Körperliche und strukturelle Gewalt im Haus Kaisereiche | wewole

Im Haus Kaisereiche der wewole Stiftung soll es über einen längeren Zeitraum zu körperlicher und struktureller Gewalt an mehreren psychisch beeinträchtigten Bewohner*innen gekommen sein. Unter anderem sollen die fünf mutmaßlichen Täter*innen eine behinderte Person an einem Stuhl festgeklebt haben und mehreren Menschen mit Behinderungen die Nahrung oder den Zugang zu ihrem Zimmer verwehrt haben. Die Einrichtung habe sich von den Täter*innen getrennt, ihnen Hausverbot erteilt und Strafanzeige gestellt.

(Stand: März 2023)

Allgemeine Informationen

Aktenzeichen
21-11-00-01-10-01

Gewalt

Häufigkeit
unbekannt / unklar / unvollständig
Wann?
November 2021
Gewaltformen
  • Nahrungsentzug
  • physische Gewalt
Fazit

Medienberichte sprechen von struktureller und körperlicher Gewalt. Beispielsweise wurde eine Person an einem Stuhl festgeklebt, sowie mehreren die Nahrung und Zugang zu ihrem Zimmer verweigert.

Betroffene*r

Recherche abgeschlossen?
Nein
Fazit

Alle Betroffenen leben mit psychischen Beeinträchtigungen.

Einrichtung

Name
wewole WOHNEN gGmbH
Institution
vollstationäre Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderungen
Ort
PLZ
44628
Ort
Herne
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Land
Deutschland
Träger
Name
wewole Stiftung
Institution
sonstige
Schutzkonzept
Auswertung

Ob zum Zeitpunkt der Gewalt ein Gewaltschutzkonzept existierte, ist nicht bekannt. Laut Medienberichten werde das Gewaltschutzkonzept aber permanent überarbeitet.

Öffentlich?
Nein

Täter*innen

Recherche abgeschlossen?
Ja
Anzahl
5
Fazit

Alle Täter*innen arbeiteten im Haus Kaisereiche.

Folgen für die Täter*innen

Strafrechtliche Folgen
ausstehend / noch kein Urteil / Revision / Berufung
Zivilrechtliche Folgen
unbekannt / unklar / unvollständig
Disziplinarische Folgen
Kündigung
Fazit

Man habe sich von allen Täter*innen getrennt. Dabei habe ein*e Täter*in einen Auflösungsvertrag unterschrieben. Es wurde ein Hausverbot ausgesprochen und Strafanzeige gestellt. Das Ergebnis ist noch nicht bekannt. Medienberichten zufolge habe der Geschäftsführer berichtet, dass sich die “Gegebenheiten als möglich und wahrscheinlich erwiesen.” Dabei habe es Geständnisse und Bestätigung aus Befragungen gegeben.

Folgen für die Einrichtung

Maßnahmen der Einrichtung
  • Fortbildungen
  • sonstige
  • strukturelle Änderungen
Juristische Folgen
keine
Fazit

Die Einrichtung hat Supervisionen und Schulungen angeboten und wollen neue Mitarbeiter*innen einstellen. Außerdem seien sie im fachlichen Austausch mit Kolleg*innen anderer Einrichtungen und haben die Heimaufsicht sowie das Kuratorium und den Beirat der Stiftung informiert.

Folgen für die Vorgesetzten

Strafrechtliche Folgen
unbekannt / unklar / unvollständig
Zivilrechtliche Folgen
unbekannt / unklar / unvollständig
Disziplinarische Folgen
unbekannt / unklar / unvollständig
Fazit

Folgen für Vorgesetzte sind bislang nicht bekannt.

Ratgeber

Haben Sie als Mensch mit Behinderung selbst Gewalt erfahren? Sind Sie Angehörige oder Mitbewohner*innen einer behinderten Person, der Gewalt widerfahren ist? Oder sind Sie vielleicht Mitarbeiter*in in einer Einrichtung und haben dort Gewalt mitbekommen? Im ausführlichen Ratgeber sagen wir Ihnen, was Sie tun können – und vielleicht auch müssen.

Meldung

Möchten Sie über Gewalt berichten, die Ihnen oder Ihnen nahestehenden Person widerfahren ist? Sie sind Mitarbeiter*in einer vollstationären Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderungen – und haben Gewalt mitbekommen? Sprechen Sie mit uns darüber. Wir gehen allen Fällen nach.