Körperliche und strukturelle Gewalt im Haus Kaisereiche | wewole
Im Haus Kaisereiche der wewole Stiftung soll es über einen längeren Zeitraum zu körperlicher und struktureller Gewalt an mehreren psychisch beeinträchtigten Bewohner*innen gekommen sein. Unter anderem sollen die fünf mutmaßlichen Täter*innen eine behinderte Person an einem Stuhl festgeklebt haben und mehreren Menschen mit Behinderungen die Nahrung oder den Zugang zu ihrem Zimmer verwehrt haben. Die Einrichtung habe sich von den Täter*innen getrennt, ihnen Hausverbot erteilt und Strafanzeige gestellt.
(Stand: März 2023)
Allgemeine Informationen
- Aktenzeichen
- 21-11-00-01-10-01
Gewalt
- Häufigkeit
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Wann?
- November 2021
- Gewaltformen
-
- Nahrungsentzug
- physische Gewalt
- Fazit
-
Medienberichte sprechen von struktureller und körperlicher Gewalt. Beispielsweise wurde eine Person an einem Stuhl festgeklebt, sowie mehreren die Nahrung und Zugang zu ihrem Zimmer verweigert.
Betroffene*r
- Recherche abgeschlossen?
- Nein
- Fazit
-
Alle Betroffenen leben mit psychischen Beeinträchtigungen.
Einrichtung
- Name
- wewole WOHNEN gGmbH
- Institution
- vollstationäre Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderungen
- Ort
-
- PLZ
- 44628
- Ort
- Herne
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Land
- Deutschland
- Träger
-
- Name
- wewole Stiftung
- Institution
- sonstige
- Schutzkonzept
-
- Auswertung
-
Ob zum Zeitpunkt der Gewalt ein Gewaltschutzkonzept existierte, ist nicht bekannt. Laut Medienberichten werde das Gewaltschutzkonzept aber permanent überarbeitet.
- Öffentlich?
- Nein
Täter*innen
- Recherche abgeschlossen?
- Ja
- Anzahl
- 5
- Fazit
-
Alle Täter*innen arbeiteten im Haus Kaisereiche.
Folgen für die Täter*innen
- Strafrechtliche Folgen
- ausstehend / noch kein Urteil / Revision / Berufung
- Zivilrechtliche Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Disziplinarische Folgen
- Kündigung
- Fazit
-
Man habe sich von allen Täter*innen getrennt. Dabei habe ein*e Täter*in einen Auflösungsvertrag unterschrieben. Es wurde ein Hausverbot ausgesprochen und Strafanzeige gestellt. Das Ergebnis ist noch nicht bekannt. Medienberichten zufolge habe der Geschäftsführer berichtet, dass sich die “Gegebenheiten als möglich und wahrscheinlich erwiesen.” Dabei habe es Geständnisse und Bestätigung aus Befragungen gegeben.
Folgen für die Einrichtung
- Maßnahmen der Einrichtung
-
- Fortbildungen
- sonstige
- strukturelle Änderungen
- Juristische Folgen
- keine
- Fazit
-
Die Einrichtung hat Supervisionen und Schulungen angeboten und wollen neue Mitarbeiter*innen einstellen. Außerdem seien sie im fachlichen Austausch mit Kolleg*innen anderer Einrichtungen und haben die Heimaufsicht sowie das Kuratorium und den Beirat der Stiftung informiert.
Folgen für die Vorgesetzten
- Strafrechtliche Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Zivilrechtliche Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Disziplinarische Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Fazit
-
Folgen für Vorgesetzte sind bislang nicht bekannt.
Ratgeber
Haben Sie als Mensch mit Behinderung selbst Gewalt erfahren? Sind Sie Angehörige oder Mitbewohner*innen einer behinderten Person, der Gewalt widerfahren ist? Oder sind Sie vielleicht Mitarbeiter*in in einer Einrichtung und haben dort Gewalt mitbekommen? Im ausführlichen Ratgeber sagen wir Ihnen, was Sie tun können – und vielleicht auch müssen.
Meldung
Möchten Sie über Gewalt berichten, die Ihnen oder Ihnen nahestehenden Person widerfahren ist? Sie sind Mitarbeiter*in einer vollstationären Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderungen – und haben Gewalt mitbekommen? Sprechen Sie mit uns darüber. Wir gehen allen Fällen nach.