Mann mit Behinderung sexuell erniedrigt | Siedlung am Park

Laut Mitarbeitenden der Einrichtung „Siedlung am Park“ soll ein Bewohner im Januar 2018 von einem Mitarbeiter sexuell erniedrigt worden sein. Ein Mitarbeiter der Einrichtung habe den Mann mit Behinderung gezwungen, in einem Kostüm zu tanzen und sexuelle Gesten zu machen. Fotos und Videos sollen innerhalb der Einrichtung verbreitet worden sein.

Nach erster Beweissicherung schaltete die zuständige Heimaufsicht daraufhin Staatsanwaltschaft und Polizei ein. Die Einrichtung weist alle Vorwürfe von sich. Der Betroffene habe sich das Kostüm gewünscht und im Gemeinschaftsraum vorgeführt. Ein Betreuer habe die Szene fotografiert und gefilmt. Dem Mitarbeitenden wurde gekündigt und Hausverbot erteilt.

(Stand: April 2022)

Allgemeine Informationen

Aktenzeichen
18-01-00-01-14-01

Gewalt

Häufigkeit
einmalig
Wann?
Januar 2018
Gewaltformen
sexualisierte Gewalt
Fazit

Der Betroffene wurde sexuell erniedrigt.

Betroffene*r

Recherche abgeschlossen?
Ja
Anzahl
1
Fazit

Der Betroffene lebte in einer stationären Wohneinrichtung für Menschen mit sogenannter geistiger und schwerstmehrfacher Behinderung.

1. Betroffene*r

Recherche abgeschlossen?
Ja
Persönliche Merkmale
Geschlecht
männlich
Hilfe / Unterstützung
stationär
Behinderung / Beeinträchtigung
unbekannt / unklar / unvollständig
Auswirkung(en) der Gewalt
unbekannt / unklar / unvollständig

Einrichtung

Name
Siedlung am Park
Institution
vollstationäre Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderungen
Ort
PLZ
06188
Ort
Landsberg OT Oppin
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Land
Deutschland
Träger
Name
Gemeinnützige Paritätische Sozialwerke - PSW GmbH
Institution
Wohlfahrtsverband
Schutzkonzept
Auswertung

Es ist nicht bekannt, ob ein Gewaltschutzkonzept existiert.

Öffentlich?
Nein

Täter*innen

Recherche abgeschlossen?
Nein
Fazit

Der Täter war Mitarbeiter der Einrichtung.

1. Täter*in

Recherche abgeschlossen?
Ja
Persönliche Merkmale
Geschlecht
männlich
Behinderung / Beeinträchtigung
unbekannt / unklar / unvollständig
Bezug
Mitarbeiter*innen der Einrichtung

Folgen für die Täter*in

Strafrechtliche Folgen
keine / Freispruch / Verfahren eingestellt
Zivilrechtliche Folgen
keine
Disziplinarische Folgen
Kündigung
Fazit

Dem Täter wird gekündigt. Er erhält Hausverbot.

Folgen für die Einrichtung

Maßnahmen der Einrichtung
Fortbildungen
Juristische Folgen
keine
Fazit

Die Heimaufsicht soll nach dem Fall wohl engere und strengere Kontrollen durchführen.

Folgen für die Vorgesetzten

Strafrechtliche Folgen
unbekannt / unklar / unvollständig
Zivilrechtliche Folgen
unbekannt / unklar / unvollständig
Disziplinarische Folgen
unbekannt / unklar / unvollständig
Fazit

Es sind keine Folgen für Vorgesetzte bekannt.

Ratgeber

Haben Sie als Mensch mit Behinderung selbst Gewalt erfahren? Sind Sie Angehörige oder Mitbewohner*innen einer behinderten Person, der Gewalt widerfahren ist? Oder sind Sie vielleicht Mitarbeiter*in in einer Einrichtung und haben dort Gewalt mitbekommen? Im ausführlichen Ratgeber sagen wir Ihnen, was Sie tun können – und vielleicht auch müssen.

Meldung

Möchten Sie über Gewalt berichten, die Ihnen oder Ihnen nahestehenden Person widerfahren ist? Sie sind Mitarbeiter*in einer vollstationären Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderungen – und haben Gewalt mitbekommen? Sprechen Sie mit uns darüber. Wir gehen allen Fällen nach.