Website; Online: https://www.weibernetz.de/sgb-ix/was-sind-kurse-zur-staerkung-des-selbstbewusstseins.html teil. Dort erlernen und üben Sie, wie Sie sich körperlich und verbal besser Sich verbal zur Wehr setzen bei GewaltQuelle: „Supporting Survivors of Sexual Assault with Disabilities“; Urheber: California Coalition Against Sexual Assault; Sprache: Englisch; Jahr: 2016; Format: PDF; Seite 21; Download: http://1800victims.org/wp-content/uploads/2016/07/CAL-CASA.pdf können. Sollten solche Kurse noch nicht regelmäßig in Ihrer Einrichtung angeboten werden, machen Sie die Einrichtungsleitung darauf aufmerksam und fordern Sie diese ein. Wichtig ist: Sie sind nicht schuld an erfahrener Gewalt! Die Verantwortung für die Gewalt liegt bei den Täter*innen. Diese Kurse können Ihnen helfen, sich besser zu fühlen und zu schützen, aber Sie sind nicht für die erfahrene Gewalt verantwortlich.

4. Externe Hilfsangebote

In der Tabelle weiter unten auf dieser Seite finden Sie eine Auswahl an barrierearmen Hilfsangeboten und Beratungsstellen, die für Sie als von Gewalt betroffene Person infrage kommen könnten. Zur Tabelle mit den Hilfsangeboten in Ihrer Region

2 für Angehörige

Ratschläge für Freund*innen, Familienmitglieder, Partner*innen und andere nahestehende Personen eines Menschen mit Behinderung, der von Gewalt betroffen war oder noch ist.

Als Angehörige*r einer behinderten Person sollten Sie wissen, dass Menschen mit Behinderungen ein deutlich Menschen mit Behinderungen haben erhöhtes Risiko, Gewalt zu erfahrenQuelle: „Supporting Survivors of Sexual Assault with Disabilities“; Urheber: California Coalition Against Sexual Assault; Sprache: Englisch; Jahr: 2016; Format: PDF; Seite 7; Download: http://1800victims.org/wp-content/uploads/2016/07/CAL-CASA.pdf Risiko haben, Gewalt zu erleben. Auch Sie können die Anzeichen erkennen und handeln, wenn Sie vermuten, dass Ihrer/Ihrem Angehörigen Gewalt angetan wurde oder noch wird. Dieser Ratgeber für Angehörige ist unterteilt in vier Abschnitte.

Inhalt

  1. Was ist Gewalt?
  2. Warnsignale erkennen
  3. Was kann ich tun?
    3.1. Bei Notfall bzw. akuter Gefahr
    3.2. Nach einer akuten Gefahr
  4. Externe Hilfsangebote

1. Was ist Gewalt?

Triggerwarnung: Im nachfolgenden Text werden verschiedene Formen von Gewalt näher beschrieben, was für manche Menschen – vor allem für die, die bereits Gewalt erfahren haben – zu einem wiederholten Erleben der traumatischen Situation führen kann.

Gewalt kann offensichtlich sein, zum Beispiel durch Schläge oder sexuelle Übergriffe. Gewalt kann aber auch subtiler verlaufen, z. B. in Form von Beleidigungen, Einschüchterung oder Anschreien. Genauso kann es Gewalt sein, wenn sich über jemanden lustig gemacht oder eine Person Auch Abwertung und Demütigung ist GewaltQuelle: „Gewalterfahrungen von in Einrichtungen lebenden Frauen mit Behinderungen-Ausmaß, Risikofaktoren, Prävention“; Urheber: Schröttle, M., Hornberg, C., Neder, N., Mecke, D., Elli, O., & Vogt, K.; Sprache: Deutsch; Jahr: 2014. Format: PDF; Seite 75; Download: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/93972/9408bbd715ff80a08af55adf886aac16/gewalterfahrungen-von-in-einrichtungen-lebenden-frauen-mit-behinderungen-data.pdf oder demütigend behandelt wird. Auch die Gewalt anzudrohen und die Abhängigkeit der Person auszunutzen, ist auch GewaltQuelle: „Supporting Survivors of Sexual Assault with Disabilities“; Urheber: California Coalition Against Sexual Assault; Sprache: Englisch; Jahr: 2016; Format: PDF; Seite 11; Download: http://1800victims.org/wp-content/uploads/2016/07/CAL-CASA.pdf von physischer Gewalt ist bereits (psychische) Gewalt. Eine andere Form von Gewalt, die Menschen mit Behinderungen oft erleben, ist, wenn nicht-behinderte Menschen sie wie ein Kind behandeln und in Entscheidungen, die ihr Leben betreffen, nicht einbeziehen. Manchmal wird auch die Assistenz auf eine Art geleistet, die bewusst die Gewalt anzudrohen und die Abhängigkeit der Person auszunutzen, ist auch GewaltQuelle: „Supporting Survivors of Sexual Assault with Disabilities“; Urheber: California Coalition Against Sexual Assault; Sprache: Englisch; Jahr: 2016; Format: PDF; Seite 11; Download: http://1800victims.org/wp-content/uploads/2016/07/CAL-CASA.pdf der behinderten Person unterstreicht.

Meistens geht Gewalt von Menschen aus, die die/der Betroffene Gewalt geht häufig von Personen aus, die die Betroffenen kennenQuelle: „Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderungen, Merkmale und Tatsachen“; Urheber: bff; Sprache: Deutsch; Online: https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/infothek/gewalt-gegen-frauen-und-maedchen-mit-behinderung/merkmale-und-tatsachen.html. Das können zum Beispiel andere Familienmitglieder, Partner*innen oder befreundete Personen sein; oder auch Betreuer*innen, Arbeitgeber*innen, Mitbewohner*innen oder Menschen aus Einrichtungen und den Diensten der Behindertenhilfe. Aber auch jede andere Person kann Gewalt ausüben. Möglicherweise waren auch Sie schon einmal gewaltvoll gegen eine behinderte Person. Wenn Sie sich darin wiedererkennen, können Sie das in einer Selbsthilfegruppe aufarbeiten.

Welche Formen von Gewalt es gibt und wie Gewalt an Menschen mit Behinderungen mit der Diskriminierung von behinderten Menschen zusammenhängt, lesen Sie ausführlicher im Text Ableismus & Gewalt des journalistischen Rechercheprojekts #AbleismusTötet.

2. Warnsignale erkennen

Selbst wenn Betroffene von Gewalt sich nicht immer anvertrauen, um vom Erlebten zu berichten, können Ihnen andere Anzeichen für GewaltQuelle: „Handlungsempfehlungen und Muster-Dienstvereinbarung zum Umgang mit Grenzverletzungen, sexuellen Übergriffen und sexueller Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen in voll- und teilstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe“; Urheber: Beck, H., Bretländer, B. and Flügge, S.; Sprache: Deutsch; Jahr 2013. Format: PDF; Seite 8; Download: https://www.hkfb.de/fileadmin/redaktion/hkbf/download_hkbf/Handlungsempfehlung_und_Dienstvereinbarung_zur_Vermeidung_von_Gewalt_und_Grenzueberschreitungen.pdfQuelle: „Hinweise auf Gewaltanwendung“; Urheber: Diagnose Gewalt.; Sprache: Deutsch; Online: https://www.diagnose-gewalt.eu/betroffene/gewalt-am-kind/hinweise-auf-gewaltanwendung.htmlQuelle: „Welche Spuren hinterlässt Gewalt in der Pflege“; Urheber: Sulmann, D., Väthjunker, D.; Sprache: Deutsch; Jahr 2019; Online: https://www.pflege-gewalt.de/wissen/gewalt-anzeichen/ als Hinweise dienen. Achten Sie bei Besuchen in der Einrichtung oder anderen Treffen auf Änderungen im Verhalten Ihrer/Ihres Angehörigen. Nehmen Sie solche Veränderungen ernst und erwägen Sie Gewalt als mögliche Ursache.

Hinweise auf erlebte Gewalt können sein:

  • Verbale Andeutungen und Umschreibungen
  • Nonverbale Äußerungen (z. B. Zeichnungen, Nachstellen von Gewaltszenen)
  • Heimlichkeiten oder teure Geschenke, deren Herkunft unklar ist
  • Plötzliche oder verstärkte Verhaltensauffälligkeiten
  • Stark sexualisierte Verhaltensweisen (z. B. Entblößung, sexualisierte Sprache)
  • Verletzungen
  • Häufige Schmerzen
  • Extreme Müdigkeit, Schlafstörungen, Albträume
  • Dissoziative Verhaltensweisen: Psychische Funktionen, die normalerweise zusammenhängen, brechen auseinander z. B. ausgedrückt durch das Vergessen des Erlebten, Identitätsverlust, Erstarren, veränderte Reaktionen auf die normale Umgebung
  • Aggressives Verhalten gegenüber sich selbst oder anderen
  • Wahrnehmungsstörungen
  • Verweigerung und Trotz als Beispiel für typische Verhaltensweisen, die nicht dem tatsächlichen Entwicklungsstadium entsprechen
  • Plötzliche Schwindelanfälle (in Zusammenhang mit plötzlich auftretenden negativen Erinnerungen an den Vorfall)
  • Auffällige starke Abneigung z. B. gegenüber einer/einem Mitbewohner*in oder einer/einem Betreuer*in
  • Depressivität (z. B. Depressionen)
  • Erhebliche Störungen der Kontaktfähigkeit über das behinderungsspezifische Maß hinaus
  • Zwänge (z. B. Waschzwang)
  • Atembeschwerden
  • Angst- und Panikattacken
  • Selbstverletzendes Verhalten

3. Was kann ich tun?

Wenn Ihre/Ihr Angehörige*r eine oder mehrere der oben aufgeführten Verhaltensänderungen zeigt und Sie vermuten, dass diese durch Gewalt an Ihrer/Ihrem Angehörigen hervorgerufen wurden, dann sollten Sie etwas dagegen tun. In den nachfolgenden Handlungsempfehlungen wird zwischen einer akuten Gefahr, also einem Eine Situation, die jetzt gerade aktuell Ihre Gesundheit oder Ihr Leben bedroht und daher ein sofortiges Eingreifen notwendig macht., und einer Von nicht akuter Gefahr spricht man, wenn Ihr Wohlbefinden oder Leben jetzt im Moment nicht bedroht ist. Gefahr unterschieden. Für beide Situationen gibt es unterschiedliche Ratschläge:

3.1. Notfall bzw. akute Gefahr?

In dieser Liste finden Sie mehrere Möglichkeiten, wie Sie auf eine Reaktion auf akute GefahrQuelle: „Verhalten bei Gealt und Aggression“; Urheber: Polizei Berlin; Sprache: Deutsch; Online: https://www.berlin.de/polizei/aufgaben/praevention/gewalt/artikel.148262.php bzw. einen Notfall reagieren können. Dabei ist wichtig, dass Sie die für die Situation passenden Optionen wählen.

  • Bringen Sie die betroffene Person an einen sicheren Ort und gewähren Sie Schutz.

  • Falls Sie es sich zutrauen, gehen Sie dazwischen und schreiten Sie körperlich ein – vergessen Sie dabei aber nie Ihren eigenen Schutz.

  • Holen Sie sich Unterstützung und bitten Sie andere Personen um Hilfe! (siehe auch nachfolgende Tabelle mit Hilfsangeboten in Ihrer Region)

  • Rufen Sie die Polizei unter 110 an! Sie ist verpflichtet, zu helfen, wenn es sich um einen Notfall bzw. eine akute Gefahrensituation handelt.

3.2. Hilfe und Unterstützung nach Notfall bzw. akuter Gefahr

  • Bieten Sie der betroffenen Person Ihre Unterstützung an: Damit zeigen Sie der/dem Betroffenen, dass sie/er nicht allein ist. Viele Betroffene fürchten oder haben selbst erlebt, dass ihnen nicht geglaubt wird. Deshalb ist es wichtig, dass Sie der/dem Betroffenen aufmerksam zuhören und ihre/seine Äußerungen und Sorgen Betroffene ernst nehmenQuelle: „Handlungsempfehlungen und Muster-Dienstvereinbarung zum Umgang mit Grenzverletzungen, sexuellen Übergriffen und sexueller Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen in voll- und teilstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe; Urheber: Beck, H., Bretländer, B. and Flügge, S.; Sprache: Deutsch; Jahr 2013. Format: PDF; Seite 9; Download: https://www.hkfb.de/fileadmin/redaktion/hkbf/download_hkbf/Handlungsempfehlung_und_Dienstvereinbarung_zur_Vermeidung_von_Gewalt_und_Grenzueberschreitungen.pdf. Wenn Ihre/Ihr Angehörige*r sich Ihnen anvertraut, bleiben Sie ruhig, hören Sie aufmerksam zu und geben Sie der/dem Betroffenen keine Mitschuld. Die Die Verantwortung für die Gewalt liegt ausschließlich bei den Täter*innenQuelle: „Supporting Survivors of Sexual Assault with Disabilities“; Urheber: California Coalition Against Sexual Assault; Sprache: Englisch; Jahr: 2016; Format: PDF; Seite 8; Download: http://1800victims.org/wp-content/uploads/2016/07/CAL-CASA.pdf für Gewalt liegt allein bei der Person, die Gewalt ausübt; also bei der/dem Täter*in. Manchmal stuft die betroffene Person das Erlebte möglicherweise nicht als Gewalt ein oder realisiert erst später, dass ihr/ihm Gewalt widerfahren ist. Ist das der Fall, versichern Sie Ihrer nahestehenden Person, dass Sie sie/ihn unterstützen. Es ist ebenso möglich, dass Ihre/Ihr Angehörige*r sich nicht traut, über das Erlebte zu sprechen, Sie aber Anzeichen für Gewalt festgestellt haben. In diesem Fall treten Sie an Ihre/Ihren Angehörige*n heran, schildern Sie Ihre Vermutung und fragen Sie, was Sie tun können, um zu helfen.

  • Holen Sie immer die Zustimmung ein: Wenn die Ihnen nahestehende Person selbst entscheidungsfähig ist und es sich nicht um eine akute Gefahr handelt, sollten Sie sie nicht Betroffene nicht bedrängenQuelle: „Überlegt Handeln im Umgang mit sexualisierter Gewalt an Menschen mit Behinderungen“; Urheber:Mixed Pickles e. V.; Sprache: Deutsch; Jahr: unbekannt; Format: PDF; Seite 3; Download: https://www.mixedpickles-ev.de/wp-content/uploads/2018/03/leitfaden-gewalt-rz2013.pdf. Tun Sie möglichst nichts ohne ihr Tun Sie möglichst nichts ohne das Einverständnis der betroffenen PersonQuelle: „Wie kann ich jemand anderem helfen“; Urheber: Stop: Das will ich nicht!; Sprache: Deutsch, Leichte Sprache; Online: https://www.wege-aus-der-gewalt.de/was-kann-ich-tun/wie-kann-ich-jemand-anderem-helfen/. Es ist wichtig, dass Sie die/den Betroffene*n in Ihr Handeln einbeziehen. Tun Sie nur das, womit sie/er einverstanden ist. Werden Sie darüber hinaus nur aktiv, wenn die betroffene Person Ihnen Einwilligung der Betroffenen einholenQuelle: „Handlungsempfehlungen und Muster-Dienstvereinbarung zum Umgang mit Grenzverletzungen, sexuellen Übergriffen und sexueller Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen in voll- und teilstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe; Urheber: Beck, H., Bretländer, B. and Flügge, S.; Sprache: Deutsch; Jahr 2013. Format: PDF; Seite 13; Download: https://www.hkfb.de/fileadmin/redaktion/hkbf/download_hkbf/Handlungsempfehlung_und_Dienstvereinbarung_zur_Vermeidung_von_Gewalt_und_Grenzueberschreitungen.pdf, weitere Schritte einzuleiten. Stimmt die/der Betroffene zu, gehen Sie trotzdem Keine Konfrontation bis für die Sicherheit gesorgt istQuelle: „Handlungsempfehlungen und Muster-Dienstvereinbarung zum Umgang mit Grenzverletzungen, sexuellen Übergriffen und sexueller Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen in voll- und teilstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe; Urheber: Beck, H., Bretländer, B. and Flügge, S.; Sprache: Deutsch; Jahr 2013. Format: PDF; Seite 14; Download: https://www.hkfb.de/fileadmin/redaktion/hkbf/download_hkbf/Handlungsempfehlung_und_Dienstvereinbarung_zur_Vermeidung_von_Gewalt_und_Grenzueberschreitungen.pdfKonfrontieren Sie die/den Täter*in nicht, wenn keine räumliche Trennung stattgefunden hatQuelle: „Ich arbeite mit Menschen mit Behinderung“; Urheber: Stop: Das will ich nicht!; Sprache: Deutsch; Online: https://www.wege-aus-der-gewalt.de/was-kann-ich-tun/wie-kann-ich-jemand-anderem-helfen/ich-arbeite-mit-menschen-mit-behinderungen/ gegen die/den Täter*in vor, vor allem nicht, wenn Sie oder Ihre/Ihr Mitbewohner*in noch von der/dem mutmaßliche/n Täter*in abhängig ist, z. B., wenn diese in der vollstationären Wohneinrichtung tätig ist oder solange für die Sicherheit des/der Betroffenen noch nicht gesorgt ist. Wenn Sie keine Zustimmung der Person erhalten, aber dennoch weiterhin ein ungutes Gefühl haben, dann lassen Sie sich anonym beraten.

  • Protokollieren Sie sorgfältig alles: Notieren Sie sich: Was ist passiert? Wo ist die Tat passiert? Wann und wie oft wurde Gewalt ausgeübt? Wer war an dem Vorfall beteiligt? Welche Reaktionen, Aussagen oder Darstellungen gab es von allen Beteiligten? Können weitere Personen die Geschehnisse bezeugen? Beschreiben Sie möglichst detailliert, was Sie Sorgfältig Beobachtungen protokollierenQuelle: „Handlungsempfehlungen und Muster-Dienstvereinbarung zum Umgang mit Grenzverletzungen, sexuellen Übergriffen und sexueller Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen in voll- und teilstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe; Urheber: Beck, H., Bretländer, B. and Flügge, S.; Sprache: Deutsch; Jahr 2013. Format: PDF; Seite 13; Download: https://www.hkfb.de/fileadmin/redaktion/hkbf/download_hkbf/Handlungsempfehlung_und_Dienstvereinbarung_zur_Vermeidung_von_Gewalt_und_Grenzueberschreitungen.pdf haben.

  • Helfen Sie Ihrer/Ihrem Angehörigen, sich von den Täter*innen zu isolieren: Falls die betroffene Person dies wünscht, unterstützen Sie sie dabei, sich von den Täter*innen fernzuhalten. Sind die Gewalt ausübenden Menschen zugleich Mitbewohner*innen, bestehen Sie auf eine Täter*innen von Betroffenen trennenQuelle: „Ich arbeite mit Menschen mit Behinderung“; Urheber: Stop: Das will ich nicht!; Sprache: Deutsch; Online: https://www.wege-aus-der-gewalt.de/was-kann-ich-tun/wie-kann-ich-jemand-anderem-helfen/ich-arbeite-mit-menschen-mit-behinderungen/. Mitarbeitende oder externe Dienstleister sollten Mitarbeitende Täter*innen müssen freigestellt werdenQuelle: „Ich arbeite mit Menschen mit Behinderung“; Urheber: Stop: Das will ich nicht!; Sprache: Deutsch; Online: https://www.wege-aus-der-gewalt.de/was-kann-ich-tun/wie-kann-ich-jemand-anderem-helfen/ich-arbeite-mit-menschen-mit-behinderungen/ und nicht mehr in die Nähe Ihrer/Ihres Angehörigen dürfen. Achten Sie darauf, dass andere Mitarbeitende Ihre mögliche Verärgerung über Änderungen und Forderungen nicht an Ihrem Familienmitglied auslassen. Reicht dies nicht aus und/oder ist Ihre/Ihr Angehörige*r von mehreren Menschen in der Wohneinrichtung bedroht, können Sie sich in der unten stehenden Liste mit Hilfsangeboten erkundigen, ob z. B. ein vorübergehender Schutzort – wie in einem Mädchen-, Frauen- oder Männerhaus – infrage käme.

  • Suchen Sie ein externes Beratungsangebot auf: Erkundigen Sie sich, wie Sie richtig helfen können. Eine Liste mit barrierearmen Hilfsangeboten in Ihrer Region befindet sich unten auf dieser Seite. Dort finden Sie auch Stellen, die angerufen oder online kontaktiert werden können. Es ist möglicherweise ratsam, ein Beratungsangebot aufzusuchen, das nicht den gleichen Träger wie die Einrichtung hat, um eine Befangenheit zu vermeiden. In der unten stehenden Liste führen wir für jedes Beratungsangebot auch den Träger auf.

  • Außerdem ist es seit Mitte 2021 Gewaltschutz ist verpflichtendQuelle: „Gewaltschutzstrukturen für Menschen mit Behinderungen-Bestandsaufnahme und Empfehlungen“; Urheber: Schröttle, M., Puchert, R., Arnis, M., Hafid, A., Sarkissian, A.H., Lehmann, C., Zinsmeister, J., Paust, I., Pölzer, L., Zinsmeister, H. and Thümmel, I.; Sprache: Deutsch; Jahr: 2021. Format: PDF; Seite 51; Download: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Forschungsberichte/fb-584-gewaltschutzstrukturen-fuer-menschen-mit-behinderungen.pdf?__blob=publicationFileQuelle: „Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – (Artikel 1 des Gesetzes v. 23. Dezember 2016, BGBl. I S. 3234) (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX), § 37a Gewaltschutz“; Urheber: Bundesamt für Justiz; Sprache: Deutsch; Jahr: 2021. Online: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__37a.html, dass jede Einrichtung in Deutschland geeignete Maßnahmen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen treffen muss (z. B. in Form von Gewaltschutzkonzepten). Sie können bei der Einrichtung erfragen, ob ein solches Gewaltschutzkonzept vorliegt und ggf. daraus entnehmen, welche Maßnahmen die Einrichtung einleiten muss, um Ihre/Ihren Angehörige*n zu schützen.

  • Helfen Sie der betroffenen Person, Beschwerde einzureichen: Abhängig davon, von wem die Gewalt ausgeht, wenden Sie sich an eine/einen Betreuer*in, die Einrichtungsleitung oder die Heimaufsicht. Ist Gewalt von Betreuungspersonen zu befürchten, können Sie sich direkt an die Einrichtungsleitung wenden. Ist diese ebenfalls involviert, kann die Heimaufsicht die nächste Stelle außerhalb der Einrichtung sein. Die Zuständige Stelle HeimaufsichtQuelle: „Socialnet“; Sprache: Deutsch; Format: Website; Online: https://www.socialnet.de/materialien/63.php ist die offizielle Stelle, die die Einhaltung der Gesetze in Heimen überwacht sowie Mängel beseitigen muss. Sie ist – je nach Ort – unterschiedlich strukturiert. Welche Heimaufsicht in der Region Ihrer/Ihres Angehörigen zuständig ist, können Sie Zuständige Heimaufsicht in Ihrer RegionQuelle: „Socialnet“; Sprache: Deutsch; Format: Website; Online: https://www.socialnet.de/branchenbuch/2227.php nachschlagen. Wenn von diesen Personen Gewalt zu befürchten ist und/oder die Angst vor weiteren negativen Auswirkungen besteht, dann lassen Sie sich extern beraten. In der Tabelle weiter unten auf dieser Seite finden Sie barrierearme Hilfsangebote, die für Sie infrage kommen könnten.

  • Kontaktieren Sie mit der betroffenen Person die Polizei: Gewalt ist strafbar. Die Polizei ist gesetzlich dazu verpflichtet, jedem Hinweis nachzugehen und Ihre/Ihren Angehörige*n auch zu schützen. Ihre/Ihr Angehörige*r kann Straftaten auch über das Internet Online-Wachen der PolizeienQuelle: „BKA“; Sprache: Deutsch; Format: Website; Online: https://www.bka.de/DE/KontaktAufnehmen/Onlinewachen/onlinewachen_node.html. Die Anzeige eines Antragsdelikts kann nur die betroffene Person selbst bzw. dessen rechtliche Betreuung stellen. Es ist wichtig zu wissen, dass Anzeigen von schwerer Gewalt – wie z. B. Vergewaltigung oder schwere Körperverletzung – nicht mehr zurückgezogen werden können. Es sind sogenannte Offizialdelikte versus AntragsdelikteQuelle: „Offizialdelikte: Definition, Erklärungen, Beispiele und Liste für ganz Deutschland“; Urheber: Juraforum; Sprache: Deutsch; Jahr: 2022 Online: https://www.juraforum.de/lexikon/offizialdelikte. Die Behörde ist dann zur Strafverfolgung verpflichtet, nachdem ihr die Tat durch das Eingehen einer Strafanzeige gemeldet worden ist. Holen Sie sich daher im Vorfeld zusammen mit Ihrer/Ihrem Angehörig*in zusätzlich Vor Strafanzeige externe Beratung aufsuchenQuelle: „Ich arbeite mit Menschen mit Behinderung“; Urheber: Stop: Das will ich nicht!; Sprache: Deutsch; Online: https://www.wege-aus-der-gewalt.de/was-kann-ich-tun/wie-kann-ich-jemand-anderem-helfen/ich-arbeite-mit-menschen-mit-behinderungen/, die Sie bei dieser Frage beraten können. Ziehen Sie auch Anwält*innen zurate, mit denen Ihre/Ihr Angehörige*r abwägt, ob sie/er neben einer Strafanzeige auch weitere juristische Schritte gegen die/den Täter*in einleiten will, wie z. B. ein zivilrechtliches Verfahren. Wenn Ihre/Ihr Angehörige*r kein Geld für eine/einen Anwält*in hat bzw. keine Rechtsschutzversicherung besitzt, können Sie beim Amtsgericht einen BeratungsscheinQuelle: „Beratungshilfe: kostenlose Rechtshilfe mit dem Beratungshilfeschein“; Urheber: von Hase, D.; Sprache: Deutsch; Jahr: 2012. Online: https://www.akademie.de/de/wissen/beratungshilfeschein-kostenlose-rechtshilfe beantragen.

  • Unterstützen Sie die betroffene Person bei der Suche nach fachlicher Hilfe: Wenn Ihre/Ihr Angehörige*r dies wünscht, können Sie auch gemeinsam zu Terminen mit Fachpersonal gehen, zum Beispiel zu einem Gespräch mit einer unabhängigen Fachliche Unterstützung einholenQuelle: „Weiter gehen nach sexueller Gewalt“; Urheber: Gerdesmann, V., Paul, C., Schnabel, J., Walcher, P.; Sprache: Deutsch; Jahr: 2012; Format: PDF; Download: https://allerleirauh.de/allerleirauh/wp-content/uploads/2018/09/Allerleirauh_Weiter-gehen-nach-sexueller-Gewalt_2016.pdf oder mit einer therapeutischen Fachperson.

  • Sprechen Sie mit Ihrer/Ihrem Angehörigen über Gewaltschutz: Sie können Ihrer/Ihrem Angehörigen zum Beispiel vorschlagen, an Selbstverteidigungs- und SelbstbehauptungskurseQuelle: „Weibernetz e. V.“; Sprache: Deutsch; Format: Website; Online: https://www.weibernetz.de/sgb-ix/was-sind-kurse-zur-staerkung-des-selbstbewusstseins.html zur Selbstverteidigung und Selbstbehauptung teilzunehmen. Dort erlernt und übt Ihre/Ihr Angehörige*r, wie sie/er sich körperlich und verbal besser Sich verbal zur Wehr setzen bei GewaltQuelle: „Supporting Survivors of Sexual Assault with Disabilities“; Urheber: California Coalition Against Sexual Assault; Sprache: Englisch; Jahr: 2016; Format: PDF; Seite 21; Download: http://1800victims.org/wp-content/uploads/2016/07/CAL-CASA.pdf kann. Falls Ihre/Ihr Angehörige*r dies wünscht, fragen Sie in der Einrichtung nach, ob solche Angebote bestehen. Wichtig ist: Ihre/Ihr Angehörige*r ist nicht schuld an erfahrener Gewalt! Die Verantwortung für die Gewalt liegt bei den Täter*innen. Diese Kurse können Ihrer nahestehenden Person helfen, sich besser zu fühlen und zu schützen, aber sie ist nicht für die erfahrene Gewalt verantwortlich. Sie dürfen Ihrer/Ihrem Angehörige*m nicht das Gefühl geben, selbst (weil sie nicht früher an solchen Kursen teilnahmen) für die erfahrene Gewalt verantwortlich zu sein.

4. Externe Hilfsangebote

In der Tabelle weiter unten auf dieser Seite finden Sie eine Auswahl an barrierearmen Hilfsangeboten und Beratungsstellen, die für Sie bzw. Ihre/Ihren Angehörige*n infrage kommen könnten. Zur Tabelle mit den Hilfsangeboten in Ihrer Region

3 für Mitbewohner*innen

Ratschläge für Mitbewohner*innen, die in der Wohneinrichtung Gewalt gegen andere Menschen mit Behinderungen mitbekommen haben.

Haben Sie Gewalt bei einem Menschen, der mit Ihnen zusammenwohnt, beobachtet? Haben Sie bezeugt, wie einer Person, die mit Ihnen in der Einrichtung lebt, Gewalt angetan wurde? Oder haben Sie vielleicht gehört oder anderweitig mitbekommen, wie jemand in Ihrer stationären Wohneinrichtung körperlich oder psychisch verletzt wurde? Dann können Sie sich in diesem Abschnitt darüber informieren, was Gewalt ist und von wem sie ausgeht.

Außerdem möchten wir Ihnen zeigen, wie und woher Sie Hilfe und Unterstützung bekommen können. Denn als Mensch mit Behinderung haben Sie ein Menschen mit Behinderungen haben erhöhtes Risiko, Gewalt zu erfahrenQuelle: „Supporting Survivors of Sexual Assault with Disabilities“; Urheber: California Coalition Against Sexual Assault; Sprache: Englisch; Jahr: 2016; Format: PDF; Seite 7; Download: http://1800victims.org/wp-content/uploads/2016/07/CAL-CASA.pdf Risiko, Gewalt zu erfahren. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich als behinderte Menschen, die gemeinsam in einer vollstationären Wohneinrichtung leben, gegenseitig schützen und unterstützen. Gewalt zu erkennen und dagegen handeln zu wollen, ist ein wichtiger Schritt zum Selbstschutz. Dieser Ratgeber für Mitbewohner*innen ist unterteilt in vier Abschnitte

Inhalt

  1. Was ist Gewalt?
  2. Warnsignale erkennen
  3. Was kann ich tun?
    3.1. Bei Notfall bzw. akuter Gefahr
    3.2. Nach einer akuten Gefahr
  4. Externe Hilfsangebote

1. Was ist Gewalt?

Triggerwarnung: Im nachfolgenden Text werden verschiedene Formen von Gewalt näher beschrieben, was für manche Menschen – vor allem für die, die bereits Gewalt erfahren haben – zu einem wiederholten Erleben der traumatischen Situation führen kann.

Gewalt zu erkennen ist besonders dann einfach, wenn sie offensichtlich ist, z. B. durch Schläge, Tritte oder sexuelle Übergriffe. Gewalt kann aber auch nicht so offensichtlich sein. Wenn Sie z. B. miterleben, wie ein/e Mitbewohner*in von einer anderen Person beleidigt oder Beleidigt und bloß gestellt werden, ist auch GewaltQuelle: „Gewalterfahrungen von in Einrichtungen lebenden Frauen mit Behinderungen-Ausmaß, Risikofaktoren, Prävention“; Urheber: Schröttle, M., Hornberg, C., Neder, N., Mecke, D., Elli, O., & Vogt, K.; Sprache: Deutsch; Jahr: 2014. Format: PDF; Seite 76; Download: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/93972/9408bbd715ff80a08af55adf886aac16/gewalterfahrungen-von-in-einrichtungen-lebenden-frauen-mit-behinderungen-data.pdf wird, ist diese Gewalt nicht sofort erkennbar. Wird ein/e Bewohner*in für ein Unerwünschtes Verhalten zu bestrafen, ist GewaltQuelle: „Supporting Survivors of Sexual Assault with Disabilities“; Urheber: California Coalition Against Sexual Assault; Sprache: Englisch; Jahr: 2016; Format: PDF; Seite 11; Download: http://1800victims.org/wp-content/uploads/2016/07/CAL-CASA.pdf Verhalten bestraft, dann ist auch das Gewalt. Auch das Absprechen von erlebter Gewalt – zum Beispiel durch den Satz „ein Klaps hat noch niemandem geschadet“ – ist Relativierung von Gewalt und somit Gewalt.

Meistens geht Gewalt von Menschen aus, die der betroffene Mensch Gewalt geht häufig von Personen aus, die die Betroffenen kennenQuelle: „Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderungen, Merkmale und Tatsachen“; Urheber: bff; Sprache: Deutsch; Online: https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/infothek/gewalt-gegen-frauen-und-maedchen-mit-behinderung/merkmale-und-tatsachen.html. Das können zum Beispiel Familienmitglieder, Partner*innen oder Freund*innen sein. Das können aber auch Betreuer*innen, Arbeitgeber*innen, Mitbewohner*innen oder Menschen aus Einrichtungen und den Diensten der Behindertenhilfe sein. Aber auch jede andere Person kann Gewalt ausüben. Egal, um wen es sich handelt: Niemand hat das Recht, jemandem Gewalt anzutun. Die Die Verantwortung für die Gewalt liegt ausschließlich bei den Täter*innenQuelle: „Supporting Survivors of Sexual Assault with Disabilities“; Urheber: California Coalition Against Sexual Assault; Sprache: Englisch; Jahr: 2016; Format: PDF; Seite 8; Download: http://1800victims.org/wp-content/uploads/2016/07/CAL-CASA.pdf für Gewalt liegt allein bei dem Menschen, der die Gewalt ausübt.

Welche Formen von Gewalt es gibt und wie Gewalt an Menschen mit Behinderungen mit der Diskriminierung von behinderten Menschen zusammenhängt, lesen Sie ausführlicher im Text Ableismus & Gewalt des journalistischen Rechercheprojekts #AbleismusTötet.

2. Warnsignale erkennen

Selbst wenn Betroffene von Gewalt sich nicht immer anvertrauen, um vom Erlebten zu berichten, können andere Auffälligkeiten als Hinweise dienen. Achten Sie bei Treffen mit Ihrer/Ihrem Mitbewohner*in auf Anzeichen für GewaltQuelle: „Handlungsempfehlungen und Muster-Dienstvereinbarung zum Umgang mit Grenzverletzungen, sexuellen Übergriffen und sexueller Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen in voll- und teilstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe“; Urheber: Beck, H., Bretländer, B. and Flügge, S.; Sprache: Deutsch; Jahr 2013. Format: PDF; Seite 8; Download: https://www.hkfb.de/fileadmin/redaktion/hkbf/download_hkbf/Handlungsempfehlung_und_Dienstvereinbarung_zur_Vermeidung_von_Gewalt_und_Grenzueberschreitungen.pdfQuelle: „Hinweise auf Gewaltanwendung“; Urheber: Diagnose Gewalt.; Sprache: Deutsch; Online: https://www.diagnose-gewalt.eu/betroffene/gewalt-am-kind/hinweise-auf-gewaltanwendung.htmlQuelle: „Welche Spuren hinterlässt Gewalt in der Pflege“; Urheber: Sulmann, D., Väthjunker, D.; Sprache: Deutsch; Jahr 2019; Online: https://www.pflege-gewalt.de/wissen/gewalt-anzeichen/ im Verhalten. Nehmen Sie solche Veränderungen ernst und erwägen Sie Gewalt als mögliche Ursache.

Hinweise auf erlebte Gewalt können sein:

  • Verbale Andeutungen und Umschreibungen
  • Nonverbale Äußerungen (z. B. Zeichnungen, Nachstellen von Gewaltszenen)
  • Heimlichkeiten oder teure Geschenke, deren Herkunft unklar ist
  • Plötzliche oder verstärkte Verhaltensauffälligkeiten
  • Stark sexualisierte Verhaltensweisen (z. B. Entblößung, sexualisierte Sprache)
  • Verletzungen
  • Häufige Schmerzen
  • Extreme Müdigkeit, Schlafstörungen, Albträume
  • Dissoziative Verhaltensweisen: Psychische Funktionen, die normalerweise zusammenhängen, brechen auseinander z. B. ausgedrückt durch das Vergessen des Erlebten, Identitätsverlust, Erstarren, veränderte Reaktionen auf die normale Umgebung
  • Aggressives Verhalten gegenüber sich selbst oder anderen
  • Wahrnehmungsstörungen
  • Verweigerung und Trotz als Beispiel für typische Verhaltensweisen, die nicht dem tatsächlichen Entwicklungsstadium entsprechen
  • Plötzliche Schwindelanfälle (in Zusammenhang mit plötzlich auftretenden negativen Erinnerungen an den Vorfall)
  • Auffällige starke Abneigung z. B. gegenüber einer/einem Mitbewohner*in oder einer/einem Betreuer*in
  • Depressivität (z. B. Depressionen)
  • Erhebliche Störungen der Kontaktfähigkeit über das behinderungsspezifische Maß hinaus
  • Zwänge (z. B. Waschzwang)
  • Atembeschwerden
  • Angst- und Panikattacken
  • Selbstverletzendes Verhalten

3. Was kann ich tun?

Als Mitbewohner*in sehen Sie den betroffenen Menschen fast jeden Tag. Vielleicht kennen Sie die/den Betroffene*n näher und können dadurch Verhaltensänderungen bemerken, die auf Gewalterfahrungen hindeuten. Möglicherweise sind Sie auch die erste Bezugsperson, der sich die betroffene Person anvertraut. Vielleicht waren Sie sogar selbst anwesend, als die Gewalt passiert ist. In jedem Fall sollten Sie als Person, die Gewalt vermutet oder beobachtet hat, tätig werden. Bitte beachten Sie dabei aber, dass Ihr Selbstschutz an erster Stelle steht! Sie können nur dann helfen, wenn Sie selbst Sich nicht selbst in Gefahr bringenQuelle: „6 Tipps für richtiges Verhalten in Gewaltsituationen“; Urheber: Zivile Helden.; Sprache: Deutsch; Online: https://www.zivile-helden.de/gewalt/6-tipps-fuer-richtiges-verhalten-in-gewaltsituationen/ sind.

In den nachfolgenden Handlungsempfehlungen wird zwischen einer akuten Gefahr, also einem Eine Situation, die jetzt gerade aktuell Ihre Gesundheit oder Ihr Leben bedroht und daher ein sofortiges Eingreifen notwendig macht, und einer Von nicht akuter Gefahr spricht man, wenn Ihr Wohlbefinden oder Leben jetzt im Moment nicht bedroht ist Gefahr unterschieden. Für beide Situationen gibt es unterschiedliche Ratschläge:

3.1. Notfall bzw. akute Gefahr?

In dieser Liste finden Sie mehrere Möglichkeiten, wie Sie auf eine akute Bedrohung bzw. einen Reaktion auf akute GefahrQuelle: „Verhalten bei Gealt und Aggression“; Urheber: Polizei Berlin; Sprache: Deutsch; Online: https://www.berlin.de/polizei/aufgaben/praevention/gewalt/artikel.148262.php reagieren können. Dabei ist wichtig, dass Sie die für Ihre Situation passenden Optionen wählen.

  • Bewahren Sie Ruhe und bringen Sie sich selbst in Sicherheit: Sie können Ihrer/Ihrem Mitbewohner*in nur dann helfen, wenn Sie Sich nicht selbst in Gefahr bringenQuelle: „6 Tipps für richtiges Verhalten in Gewaltsituationen“; Urheber: Zivile Helden.; Sprache: Deutsch; Online: https://www.zivile-helden.de/gewalt/6-tipps-fuer-richtiges-verhalten-in-gewaltsituationen/ sind. Begeben Sie sich an einen sicheren Ort. Durch überstürztes Handeln können Sie selbst in Gefahr geraten.

  • Wenn Sie es sich zutrauen:

    • Signalisieren Sie den Täter*innen deutlich „Nein!“ oder „Stop!
  • Rufen Sie laut „Hilfe“!

    • Helfen Sie der betroffenen Person, sich in Sicherheit zu bringen.
    • Wehren Sie sich körperlich gegen die Täter*innen oder überraschen Sie die Täter*innen mit einer unerwarteten Reaktion z. B. schreien Sie die/den Täter*in an oder schubsen Sie die Person weg, wenn Sie können und dies für angebracht halten.
  • Holen Sie sich Unterstützung und bitten Sie andere Personen um Hilfe! (Siehe auch nachfolgende Tabelle mit Hilfsangeboten in Ihrer Region.)

  • Rufen Sie die Polizei unter 110 an! Sie ist verpflichtet, Ihnen zu helfen, wenn es sich um einen Notfall bzw. eine akute Gefahrensituation handelt. Alternativ zur Rufnummer 110 können Sie auch kostenfreie Nora-App (Deutschland)Quelle: „Nora-App“; Sprache: Deutsch; Format: Website; Online: https://www.nora-notruf.de/de-as/startseiteWIS-Emergency-App (Deutschland)Quelle: „WIS-Emergency-App“; Sprache: Deutsch; Format: Website; Online: https://worldinsign.de/wis-barrierefreier-notruf/DEC112-App (Österreich)Quelle: „DEC112-App“; Sprache: Deutsch; Format: Website; Online: https://app.dec112.at/#download_pageDeafVoice-App (Schweiz)Quelle: „DeafVoice-App“; Sprache: Deutsch; Format: Website; Online: https://deafvoice.ch zur barrierearmen Kommunikation nutzen, über die ein Notruf (ohne zu sprechen) abgesetzt werden kann.

3.2. Hilfe und Unterstützung nach Notfall bzw. akuter Gefahr

  • Bieten Sie der betroffenen Person Ihre Hilfe an: Viele Betroffene befürchten oder haben erlebt, dass ihnen nicht geglaubt wird. Vielleicht zweifelt die betroffene Person auch an der eigenen Wahrnehmung. Möglicherweise stuft sie das Erlebte nicht sofort als Gewalt ein oder realisiert erst später, dass ihr/ihm Gewalt widerfahren ist. Unterstützen Sie Ihre/Ihren Mitbewohner*in dabei gehört und ernst genommen zu werden. Mit Zustimmung der/des Betroffenen informieren Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen (z. B. Angehörige oder Freund*innen in der Einrichtung) über den Vorfall.

  • Hören Sie der/dem Betroffenen aufmerksam zu: Lassen Sie Ihre/n Mitbewohner*in wissen, dass sie/er damit nicht alleine ist. Geben Sie der/dem Betroffenen keine Mitschuld. Die Die Verantwortung für die Gewalt liegt ausschließlich bei den Täter*innenQuelle: „Supporting Survivors of Sexual Assault with Disabilities“; Urheber: California Coalition Against Sexual Assault; Sprache: Englisch; Jahr: 2016; Format: PDF; Seite 8; Download: http://1800victims.org/wp-content/uploads/2016/07/CAL-CASA.pdf für Gewalt liegt allein bei der Person, die Gewalt ausübt; also bei der/dem Täter*in.

  • Holen Sie immer die Zustimmung ein: Wenn die betroffene Person selbst entscheidungsfähig ist und es sich nicht um eine akute Gefahr handelt, sollte Sie sie nicht Betroffene nicht bedrängenQuelle: „Überlegt Handeln im Umgang mit sexualisierter Gewalt an Menschen mit Behinderungen“; Urheber:Mixed Pickles e. V.; Sprache: Deutsch; Jahr: unbekannt; Format: PDF; Seite 3; Download: https://www.mixedpickles-ev.de/wp-content/uploads/2018/03/leitfaden-gewalt-rz2013.pdf. Tun Sie möglichst nichts Tun Sie möglichst nichts ohne das Einverständnis der betroffenen PersonQuelle: „Wie kann ich jemand anderem helfen“; Urheber: Stop: Das will ich nicht!; Sprache: Deutsch, Leichte Sprache; Online: https://www.wege-aus-der-gewalt.de/was-kann-ich-tun/wie-kann-ich-jemand-anderem-helfen/. Es ist wichtig, dass Sie die/den Betroffene*n in Ihr Handeln einbeziehen. Tun Sie nur das, womit sie/er einverstanden ist. Werden Sie darüber hinaus nur aktiv, wenn die betroffene Person Ihnen Einwilligung der Betroffenen einholenQuelle: „Handlungsempfehlungen und Muster-Dienstvereinbarung zum Umgang mit Grenzverletzungen, sexuellen Übergriffen und sexueller Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen in voll- und teilstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe; Urheber: Beck, H., Bretländer, B. and Flügge, S.; Sprache: Deutsch; Jahr 2013. Format: PDF; Seite 13; Download: https://www.hkfb.de/fileadmin/redaktion/hkbf/download_hkbf/Handlungsempfehlung_und_Dienstvereinbarung_zur_Vermeidung_von_Gewalt_und_Grenzueberschreitungen.pdfKonfrontieren Sie die/den Täter*in nicht, wenn keine räumliche Trennung stattgefunden hatQuelle: „Ich arbeite mit Menschen mit Behinderung“; Urheber: Stop: Das will ich nicht!; Sprache: Deutsch; Online: https://www.wege-aus-der-gewalt.de/was-kann-ich-tun/wie-kann-ich-jemand-anderem-helfen/ich-arbeite-mit-menschen-mit-behinderungen/, weitere Schritte einzuleiten. Stimmt die/der Betroffene zu, gehen Sie trotzdem nie im Alleingang gegen die/den Täter*in vor, vor allem nicht, wenn Sie oder Ihre/Ihr Mitbewohner*in noch von der/dem mutmaßliche/n Täter*in abhängig ist, z. B., wenn diese in der vollstationären Wohneinrichtung tätig ist oder solange für die Sicherheit des/der Betroffenen noch nicht gesorgt ist. Wenn Sie keine Zustimmung der Person erhalten, aber dennoch weiterhin ein ungutes Gefühl haben, dann lassen Sie sich anonym beraten.

  • Protokollieren Sie sorgfältig alles: Notieren Sie sich: Was ist passiert? Wo ist die Tat passiert? Wann und wie oft wurde Gewalt ausgeübt? Wer war an dem Vorfall beteiligt? Welche Reaktionen, Aussagen oder Darstellungen gab es von allen Beteiligten? Können weitere Personen die Geschehnisse bezeugen? Beschreiben Sie möglichst detailliert, was Sie Sorgfältig Beobachtungen protokollierenQuelle: „Handlungsempfehlungen und Muster-Dienstvereinbarung zum Umgang mit Grenzverletzungen, sexuellen Übergriffen und sexueller Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen in voll- und teilstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe; Urheber: Beck, H., Bretländer, B. and Flügge, S.; Sprache: Deutsch; Jahr 2013. Format: PDF; Seite 13; Download: https://www.hkfb.de/fileadmin/redaktion/hkbf/download_hkbf/Handlungsempfehlung_und_Dienstvereinbarung_zur_Vermeidung_von_Gewalt_und_Grenzueberschreitungen.pdf bzw. erlebt haben.

  • Helfen Sie der betroffenen Person, sich von der/dem Täter*in zu isolieren: Gegebenenfalls müssen Sie sich auch selbst in Sicherheit bringen, falls Sie als die Gewalt bezeugende Person auch Gewalt oder andere Konsequenzen zu befürchten haben. Falls die/der Betroffene dies wünscht, unterstützen Sie sie/ihn dabei, sich von den Täter*innen körperlich zu Täter*innen von Betroffenen trennenQuelle: „Ich arbeite mit Menschen mit Behinderung“; Urheber: Stop: Das will ich nicht!; Sprache: Deutsch; Online: https://www.wege-aus-der-gewalt.de/was-kann-ich-tun/wie-kann-ich-jemand-anderem-helfen/ich-arbeite-mit-menschen-mit-behinderungen/. Ist die/der Täter*in ebenfalls Mitbewohner*in, bestehen Sie auf eine räumliche Trennung. Mitarbeitende oder Personen von außerhalb (z. B. externe Dienstleister wie Fahrdienste) sollten Mitarbeitende Täter*innen müssen freigestellt werdenQuelle: „Ich arbeite mit Menschen mit Behinderung“; Urheber: Stop: Das will ich nicht!; Sprache: Deutsch; Online: https://www.wege-aus-der-gewalt.de/was-kann-ich-tun/wie-kann-ich-jemand-anderem-helfen/ich-arbeite-mit-menschen-mit-behinderungen/ werden und nicht mehr in die Nähe der betroffenen Person dürfen. Reicht dies nicht aus und/oder ist die/der von Gewalt betroffene Mitbewohner*in von mehreren Menschen in der Wohneinrichtung bedroht, können Sie sich in der unten stehenden Liste erkundigen, ob ein vorübergehender Schutzort – wie in einem Mädchen-, Frauen- oder Männerhaus – infrage käme.

  • Suchen Sie ein Beratungsangebot auf: Dort erfahren Sie, wie Sie Ihrer/Ihrem Mitbewohner*in am besten Beratungsangebot aufsuchenQuelle: „Was tun bei Gewalt in meinem Umfeld“; Urheber: Gewalt Los Werden.; Sprache: Deutsch; Online: https://bayern-gegen-gewalt.de/gewalt-infos-und-einblicke/was-tun-bei-gewalt-im-umfeld/ können. Von Gewaltvorfällen zu wissen, birgt eine große Verantwortung und es ist mutig von Ihnen, dass Sie Ihrer/Ihrem Mitbewohner*in helfen wollen. Sie müssen diese Verantwortung nicht allein tragen! Eine Liste mit barrierearmen Hilfsangeboten in Ihrer Umgebung, die Sie dabei unterstützen können, finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Es ist möglicherweise ratsam, ein Beratungsangebot aufzusuchen, das nicht den gleichen Träger wie die Einrichtung hat, um eine Befangenheit zu vermeiden. In der unten stehenden Liste führen wir für jedes Beratungsangebot auch den Träger auf.

  • Außerdem ist es seit Mitte 2021 Gewaltschutz ist verpflichtendQuelle: „Gewaltschutzstrukturen für Menschen mit Behinderungen-Bestandsaufnahme und Empfehlungen“; Urheber: Schröttle, M., Puchert, R., Arnis, M., Hafid, A., Sarkissian, A.H., Lehmann, C., Zinsmeister, J., Paust, I., Pölzer, L., Zinsmeister, H. and Thümmel, I.; Sprache: Deutsch; Jahr: 2021. Format: PDF; Seite 51; Download: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Forschungsberichte/fb-584-gewaltschutzstrukturen-fuer-menschen-mit-behinderungen.pdf?__blob=publicationFileQuelle: „Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – (Artikel 1 des Gesetzes v. 23. Dezember 2016, BGBl. I S. 3234) (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX), § 37a Gewaltschutz“; Urheber: Bundesamt für Justiz; Sprache: Deutsch; Jahr: 2021. Online: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__37a.html, dass jede Einrichtung in Deutschland geeignete Maßnahmen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen treffen muss (z. B. in Form von Gewaltschutzkonzepten). Sie können bei der Einrichtung erfragen, ob ein solches Gewaltschutzkonzept vorliegt und ggf. daraus entnehmen, welche Maßnahmen die Einrichtung einleiten muss, um Betroffene zu schützen.

  • Helfen Sie der betroffenen Person, Beschwerde einzureichen: Zusammen mit der betroffenen Person – oder wenn diese das wünscht auch alleine – können Sie Beschwerde einreichen. Abhängig davon, von wem die Gewalt ausgeht, wenden Sie sich an eine/einen Betreuer*in, die Einrichtungsleitung oder die Heimaufsicht. Ist Gewalt von Betreuungspersonen zu befürchten, können Sie sich direkt an die Einrichtungsleitung wenden. Ist diese ebenfalls involviert, kann die Heimaufsicht die nächste Stelle außerhalb der Einrichtung sein. Ist die/der Täter*in eine externe Person oder eine/ein Mitbewohner*in, dann wenden Sie sich direkt an eine/einen Betreuer*in, an die Einrichtungsleitung oder die Heimaufsicht. Die Zuständige Stelle HeimaufsichtQuelle: „Socialnet“; Sprache: Deutsch; Format: Website; Online: https://www.socialnet.de/materialien/63.php ist die offizielle Stelle, die die Einhaltung der Gesetze in Heimen überwacht sowie Mängel beseitigen muss. Sie ist – je nach Ort – unterschiedlich strukturiert. Welche Heimaufsicht in Ihrer Region zuständig ist, können Sie Zuständige Heimaufsicht in Ihrer RegionQuelle: „Socialnet“; Sprache: Deutsch; Format: Website; Online: https://www.socialnet.de/branchenbuch/2227.php nachschlagen. Grundsätzlich empfehlen wir, sich ergänzend auch von einer externen Beratungsstelle helfen zu lassen. In der Tabelle weiter unten zeigen wir Ihnen für jede Region, wo und wie es barrierefreie Hilfe und Unterstützung außerhalb der Einrichtung gibt.

  • Sie können eine Strafanzeige erstatten: Kontaktieren Sie dafür die Polizei. Gewalt ist strafbar. Die Polizei ist gesetzlich dazu verpflichtet, jedem Hinweis nachzugehen und Ihre/Ihren Mitbewohner*in und Sie zu schützen. Sie können auch über das Internet Online-Wachen der PolizeienQuelle: „BKA“; Sprache: Deutsch; Format: Website; Online: https://www.bka.de/DE/KontaktAufnehmen/Onlinewachen/onlinewachen_node.html oder Hinweise an die Polizei senden. Für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen wird in vielen Regionen zusätzlich die Nothilfe-SMS angeboten. Das heißt, Betroffene können die zuständige Polizei mittels Textnachricht kontaktieren. Es ist wichtig zu wissen, dass Anzeigen von schwerer Gewalt – wie z. B. Vergewaltigung oder schwere Körperverletzung – nicht mehr zurückgezogen werden können, wenn sie gestellt wurden. Es sind sogenannte Offizialdelikte versus AntragsdelikteQuelle: „Offizialdelikte: Definition, Erklärungen, Beispiele und Liste für ganz Deutschland“; Urheber: Juraforum; Sprache: Deutsch; Jahr: 2022 Online: https://www.juraforum.de/lexikon/offizialdelikte, bei denen die Strafverfolgung zwingend stattfindet. Holen Sie sich daher zusätzlich Vor Strafanzeige externe Beratung aufsuchenQuelle: „Ich arbeite mit Menschen mit Behinderung“; Urheber: Stop: Das will ich nicht!; Sprache: Deutsch; Online: https://www.wege-aus-der-gewalt.de/was-kann-ich-tun/wie-kann-ich-jemand-anderem-helfen/ich-arbeite-mit-menschen-mit-behinderungen/, die Sie bei der Frage, ob Sie Anzeige erstatten möchten, beraten kann. Schlagen Sie der betroffenen Person auch vor, Anwält*innen zurate zu ziehen, mit denen abgewogen werden kann, ob neben einer Strafanzeige auch weitere juristische Schritte gegen die/den Täter*in eingeleitet werden sollten, wie z. B. ein zivilrechtliches Verfahren. Wenn Ihre/Ihr Mitbewohner*in kein Geld für eine/n Anwält*in hat bzw. keine Rechtsschutzversicherung besitzt, kann sie/er Sie beim Amtsgericht einen BeratungsscheinQuelle: „Beratungshilfe: kostenlose Rechtshilfe mit dem Beratungshilfeschein“; Urheber: von Hase, D.; Sprache: Deutsch; Jahr: 2012. Online: https://www.akademie.de/de/wissen/beratungshilfeschein-kostenlose-rechtshilfe beantragen.

  • Unterstützen Sie die betroffene Person bei der Suche nach fachlicher Hilfe: Wenn Ihre/Ihr Mitbewohner*in dies wünscht, können Sie sie/ihn auch zu Terminen mit Fachliche Unterstützung einholenQuelle: „Weiter gehen nach sexueller Gewalt“; Urheber: Gerdesmann, V., Paul, C., Schnabel, J., Walcher, P.; Sprache: Deutsch; Jahr: 2012; Format: PDF; Download: https://allerleirauh.de/allerleirauh/wp-content/uploads/2018/09/Allerleirauh_Weiter-gehen-nach-sexueller-Gewalt_2016.pdf begleiten, zum Beispiel zu einem Gespräch mit einer unabhängigen Beratungsstelle oder mit einer therapeutischen Fachperson.

  • Schützen Sie die betroffene Person für die Zukunft: Und ziehen Sie dies auch für sich selbst in Erwägung! Vielleicht können Sie zusammen an einem Selbstverteidigungs- oder Selbstverteidigungs- und SelbstbehauptungskurseQuelle: „Weibernetz e. V.“; Sprache: Deutsch; Format: Website; Online: https://www.weibernetz.de/sgb-ix/was-sind-kurse-zur-staerkung-des-selbstbewusstseins.html teilnehmen. Dort erlernen und üben Sie, wie Sie sich körperlich und verbal besser Sich verbal zur Wehr setzen bei GewaltQuelle: „Supporting Survivors of Sexual Assault with Disabilities“; Urheber: California Coalition Against Sexual Assault; Sprache: Englisch; Jahr: 2016; Format: PDF; Seite 21; Download: http://1800victims.org/wp-content/uploads/2016/07/CAL-CASA.pdf können. Sollten solche Kurse noch nicht regelmäßig in Ihrer Einrichtung angeboten werden, machen Sie die Einrichtungsleitung darauf aufmerksam und fordern Sie diese ein. Wichtig ist: Die Person, die mit Ihnen zusammenlebt, ist nicht schuld an erfahrener Gewalt! Die Verantwortung für die Gewalt liegt bei den Täter*innen. Diese Kurse können helfen, sich besser zu fühlen und zu schützen, aber Ihre/Ihr Mitbewohner*in ist nicht für die erfahrene Gewalt verantwortlich. Sie dürfen ihr/ihm nicht das Gefühl geben, selbst (weil sie nicht früher an solchen Kursen teilnahmen) für die erfahrene Gewalt verantwortlich zu sein.

4. Externe Hilfsangebote

In der Tabelle weiter unten auf dieser Seite finden Sie eine Auswahl an barrierearmen Hilfsangeboten und Beratungsstellen, die für Sie bzw. Ihre/Ihren Mitbewohner*in infrage kommen könnten. Zur Tabelle mit den Hilfsangeboten in Ihrer Region

4 für Mitarbeiter*innen

Ratschläge für Mitarbeiter*innen einer Einrichtung, in der es Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen gab oder noch gibt.

Haben Sie Gewalt an behinderten Menschen in Ihrer Einrichtung beobachtet? Haben Sie bezeugt, wie Bewohner*innen in Ihrer Einrichtung Gewalt angetan wurde? Oder haben Sie vielleicht gehört oder anderweitig mitbekommen, wie jemand in Ihrer stationären Wohneinrichtung körperliche oder psychische Gewalt erfuhr?

In diesem Abschnitt können Sie sich darüber informieren, was Gewalt ist, welche Anzeichen es für erlebte Gewalt gibt und wie Sie im Falle von beobachteter Gewalt an Menschen mit Behinderungen handeln sollten. Außerdem zeigen wir Ihnen, woher Sie externe Hilfe und Unterstützung bekommen können. Dieser Ratgeber für Mitarbeitende in Einrichtungen ist unterteilt in sechs Abschnitte.

Inhalt

  1. Was ist Gewalt?
  2. Warnsignale erkennen
  3. Was kann ich tun?
    3.1. Bei Notfall bzw. akuter Gefahr
    3.2. Nach einer akuten Gefahr
  4. Gewaltprävention
  5. Whistleblowing und Informantenschutz
  6. Externe Hilfsangebote

1. Was ist Gewalt?

Triggerwarnung: Im nachfolgenden Text werden verschiedene Formen von Gewalt näher beschrieben, was für manche Menschen – vor allem für die, die bereits Gewalt erfahren haben – zu einem wiederholten Erleben der traumatischen Situation führen kann.

Gewalt in vollstationären Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen ist keine Ausnahme. Vielmehr ist sie für alle behinderten Menschen ein täglicher Begleiter. Studien belegen ein zwei- bis vierfach Zwei- bis vierfach erhöhtes Risiko von Gewalt betroffen zu seinQuelle: „Gewaltschutzstrukturen für Menschen mit Behinderungen-Bestandsaufnahme und Empfehlungen“; Urheber: Schröttle, M., Puchert, R., Arnis, M., Hafid, A., Sarkissian, A.H., Lehmann, C., Zinsmeister, J., Paust, I., Pölzer, L., Zinsmeister, H. and Thümmel, I.; Sprache: Deutsch; Jahr: 2021. Format: PDF; Seite 16; Download: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Forschungsberichte/fb-584-gewaltschutzstrukturen-fuer-menschen-mit-behinderungen.pdf?__blob=publicationFile Risiko. Weitere Studien geben an, dass zwischen Zwischen 40 und 70 Prozent der Frauen mit Lernschwierigkeiten noch vor 18. Lebensjahr von sexuellen Übergriffen betroffenQuelle: „Fact Sheet: Violence against Women and Girls with Disabilities“; Urheber: United Nations; Sprache: Englisch; Jahr: 2013. Format: PDF; Download: https://www.un.org/womenwatch/daw/csw/csw57/side_events/Fact%20sheet%20%20VAWG%20with%20disabilities%20FINAL%20.pdf der Frauen mit Lernschwierigkeiten noch vor deren 18. Lebensjahr von sexuellen Übergriffen betroffen sind.

Die Gewalt kann offensichtlich sein, zum Beispiel durch Schläge oder sexuelle Übergriffe. Gewalt kann aber auch subtiler verlaufen, zum Beispiel, wenn jemand beleidigt, eingeschüchtert oder angeschrien wird. Genauso kann es Gewalt sein, wenn sich über eine/einen Bewohner*in lustig gemacht oder sie/er abgewertet oder Auch Abwertung und Demütigung ist GewaltQuelle: „Gewalterfahrungen von in Einrichtungen lebenden Frauen mit Behinderungen-Ausmaß, Risikofaktoren, Prävention“; Urheber: Schröttle, M., Hornberg, C., Neder, N., Mecke, D., Elli, O., & Vogt, K.; Sprache: Deutsch; Jahr: 2014. Format: PDF; Seite 75; Download: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/93972/9408bbd715ff80a08af55adf886aac16/gewalterfahrungen-von-in-einrichtungen-lebenden-frauen-mit-behinderungen-data.pdf wird. Auch die Gewalt anzudrohen und die Abhängigkeit der Person auszunutzen, ist auch GewaltQuelle: „Supporting Survivors of Sexual Assault with Disabilities“; Urheber: California Coalition Against Sexual Assault; Sprache: Englisch; Jahr: 2016; Format: PDF; Seite 11; Download: http://1800victims.org/wp-content/uploads/2016/07/CAL-CASA.pdf von physischer Gewalt ist bereits (psychische) Gewalt. Eine andere Form von Gewalt, die Menschen mit Behinderungen oft erleben, ist, wenn nicht-behinderte Menschen sie wie ein Kind behandeln und in Entscheidungen, die ihr Leben betreffen, nicht einbeziehen. Manchmal wird auch die Assistenz auf eine Art geleistet, die bewusst die Abhängigkeit der behinderten Person unterstreicht. Möglicherweise waren auch Sie schon einmal gewaltvoll gegen eine behinderte Person. Wenn Sie sich darin wiedererkennen, können Sie das in einer Selbsthilfegruppe aufarbeiten.

Gewalt in vollstationären Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen kann von Mitbewohner*innen, Angehörigen oder Menschen, die zu Besuch sind, aber ebenso von Ihren Kolleg*innen, Vorgesetzten, von der Leitung Ihrer Einrichtung oder Ihres Trägers oder auch von externem Personal ausgehen. Welche Formen von Gewalt es gibt und wie Gewalt an Menschen mit Behinderungen mit der Diskriminierung von behinderten Menschen zusammenhängt, lesen Sie ausführlicher im Text Ableismus & Gewalt des journalistischen Rechercheprojekts #AbleismusTötet.

2. Warnsignale erkennen

Selbst wenn Betroffene von Gewalt sich nicht immer anvertrauen, um vom Erlebten zu berichten, können andere Anzeichen für GewaltQuelle: „Handlungsempfehlungen und Muster-Dienstvereinbarung zum Umgang mit Grenzverletzungen, sexuellen Übergriffen und sexueller Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen in voll- und teilstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe“; Urheber: Beck, H., Bretländer, B. and Flügge, S.; Sprache: Deutsch; Jahr 2013. Format: PDF; Seite 8; Download: https://www.hkfb.de/fileadmin/redaktion/hkbf/download_hkbf/Handlungsempfehlung_und_Dienstvereinbarung_zur_Vermeidung_von_Gewalt_und_Grenzueberschreitungen.pdfQuelle: „Hinweise auf Gewaltanwendung“; Urheber: Diagnose Gewalt.; Sprache: Deutsch; Online: https://www.diagnose-gewalt.eu/betroffene/gewalt-am-kind/hinweise-auf-gewaltanwendung.htmlQuelle: „Welche Spuren hinterlässt Gewalt in der Pflege“; Urheber: Sulmann, D., Väthjunker, D.; Sprache: Deutsch; Jahr 2019; Online: https://www.pflege-gewalt.de/wissen/gewalt-anzeichen/ als Hinweise dienen. Achten Sie bei Bewohner*innen in der Einrichtung auf Änderungen im Verhalten. Nehmen Sie solche Veränderungen ernst und erwägen Sie Gewalt als mögliche Ursache.

Hinweise auf erlebte Gewalt können sein:

  • Verbale Andeutungen und Umschreibungen
  • Nonverbale Äußerungen (z. B. Zeichnungen, Nachstellen von Gewaltszenen)
  • Heimlichkeiten oder teure Geschenke, deren Herkunft unklar ist
  • Plötzliche oder verstärkte Verhaltensauffälligkeiten
  • Stark sexualisierte Verhaltensweisen (z. B. Entblößung, sexualisierte Sprache)
  • Verletzungen
  • Häufige Schmerzen
  • Extreme Müdigkeit, Schlafstörungen, Albträume
  • Dissoziative Verhaltensweisen: Psychische Funktionen, die normalerweise zusammenhängen, brechen auseinander z. B. ausgedrückt durch das Vergessen des Erlebten, Identitätsverlust, Erstarren, veränderte Reaktionen auf die normale Umgebung
  • Aggressives Verhalten gegenüber sich selbst oder anderen
  • Wahrnehmungsstörungen
  • Verweigerung und Trotz als Beispiel für typische Verhaltensweisen, die nicht dem tatsächlichen Entwicklungsstadium entsprechen
  • Plötzliche Schwindelanfälle (in Zusammenhang mit plötzlich auftretenden negativen Erinnerungen an den Vorfall)
  • Auffällige starke Abneigung z. B. gegenüber einer/einem Mitbewohner*in oder einer/einem Betreuer*in
  • Depressivität (z. B. Depressionen)
  • Erhebliche Störungen der Kontaktfähigkeit über das behinderungsspezifische Maß hinaus
  • Zwänge (z. B. Waschzwang)
  • Atembeschwerden
  • Angst- und Panikattacken
  • Selbstverletzendes Verhalten

3. Was kann und muss ich tun?

Ein direktes Intervenieren bei Gewalt kann schwierig sein, aber handeln müssen Sie. Als mitarbeitende Person befinden Sie sich in einer Machtposition gegenüber den Bewohner*innen. Bewohner*innen in vollstationären Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen stehen hingegen in einem Abhängigkeitsverhältnis zu Ihnen. Aufgrund dieses Ungleichgewichts haben Sie in Ihrer Rolle als Mitarbeiter*in eine besondere Verantwortung gegenüber den Bewohner*innen der Einrichtung. Gewalt zu erkennen und dagegen aktiv vorzugehen, liegt in ihrem zentralen Aufgabenbereich. Die Heimleitung sowie alle Mitarbeiter*innen sind dazu verpflichtet, jedem Hinweis auf Gewalt nachzugehen und alle notwendigen Schritte in die Wege zu leiten, um Bewohner*innen in ihren Selbstschutzkompetenzen stärkenQuelle: „Scheinbar nirgendwo – und doch überall: Sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen mit Behinderung. Dokumentation der Fachtagung vom 25. November 2004 anlässlich des Internationalen Tages zur Beendigung jeder Form von Gewalt gegen Frauen“; Urheber: Thieme; Sprache: Deutsch; Jahr: 2004. Format: PDF; Seite: 58; Download: https://digital.zlb.de/viewer/metadata/15490900/1/ zu stärken.

In den nachfolgenden Handlungsempfehlungen wird zwischen einer akuten Gefahr, also einem Eine Situation, die jetzt gerade aktuell Ihre Gesundheit oder Ihr Leben bedroht und daher ein sofortiges Eingreifen notwendig macht., und einer Von nicht akuter Gefahr spricht man, wenn Ihr Wohlbefinden oder Leben jetzt im Moment nicht bedroht ist. Gefahr unterschieden. Für beide Situationen gibt es unterschiedliche Ratschläge:

3.1. Notfall bzw. akute Gefahr?

3.2. Hilfe und Unterstützung nach Notfall bzw. akuter Gefahr

  • Bewahren Sie Ruhe: Überlegen Sie sich Ihre nächsten Schritte gut und holen Sie sich Rat bei Beratungsangebot aufsuchenQuelle: „Was tun bei Gewalt in meinem Umfeld“; Urheber: Gewalt Los Werden.; Sprache: Deutsch; Online: https://bayern-gegen-gewalt.de/gewalt-infos-und-einblicke/was-tun-bei-gewalt-im-umfeld/. Eine Liste mit barrierearmen Hilfsangeboten, die Sie dabei unterstützen können, finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Es ist möglicherweise ratsam, ein Beratungsangebot aufzusuchen, das nicht den gleichen Träger wie die Einrichtung hat, um eine Befangenheit zu vermeiden. In der unten stehenden Liste führen wir für jedes Beratungsangebot auch den Träger auf.

  • Gehen Sie jedem Hinweis auf Gewalt nach: Sobald Sie eine Meldung zu einem Gewaltfall erhalten haben oder Sie selbst den Verdacht haben sollten, dass es Gewaltfälle in der Einrichtung gibt, müssen Sie diesem Hinweis nachgehen. Sie sind dazu arbeitsrechtlich verpflichtet. Dokumentieren Sie schriftlich möglichst genau Beobachtetes und Erzähltes in einem sogenannten Alles Beobachtete protokollierenQuelle: „Ich arbeite mit Menschen mit Behinderung“; Urheber: Stop: Das will ich nicht!; Sprache: Deutsch; Online: https://www.wege-aus-der-gewalt.de/was-kann-ich-tun/wie-kann-ich-jemand-anderem-helfen/ich-arbeite-mit-menschen-mit-behinderungen/Sorgfältig Beobachtungen protokollierenQuelle: „Handlungsempfehlungen und Muster-Dienstvereinbarung zum Umgang mit Grenzverletzungen, sexuellen Übergriffen und sexueller Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen in voll- und teilstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe; Urheber: Beck, H., Bretländer, B. and Flügge, S.; Sprache: Deutsch; Jahr 2013. Format: PDF; Seite 13; Download: https://www.hkfb.de/fileadmin/redaktion/hkbf/download_hkbf/Handlungsempfehlung_und_Dienstvereinbarung_zur_Vermeidung_von_Gewalt_und_Grenzueberschreitungen.pdf. Diese Beweissicherung ist wichtig, falls Sie ggf. später als Zeug*in bei der Polizei, in einem Gerichtsprozess oder zu disziplinarischen bzw. arbeitsrechtlichen Vernehmungen Ihrer Einrichtung oder Ihres Trägers gefragt sind.

  • Gehen Sie auf die/den Betroffenen zu: Bieten Sie Ihre Unterstützung an, hören Sie aufmerksam zu, seien Sie Betroffene ernst nehmenQuelle: „Handlungsempfehlungen und Muster-Dienstvereinbarung zum Umgang mit Grenzverletzungen, sexuellen Übergriffen und sexueller Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen in voll- und teilstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe; Urheber: Beck, H., Bretländer, B. and Flügge, S.; Sprache: Deutsch; Jahr 2013. Format: PDF; Seite 9; Download: https://www.hkfb.de/fileadmin/redaktion/hkbf/download_hkbf/Handlungsempfehlung_und_Dienstvereinbarung_zur_Vermeidung_von_Gewalt_und_Grenzueberschreitungen.pdf ! Viele Betroffene fürchten oder haben erlebt, dass Ihnen nicht geglaubt wird. Vielleicht zweifelt die betroffene Person auch an der eigenen Wahrnehmung, stuft das Erlebte möglicherweise nicht sofort als Gewalt ein oder realisiert erst später, dass ihr Gewalt widerfahren ist. Unterstützen Sie die/den Betroffene*n, hören Sie zu, nehmen Sie sie/ihn ernst. Glauben Sie der Person, Betroffene nicht bedrängenQuelle: „Überlegt Handeln im Umgang mit sexualisierter Gewalt an Menschen mit Behinderungen“; Urheber:Mixed Pickles e. V.; Sprache: Deutsch; Jahr: unbekannt; Format: PDF; Seite 3; Download: https://www.mixedpickles-ev.de/wp-content/uploads/2018/03/leitfaden-gewalt-rz2013.pdf und geben Sie ihr/ihm Die Verantwortung für die Gewalt liegt ausschließlich bei den Täter*innenQuelle: „Supporting Survivors of Sexual Assault with Disabilities“; Urheber: California Coalition Against Sexual Assault; Sprache: Englisch; Jahr: 2016; Format: PDF; Seite 8; Download: http://1800victims.org/wp-content/uploads/2016/07/CAL-CASA.pdf. Die Verantwortung für Gewalt liegt allein bei der Person, die Gewalt ausübt; also bei der/dem Täter*in.

  • Leiten Sie Schutzmaßnahmen ein: Setzen Sie sich dafür ein, dass die betroffene Person nicht mehr auf die Täter*innen trifft. Sind die Täter*innen Mitbewohner*innen, Täter*innen von Betroffenen trennenQuelle: „Ich arbeite mit Menschen mit Behinderung“; Urheber: Stop: Das will ich nicht!; Sprache: Deutsch; Online: https://www.wege-aus-der-gewalt.de/was-kann-ich-tun/wie-kann-ich-jemand-anderem-helfen/ich-arbeite-mit-menschen-mit-behinderungen/von der betroffenen Person. Stellen Sie sicher, dass die/der Betroffene ihren/seinen Alltag begehen kann, ohne der/dem Täter*in zu begegnen. Die gewaltausübende Person sollte nicht mehr in die Nähe der von Gewalt betroffenen Person dürfen. Reicht dies nicht aus und/oder ist die/der betroffene Bewohner*in von mehreren Menschen in der vollstationären Wohneinrichtung bedroht, können Sie sich in der unten stehenden Liste erkundigen, ob z. B. ein vorübergehender Schutzort – wie in einem Mädchen-, Frauen- oder Männerhaus – infrage käme. Geht die Gewalt von einer/einem Mitarbeiter*in, Vorgesetzten oder der Leitung aus, setzen Sie sich dafür ein, dass diese Mitarbeitende Täter*innen müssen freigestellt werdenQuelle: „Ich arbeite mit Menschen mit Behinderung“; Urheber: Stop: Das will ich nicht!; Sprache: Deutsch; Online: https://www.wege-aus-der-gewalt.de/was-kann-ich-tun/wie-kann-ich-jemand-anderem-helfen/ich-arbeite-mit-menschen-mit-behinderungen/ werden, bis die Vorwürfe geklärt sind.

  • Außerdem ist es seit Mitte 2021 Gewaltschutz ist verpflichtendQuelle: „Gewaltschutzstrukturen für Menschen mit Behinderungen-Bestandsaufnahme und Empfehlungen“; Urheber: Schröttle, M., Puchert, R., Arnis, M., Hafid, A., Sarkissian, A.H., Lehmann, C., Zinsmeister, J., Paust, I., Pölzer, L., Zinsmeister, H. and Thümmel, I.; Sprache: Deutsch; Jahr: 2021. Format: PDF; Seite 51; Download: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Forschungsberichte/fb-584-gewaltschutzstrukturen-fuer-menschen-mit-behinderungen.pdf?__blob=publicationFileQuelle: „Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – (Artikel 1 des Gesetzes v. 23. Dezember 2016, BGBl. I S. 3234) (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX), § 37a Gewaltschutz“; Urheber: Bundesamt für Justiz; Sprache: Deutsch; Jahr: 2021. Online: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__37a.html, dass jede Einrichtung in Deutschland geeignete Maßnahmen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen treffen muss (z. B. in Form von Gewaltschutzkonzepten). Fordern Sie dieses Schutzkonzept an und machen Sie sich damit vertraut. Sie können diesem Dokument entnehmen, welche Maßnahmen die Einrichtung einleiten muss, um Bewohner*innen zu schützen. Falls es bislang kein Schutzkonzept gibt, fordern Sie die Einrichtungsleitung auf, schnellstmöglich ein Konzept zu erarbeiten.

  • Nehmen Sie Kontakt zu einer Bezugsperson der/des Betroffenen auf: Mit Zustimmung der/des Betroffenen, informieren Sie eine oder mehrere Vertrauensperson kontaktierenQuelle: „Handlungsempfehlung für den hauptamtlichen Arbeitsbereich zu Standard 6 der DRK-Standards zum Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen in den Gemeinschaften, Einrichtungen, Angeboten und Diensten des DRK“; Urheber: Deutsches Rotes Kreuz e. V.; Sprache: Deutsch; Jahr: 2013; Format: PDF; Online: https://drk-wohlfahrt.de/fileadmin/user_upload/Alle_Generationen/Jugend/130910_Umsetzung_Standard_6_Beschwerdemanagement.pdf (z. B. Angehörige) über den Vorfall. Testen Sie deren Haltung zu dem Vorfall, um zu klären, ob noch andere professionelle oder private Bezugspersonen die betroffene Person unterstützen können.

  • Helfen Sie der betroffenen Person, Beschwerde einzureichen: Mit Zustimmung der betroffenen Person können Sie gemeinsam oder alleine Beschwerde bei der Einrichtungsleitung und/oder der Heimaufsicht einreichen, abhängig davon, von wem die Gewalt ausgeht. Die Zuständige Stelle HeimaufsichtQuelle: „Socialnet“; Sprache: Deutsch; Format: Website; Online: https://www.socialnet.de/materialien/63.php ist die offizielle Stelle, die die Einhaltung der Gesetze in Heimen überwacht sowie Mängel beseitigen muss. Welche Heimaufsicht in Ihrer Region zuständig ist, können Sie Zuständige Heimaufsicht in Ihrer RegionQuelle: „Socialnet“; Sprache: Deutsch; Format: Website; Online: https://www.socialnet.de/branchenbuch/2227.php nachschlagen. Geht die Gewalt von Mitarbeiter*innen, der Leitung oder anderen Personen innerhalb der vollstationären Wohneinrichtung aus, dann lassen Sie sich von einem externen Hilfsangebot beraten. In der Tabelle weiter unten zeigen wir Ihnen an, wo und wie es barrierearme Hilfe und Unterstützung gibt.

  • Melden Sie den Vorfall: Als Mitarbeiter*in sind Sie Vorfall an Vorgesetzte meldenQuelle: „Leitfaden Umgang mit sexueller Gewalt“; Urheber: Behindertenhhilfe Berkhöpen-Burgdorf GmbH; Sprache: Deutsch; Jahr: 2016; Format: PDF; Download: https://www.wege-aus-der-gewalt.de/fileadmin/user_upload/Wege_aus_der_Gewalt/Downloads/Mitarbeitende_in_Einrichtungen/Leitfaden_Umgang_mit_sexueller_Gewalt.pdf, wenn Sie in Ihrer Einrichtung Gewalt beobachten – unabhängig, von wem diese Gewalt ausgeht. Sie können sich an die im vorherigen Absatz erwähnten Stellen wenden.

  • Helfen Sie der betroffenen Person, Strafanzeige einzureichen: Falls die betroffene Person sich für eine Strafanzeige entscheidet, helfen Sie ihr/ihm, die Polizei zu kontaktieren und eine Anzeige zu erstatten. Gewalt ist strafbar. Die Polizei ist gesetzlich dazu verpflichtet, jedem Hinweis nachzugehen und die/den Bewohner*in auch zu schützen. Sie können auch über das Internet Online-Wachen der PolizeienQuelle: „BKA“; Sprache: Deutsch; Format: Website; Online: https://www.bka.de/DE/KontaktAufnehmen/Onlinewachen/onlinewachen_node.html oder Hinweise an die Polizei senden. Wenn es sich bei der angezeigten Tat um ein . Offizialdelikte versus AntragsdelikteQuelle: „Offizialdelikte: Definition, Erklärungen, Beispiele und Liste für ganz Deutschland“; Urheber: Juraforum; Sprache: Deutsch; Jahr: 2022 Online: https://www.juraforum.de/lexikon/offizialdelikte handelt, ist die Behörde zur Strafverfolgung verpflichtet, nachdem ihr die Tat durch das Eingehen einer Strafanzeige gemeldet worden ist. Die Strafanzeige kann dann nicht mehr zurückgenommen werden. Die/der Betroffene sollte sich daher vorher zusätzlich externe Vor Strafanzeige externe Beratung aufsuchenQuelle: „Ich arbeite mit Menschen mit Behinderung“; Urheber: Stop: Das will ich nicht!; Sprache: Deutsch; Online: https://www.wege-aus-der-gewalt.de/was-kann-ich-tun/wie-kann-ich-jemand-anderem-helfen/ich-arbeite-mit-menschen-mit-behinderungen/, die sie/ihn bei dieser Frage beraten kann. Schlagen Sie der betroffenen Person auch vor, Anwält*innen zurate zu ziehen, mit denen sie/er abwägen kann, ob neben einer Strafanzeige auch weitere juristische Schritte gegen die/den Täter*in eingeleitet werden sollen, wie z. B. ein zivilrechtliches Verfahren. Wenn die betroffene Person kein Geld für einen Anwalt hat bzw. keine Rechtsschutzversicherung besitzt, kann sie beim Amtsgericht einen BeratungsscheinQuelle: „Beratungshilfe: kostenlose Rechtshilfe mit dem Beratungshilfeschein“; Urheber: von Hase, D.; Sprache: Deutsch; Jahr: 2012. Online: https://www.akademie.de/de/wissen/beratungshilfeschein-kostenlose-rechtshilfe beantragen.

4. Gewaltprävention

Unabhängig davon, wie mit akuten Gewalttaten umgegangen wird, sollten Sie langfristig darauf bestehen, dass Sie regelmäßig zu den Themen Gewaltschutz und Ableismus geschult werden und dass – sofern noch nicht vorhanden – ein umfangreiches Gewaltschutzkonzept in Ihrer Einrichtung vorliegt, das klare Handlungsanweisungen vorgibt. Gewaltprävention muss im Fokus der Einrichtung stehen, sodass alle Mitarbeitenden und Bewohner*innnen zu jedem Zeitpunkt aufmerksam dem Thema gegenüber sind. Machen Sie sich auch mit den Forderungen vertraut, die Behindertenrechtsaktivist*innen aus den Ergebnissen des journalistischen Rechercheprojekts #AbleismusTötet ableiten.

Fürchten Sie negative Konsequenzen, wenn Sie intern oder extern über Gewalt in Ihrer Einrichtung informieren? Oder haben Sie schon mal selbst oder bei anderen Mitarbeiter*innen nachteilige Auswirkungen erlebt, weil auf Gewaltvorfälle hingewiesen worden ist? Dann gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Machen Sie Ihren Kolleg*innen und/oder Vorgesetzten klar, dass Sie aus ethischen und rechtlichen Gründen dazu verpflichtet sind, auf Missstände in der Einrichtung hinzuweisen. Gewalt ist strafbar! Tatsächlich drohen Ihnen und Ihren Kolleg*innen aber auch rechtliche Konsequenzen bei Unterlassene HilfeleistungQuelle: „Unterlassene Hilfeleistung in der Pflege: Drohen Strafen?“; Urheber: Anwalt.org; Sprache: Deutsch; Jahr: 2022. Online: https://www.anwalt.org/unterlassene-hilfeleistung-pflege/ nach § 323 c StGB, wenn Sie von strafbaren Handlungen wissen, aber nicht handeln.

  • Wenden Sie sich an die nächsthöhere Instanz, z. B. den Träger der Einrichtung und/oder die Zuständige Heimaufsicht in Ihrer RegionQuelle: „Socialnet“; Sprache: Deutsch; Format: Website; Online: https://www.socialnet.de/branchenbuch/2227.php, und reichen Sie dort Beschwerde ein.

  • Wenn Sie von der Einrichtung oder anderen Mitarbeitenden bedroht, erpresst oder unter Druck gesetzt werden, die Vorfälle zu ignorieren, dann können Sie sich auch direkt an die Polizei wenden.

  • Kennen Sie Ihre Rechte: In der Europäischen Union gilt bereits die Whistleblower-Richtlinie (siehe nächsten Punkt 5), die Menschen, die Missstände aufdecken, mehr rechtlichen Schutz gewährleisten soll. Bis Ende 2021 hätten die EU-Richtlinien auch in Form eines Gesetzes in Deutschland (Stichwort: Hinweisgeberschutzgesetz) Gerichtsentscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)Quelle: „Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“; Urheber: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz; Sprache: Deutsch; Jahr: 2019. Format: PDF; Seite: 1; Download: https://www.whistleblower-net.de/wp-content/uploads/2021/02/2020_11_26-Referentenentwurf-Whistleblowing-BMJV-1.pdf werden müssen. Das ist jedoch bislang noch nicht passiert. Im Moment gibt es nur einzelne Gerichtsentscheidungen, z. B. hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem Fall zugunsten einer Pflegekraft, die Missstände in einem Pflegeheim aufgedeckt hat, geurteilt und sich dabei auf Artikel 10, Freiheit der Meinungsäußerung, berufen.

5. Whistleblowing und Informantenschutz

Kurz zusammengefasst gilt die Richtlinie der Europäischen Union für Richtlinie der Europäischen Union für WhistleblowerQuelle: „DIRECTIVE (EU) 2019/1937 OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL of 23 October 2019 on the protection of persons who report breaches of Union law“; Urheber: Official Journal of the European Union; Sprache: Englisch; Jahr: 2019. Format: PDF; Download: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019L1937 derzeit für jede Person, die Missstände aufdeckt, die in den Bereich EU-Recht fallen. Demnach dürfen Whistleblower*innen keine negativen Konsequenzen, wie z. B. Kündigung oder Diskriminierung, drohen, wenn sie von ihren Beobachtungen berichten. Die Richtlinien setzen aber voraus, dass sich Whistleblower*innen zuerst an eine interne bzw. eine externe Meldestelle wenden. Diese Meldestellen müssen in Deutschland noch geschaffen werden. Erst wenn diese Stellen nach einer befristeten Zeit nicht auf die Meldung reagieren, darf die betroffene Person mit ihrem Anliegen an die Öffentlichkeit treten.

Ausnahmen für die Melderegelung bei WhistleblowingQuelle: „FAQ Whistleblowing-Richtlinie“; Urheber: Whistleblower Netzwerk e. V.; Sprache: Deutsch; Jahr: unbekannt. Online: https://www.whistleblower-net.de/eu-richtlinie/faq-whistleblowing-richtlinie/ für diese Regelung gibt es durchaus: Beispielsweise können sich Whistleblower*innen direkt an die Öffentlichkeit wenden, wenn eine Notsituation vorliegt, Beweismittel zerstört werden könnten oder die Person durch interne und externe Beschwerdestellen negative Konsequenzen zu befürchten hat. Konkret hieße dies für Sie, dass Sie im Falle von Missständen in Ihrer Einrichtung zuerst intern bei ihren Vorgesetzten und der Einrichtungsleitung Beschwerde einreichen müssten bzw. bei der Heimaufsicht als externe Stelle. Gehen diese Stellen Ihrer Beschwerde nicht nach, wäre es Ihnen rechtlich gesehen erlaubt, Ihre Beobachtungen auch öffentlich zu teilen.

Doch Vorsicht: Ende 2021 sollte auch ein deutsches Gesetz die Gesetzeslücke schließen, sodass nicht nur Verstöße der EU, sondern auch in Deutschland abgedeckt sind. Das ist jedoch noch nicht passiert. Bis dieses Gesetz tatsächlich geschaffen wird, ist die Rechtssituation für deutsche Whistleblower*innen sehr vage und unsicher.

Etwas losgelöst davon gibt es noch einen wichtigen InformantenschutzQuelle: „Informantenschutz“; Urheber: Deutschen Journalistenakademie; Sprache: Deutsch; Format: Online: https://www.deutschejournalistenakademie.de/journalismus-lexikon/informantenschutz/Quelle: „Informantenschutz-ABC“; Urheber: Initiative Nachrichtenaufklärung / Der blinde Fleck / Judith Merkelt; Sprache: Deutsch; Format: Online: http://www.derblindefleck.de/informantenschutz-abc/, wenn Sie an die Presse herantreten. Dieser Schutz hat „Verfassungsrang“ und räumt Journalist*innen ein gesetzlich tief verankertes Zeugnisverweigerungsrecht ein. Strafverfolgungsbehörden wie die Polizei oder die Staatsanwaltschaft dürfen dadurch die Presse nicht zwingen, ihre geheimen Quelle herauszugeben, um an die Namen von Whistleblower*innen heranzukommen.

6. Externe Hilfsangebote

In der nachfolgenden Tabelle finden Sie eine Auswahl an barrierearmen Hilfsangeboten und Beratungsstellen, die für Sie bzw. Ihre Mitbewohner*innen infrage kommen könnten. Zur Tabelle mit den Hilfsangeboten in Ihrer Region

Hilfsangebote und Beratungsstellen in Ihrer Region

In dieser redaktionell geprüften Liste empfehlen wir Beratungsangebote und andere Hilfen, die für von Gewalt betroffenen Menschen mit Behinderungen eine Unterstützung sein können. Auch Angehörigen, Mitbewohner*innen und Mitarbeiter*innen können sie eine Hilfe sein. Haben Sie Ergänzungswünsche? Kennen Sie ein barrierearmes Hilfsangebot, das zu Gewalt gegen Menschen in einer vollstationären Wohneinrichtung berät? Schreiben Sie uns!

Hinweis: Alle behinderten Menschen können von Gewalt betroffen sein – und viele von ihnen leben nicht in einer vollstationären Wohneinrichtung. Das Projekt #AbleismusTötet konzentriert sich derzeit auf Gewalt, die in diesen Einrichtungen passierte oder noch geschieht. Die nachfolgenden Beratungsangebote können aber möglicherweise auch von Menschen mit Behinderungen genutzt werden, die in einem anderen Zusammenhang Gewalt erfahren.

Baden-Württemberg
Titel Zielgruppe
Behindertenbeauftragte*r (Ba-Wü) für Betroffene, Angehörige
Ben und Stella für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
bff: Frauen gegen Gewalt für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
EUTB für Betroffene
fetz für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Frauenbeauftragte in Werkstätten (Ba-Wü) für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Frauenhaus-Suche für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Frauenhauskoordinierung für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gegen Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gewaltlos.de für Betroffene
Gewaltprävention in der Pflege für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon Gewalt an Männern für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
KOBRA für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Körperbild Akademie - Sexualpädagogik und Beratung für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
nora Notruf-App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Ophelia für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Pflegekrisentelefon Böblingen für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Polizei-Notruf für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Weisser Ring für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Wildwasser Stuttgart für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
WIS Emergency App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Bayern
Titel Zielgruppe
Avalon für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Bayern gegen Gewalt für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Behindertenbeauftragte*r Bayern für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen
Ben und Stella für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Beratungsangebote in Bayern für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
bff: Frauen gegen Gewalt für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
EUTB für Betroffene
Frauenhaus-Suche für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Frauenhauskoordinierung für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gegen Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gewaltlos.de für Betroffene
Gewaltprävention in der Pflege für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon Gewalt an Männern für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Jungenbüro Nürnberg für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Männer-Informationszentrum (MIM) für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Netzwerkfrauen-Bayern für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
nora Notruf-App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Ophelia für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Polizei-Notruf für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Wege aus der Gewalt für Frauen für Betroffene
Weisser Ring für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
WIS Emergency App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Berlin
Titel Zielgruppe
Behindertenbeauftragte*r (BER) für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Ben und Stella für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
bff: Frauen gegen Gewalt für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
BIG für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
EUTB für Betroffene
Frauenhaus-Suche für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Frauenhauskoordinierung für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gegen Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gehörlosenverband Brandenburg für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gewaltlos.de für Betroffene
Gewaltprävention in der Pflege für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon Gewalt an Männern für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
nora Notruf-App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Ophelia für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Polizei-Notruf für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Weisser Ring für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Wildwasser Berlin für Betroffene
WIS Emergency App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Brandenburg
Titel Zielgruppe
Behindertenbeauftragte*r Brandenburg für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Ben und Stella für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
bff: Frauen gegen Gewalt für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
EUTB für Betroffene
Frauenhaus-Suche für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Frauenhauskoordinierung für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gegen Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gehörlosenverband Brandenburg für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gewaltlos.de für Betroffene
Gewaltprävention in der Pflege für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon Gewalt an Männern für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
nora Notruf-App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Ophelia für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Polizei-Notruf für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Weisser Ring für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
WIS Emergency App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Bremen
Titel Zielgruppe
Behindertenbeauftragte*r Bremen für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Ben und Stella für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
bff: Frauen gegen Gewalt für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
EUTB für Betroffene
Familiennetz Bremen für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Frauenhaus-Suche für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Frauenhauskoordinierung für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Frauennotruf Bremen für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gegen Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gewalt gegen Frauen für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gewaltlos.de für Betroffene
Gewaltprävention in der Pflege für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon Gewalt an Männern für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Neue Wege für Betroffene, Mitarbeiter*innen
nora Notruf-App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Ophelia für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Polizei-Notruf für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Schattenriss für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Soliport für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Weisser Ring für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
WIS Emergency App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hamburg
Titel Zielgruppe
Allerleirauh für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Behindertenbeauftragte*r Hamburg für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Ben und Stella für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Beschwerdetelefon Pflege Hamburg für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
bff: Frauen gegen Gewalt für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Dolle Deerns für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
EUTB für Betroffene
Frauenhaus-Suche für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Frauenhauskoordinierung für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Frauennotruf Hamburg für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gegen Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gewaltlos.de für Betroffene
Gewaltprävention in der Pflege für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon Gewalt an Männern für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Nexus für Betroffene
nora Notruf-App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Ophelia für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Patchwork für Betroffene
Polizei-Notruf für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Weisser Ring für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
WIS Emergency App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Zornrot für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hessen
Titel Zielgruppe
Behindertenbeauftragte*r Hessen für Betroffene
Ben und Stella für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
bff: Frauen gegen Gewalt für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
EUTB für Betroffene
Frauenhaus-Suche für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Frauenhauskoordinierung für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Frauenhäuser Hessen für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Frauennotruf Frankfurt für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gegen Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
gewaltfreileben für Betroffene
Gewaltlos.de für Betroffene
Gewaltprävention in der Pflege für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hessisches Koordinationsbüro für behinderte Frauen für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon Gewalt an Männern für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Mädchen in Hessen für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
nora Notruf-App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Ophelia für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Polizei-Notruf für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Weisser Ring für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
WIS Emergency App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Mecklenburg-Vorpommern
Titel Zielgruppe
Behindertenbeauftragte*r (MV) für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Ben und Stella für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
bff: Frauen gegen Gewalt für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
EUTB für Betroffene
Frauenhaus-Suche für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Frauenhauskoordinierung für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Frauenhäuser & Beratung bei häuslicher Gewalt (MV) für Betroffene
Gegen Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gewaltlos.de für Betroffene
Gewaltprävention in der Pflege für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon Gewalt an Männern für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
nora Notruf-App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Ophelia für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Polizei-Notruf für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Quo vadis für Betroffene
Weisser Ring für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
WIS Emergency App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Niedersachsen
Titel Zielgruppe
Behindertenbeauftragte*r Niedersachsen für Betroffene
Ben und Stella für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
bff: Frauen gegen Gewalt für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
EUTB für Betroffene
EUTB Niedersachsen für Betroffene, Mitbewohner*innen
Frauen-Notruf Hannover für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Frauenhaus Hildesheim für Betroffene
Frauenhaus-Suche für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Frauenhauskoordinierung für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gegen Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gewaltlos.de für Betroffene
Gewaltprävention in der Pflege für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon Gewalt an Männern für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
mannigfaltig für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Männerbüro Hannover für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Niedersächsische Frauen-/Mädchenberatungsstellen für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
nora Notruf-App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Ophelia für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Ophelia für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Polizei-Notruf für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Sozialverband Deutschland – Verband Niedersachsen für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen
Violetta für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Weisser Ring für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
WIS Emergency App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Nordrhein-Westfalen
Titel Zielgruppe
Behindertenbeauftragte NRW für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Ben und Stella für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
bff: Frauen gegen Gewalt für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Echte Männer reden. für Betroffene
EUTB für Betroffene
Fachstelle Gewaltschutz bei Behinderung für Betroffene, Angehörige, Mitarbeiter*innen
Frauen für Frauen Gütersloh für Betroffene
Frauen- und Kinderschutzhaus Troisdorf für Betroffene
Frauen-Info-Netz für Betroffene
Frauenhaus-Suche für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Frauenhauskoordinierung für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gegen Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gewaltlos.de für Betroffene
Gewaltprävention in der Pflege für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon Gewalt an Männern für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Lobby für Mädchen für Betroffene
Netzwerkbüro für behinderte Frauen (NRW) für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen
nora Notruf-App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Notruftelefon: Gewalt in der Pflege (Essen) für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Ophelia für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Polizei-Notruf für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Weisser Ring für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
WIS Emergency App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Zartbitter Köln für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Zartbitter Münster für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Zentrum für Gehörlose Dortmund für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen
Zuflucht für Betroffene
Rheinland-Pfalz
Titel Zielgruppe
Ben und Stella für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
bff: Frauen gegen Gewalt für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
EUTB für Betroffene
Frauenhaus-Suche für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Frauenhauskoordinierung für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Frauennotruf Mainz für Betroffene, Angehörige
Gegen Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gewaltlos.de für Betroffene
Gewaltprävention in der Pflege für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon Gewalt an Männern für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Interventionszentrum gegen häusliche Gewalt für Betroffene, Angehörige
Liebelle für Betroffene, Angehörige, Mitarbeiter*innen
nora Notruf-App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Ophelia für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Polizei-Notruf für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Weisser Ring für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
WIS Emergency App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Saarland
Titel Zielgruppe
Behindertenbeauftragte*r Saarland für Betroffene
Ben und Stella für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
bff: Frauen gegen Gewalt für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
EUTB für Betroffene
Frauenhaus-Suche für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Frauenhauskoordinierung für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Frauenhäuser Saarland für Betroffene
Gegen Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gewaltlos.de für Betroffene
Gewaltprävention in der Pflege für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon Gewalt an Männern für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
nora Notruf-App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Ophelia für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Polizei-Notruf für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Weisser Ring für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
WIS Emergency App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Sachsen
Titel Zielgruppe
Behindertenbeauftragte*r Sachsen für Betroffene
Ben und Stella für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
bff: Frauen gegen Gewalt für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
EUTB für Betroffene
Frauenhaus-Suche für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Frauenhauskoordinierung für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gegen Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gewaltlos.de für Betroffene
Gewaltprävention in der Pflege für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon Gewalt an Männern für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
LAG gewaltfreies Zuhause Sachsen für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Männerhaus Leipzig für Betroffene
Männernetzwerk Dresden für Betroffene
Männernetzwerk Plauen für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen
nora Notruf-App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Ophelia für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Polizei-Notruf für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Weisser Ring für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
WIS Emergency App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Sachsen-Anhalt
Titel Zielgruppe
Behindertenbeauftragte*r Sachsen-Anhalt für Betroffene
Ben und Stella für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
bff: Frauen gegen Gewalt für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
EUTB für Betroffene
Frauenhaus-Suche für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Frauenhauskoordinierung für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gegen Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gewaltfreies Sachsen-Anhalt für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gewaltlos.de für Betroffene
Gewaltprävention in der Pflege für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon Gewalt an Männern für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
nora Notruf-App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Opferhilfe Sachsen-Anhalt für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Ophelia für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Polizei-Notruf für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Weisser Ring für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Wildwasser Halle für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Wildwasser Magdeburg für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
WIS Emergency App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Schleswig-Holstein
Titel Zielgruppe
Autonomes Mädchenhaus Kiel für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Behindertenbeauftragte*r Schleswig-Holstein für Betroffene
Ben und Stella für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
bff: Frauen gegen Gewalt für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
biff Lübeck für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
EUTB für Betroffene
Frauenhaus Kiel / Die Lerche für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Frauenhaus-Suche für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Frauenhauskoordinierung für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gegen Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gewaltlos.de für Betroffene
Gewaltprävention in der Pflege für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon Gewalt an Männern für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Landesverband Frauenberatung für Betroffene
Mixed Pickles für Betroffene
nora Notruf-App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Ophelia für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Polizei-Notruf für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Weisser Ring für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
WIS Emergency App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Thüringen
Titel Zielgruppe
Ben und Stella für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
bff: Frauen gegen Gewalt für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
EUTB für Betroffene
Frauenhaus-Suche für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Frauenhauskoordinierung für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gegen Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Gewaltlos.de für Betroffene
Gewaltprävention in der Pflege für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon Gewalt an Männern für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
nora Notruf-App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Ophelia für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Polizei-Notruf für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
Projekt A4 für Betroffene
Weisser Ring für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen
WIS Emergency App für Betroffene, Angehörige, Mitbewohner*innen, Mitarbeiter*innen