Mann mit Behinderung sexuell erniedrigt | Siedlung am Park
Laut Mitarbeitenden der Einrichtung „Siedlung am Park“ soll ein Bewohner im Januar 2018 von einem Mitarbeiter sexuell erniedrigt worden sein. Ein Mitarbeiter der Einrichtung habe den Mann mit Behinderung gezwungen, in einem Kostüm zu tanzen und sexuelle Gesten zu machen. Fotos und Videos sollen innerhalb der Einrichtung verbreitet worden sein.
Nach erster Beweissicherung schaltete die zuständige Heimaufsicht daraufhin Staatsanwaltschaft und Polizei ein. Die Einrichtung weist alle Vorwürfe von sich. Der Betroffene habe sich das Kostüm gewünscht und im Gemeinschaftsraum vorgeführt. Ein Betreuer habe die Szene fotografiert und gefilmt. Dem Mitarbeitenden wurde gekündigt und Hausverbot erteilt.
(Stand: April 2022)
Allgemeine Informationen
- Aktenzeichen
- 18-01-00-01-14-01
Gewalt
- Häufigkeit
- einmalig
- Wann?
- Januar 2018
- Gewaltformen
- sexualisierte Gewalt
- Fazit
-
Der Betroffene wurde sexuell erniedrigt.
Betroffene*r
- Recherche abgeschlossen?
- Ja
- Anzahl
- 1
- Fazit
-
Der Betroffene lebte in einer stationären Wohneinrichtung für Menschen mit sogenannter geistiger und schwerstmehrfacher Behinderung.
1. Betroffene*r
- Recherche abgeschlossen?
- Ja
- Persönliche Merkmale
-
- Geschlecht
- männlich
- Hilfe / Unterstützung
- stationär
- Behinderung / Beeinträchtigung
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Auswirkung(en) der Gewalt
- unbekannt / unklar / unvollständig
Einrichtung
- Name
- Siedlung am Park
- Institution
- vollstationäre Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderungen
- Ort
-
- PLZ
- 06188
- Ort
- Landsberg OT Oppin
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Land
- Deutschland
- Träger
-
- Name
- Gemeinnützige Paritätische Sozialwerke - PSW GmbH
- Institution
- Wohlfahrtsverband
- Schutzkonzept
-
- Auswertung
-
Es ist nicht bekannt, ob ein Gewaltschutzkonzept existiert.
- Öffentlich?
- Nein
Täter*innen
- Recherche abgeschlossen?
- Nein
- Fazit
-
Der Täter war Mitarbeiter der Einrichtung.
1. Täter*in
- Recherche abgeschlossen?
- Ja
- Persönliche Merkmale
-
- Geschlecht
- männlich
- Behinderung / Beeinträchtigung
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Bezug
- Mitarbeiter*innen der Einrichtung
Folgen für die Täter*in
- Strafrechtliche Folgen
- keine / Freispruch / Verfahren eingestellt
- Zivilrechtliche Folgen
- keine
- Disziplinarische Folgen
- Kündigung
- Fazit
-
Dem Täter wird gekündigt. Er erhält Hausverbot.
Folgen für die Einrichtung
- Maßnahmen der Einrichtung
- Fortbildungen
- Juristische Folgen
- keine
- Fazit
-
Die Heimaufsicht soll nach dem Fall wohl engere und strengere Kontrollen durchführen.
Folgen für die Vorgesetzten
- Strafrechtliche Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Zivilrechtliche Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Disziplinarische Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Fazit
-
Es sind keine Folgen für Vorgesetzte bekannt.
Ratgeber
Haben Sie als Mensch mit Behinderung selbst Gewalt erfahren? Sind Sie Angehörige oder Mitbewohner*innen einer behinderten Person, der Gewalt widerfahren ist? Oder sind Sie vielleicht Mitarbeiter*in in einer Einrichtung und haben dort Gewalt mitbekommen? Im ausführlichen Ratgeber sagen wir Ihnen, was Sie tun können – und vielleicht auch müssen.
Meldung
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