Behindertem Jungen an Hoden gefasst | Diakonie Stetten
Eine Pflegerin der Diakonie Stetten in Baden-Württemberg fasste im April 2018 einem Jungen mit Behinderung an den Hoden. Ihr wurde sexueller Missbrauch vorgeworfen. Die Pflegerin sagte aus, sie habe nur eine medizinische Kontrolle durchgeführt. Ein Augenzeuge hingegen behauptete, sie habe sich einen Scherz auf Kosten des Jungens erlaubt; es habe keine medizinische Notwendigkeit gegeben.
Die Pflegekraft wurde freigesprochen, weil die sexuelle Motivation, die in der Regel für eine Verurteilung von sexuellem Missbrauch erfüllt sein muss, fehlte. Das Gericht ist jedoch überzeugt davon, dass es sich bei dem Vorfall nicht um eine medizinische Kontrolle handelte. Sie wurde außerdem gekündigt.
(Stand: April 2022)
Allgemeine Informationen
- Aktenzeichen
- 18-04-00-01-01-01
Gewalt
- Häufigkeit
- einmalig
- Wann?
- April 2018
- Gewaltformen
- sexualisierte Gewalt
- Fazit
-
Eine Pflegerin hat einem behinderten Jungen an den Hoden gefasst, erfüllt jedoch nicht den Tatbestand von sexuellem Missbrauch, weil sie nicht sexuell motiviert war.
Betroffene*r
- Recherche abgeschlossen?
- Ja
- Anzahl
- 1
- Fazit
-
Der Betroffene ist ein junger Mann mit körperlicher Behinderung sowie Lernschwierigkeit.
1. Betroffene*r
- Recherche abgeschlossen?
- Ja
- Persönliche Merkmale
-
- Alter
- 15
- Geschlecht
- Männlich
- Hilfe / Unterstützung
- stationär
- Behinderung / Beeinträchtigung
-
- körperlich
- Lernschwierigkeit
- Auswirkung(en) der Gewalt
- unbekannt / unklar / unvollständig
Einrichtung
- Name
- Diakonie Stetten
- Institution
- vollstationäre Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderungen
- Ort
-
- PLZ
- 71394
- Ort
- Kernen-Stetten
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Land
- Deutschland
- Träger
-
- Name
- Evangelische Landeskirche Württemberg
- Institution
- kirchlich
- Schutzkonzept
-
- Auswertung
-
Aufgrund eines vorherigen Falls von sexualisierter Gewalt in der selben Einrichtung (2015/2016) ist bekannt, dass ein sexualpädagogisches Konzept zur Vorbeugung von sexualisierter Gewalt eingeführt wurde. Ob dieses Konzept versagt oder der Täterin überhaupt bekannt war, ist unklar.
- Öffentlich?
- Nein
Täter*innen
- Recherche abgeschlossen?
- Ja
- Anzahl
- 1
- Fazit
-
Die Täterin ist Mitarbeitende in der Einrichtung und hat ständigen Kontakt zum Betroffenen.
1. Täter*in
- Recherche abgeschlossen?
- Ja
- Persönliche Merkmale
-
- Alter
- 28
- Geschlecht
- Weiblich
- Behinderung / Beeinträchtigung
- keine
- Bezug
- Mitarbeiter*innen der Einrichtung
Folgen für die Täter*in
- Strafrechtliche Folgen
- keine / Freispruch / Verfahren eingestellt
- Zivilrechtliche Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Disziplinarische Folgen
- Kündigung
- Fazit
-
Täterin wurde freigesprochen, weil das Gesetz vorsieht, dass Täter*innen sexuell motiviert sein müssen, um wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt zu werden. Ihr wurde aber gekündigt.
Folgen für die Einrichtung
- Maßnahmen der Einrichtung
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Juristische Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Fazit
-
Folgen für die Einrichtung sind bislang nicht bekannt.
Folgen für die Vorgesetzten
- Strafrechtliche Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Zivilrechtliche Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Disziplinarische Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Fazit
-
Folgen für Vorgesetzte sind nicht bekannt.
Ratgeber
Haben Sie als Mensch mit Behinderung selbst Gewalt erfahren? Sind Sie Angehörige oder Mitbewohner*innen einer behinderten Person, der Gewalt widerfahren ist? Oder sind Sie vielleicht Mitarbeiter*in in einer Einrichtung und haben dort Gewalt mitbekommen? Im ausführlichen Ratgeber sagen wir Ihnen, was Sie tun können – und vielleicht auch müssen.
Meldung
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