Behinderter Mann stirbt nach Bad | Siedlung am Park
Ein behinderter Mann wird im Jahr 2018 beim Baden in einer Einrichtung in Oppin (Sachsen-Anhalt) nicht beaufsichtigt und gerät unter Wasser. Er wird reanimiert, ist aber bereits Hirntod. Wenige Tage später verstirbt er im Krankenhaus an den Folgen.
Während der Ermittlungen wird von einem Unfall gesprochen; der Mann sei nie alleine gewesen. Später stellt sich heraus, dass der Pfleger das Badezimmer verließ. Er wird zu 10 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Da dies der zweite Fall in derselben Einrichtung innerhalb kurzer Zeit war, wird die Einrichtung seither verstärkt vom Landesverwaltungsamt kontrolliert – und ordnungsrechtliche Maßnahmen werden geprüft.
(Stand: Mai 2022)
Allgemeine Informationen
- Aktenzeichen
- 18-03-20-01-14-01
Gewalt
- Häufigkeit
- einmalig
- Wann?
- 20.03.2018
- Gewaltformen
- Fahrlässigkeit
- Fazit
-
Der Mann mit Behinderung wurde beim Baden von der Pflegekraft unbeaufsichtigt alleine gelassen. Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen fahrlässiger Tötung.
Betroffene*r
- Recherche abgeschlossen?
- Ja
- Anzahl
- 1
- Fazit
-
Der Betroffene ist Epileptiker und hätte während des Badens nicht alleine gelassen werden dürfen.
1. Betroffene*r
- Recherche abgeschlossen?
- Ja
- Persönliche Merkmale
-
- Alter
- 47
- Geschlecht
- Männlich
- Hilfe / Unterstützung
- stationär
- Behinderung / Beeinträchtigung
-
- körperlich
- Lernschwierigkeit
- Auswirkung(en) der Gewalt
- Tod
- Fazit
- Der Betroffene wird als Epileptiker beschrieben und lebt mit Lernschwierigkeiten.
Einrichtung
- Name
- Siedlung am Park
- Institution
- vollstationäre Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderungen
- Ort
-
- PLZ
- 06188
- Ort
- Landsberg OT Oppin
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Land
- Deutschland
- Träger
-
- Name
- Paritätisches Sozialwerk Behindertenhilfe
- Institution
- freier Träger
- Schutzkonzept
-
- Auswertung
-
Es ist unklar, ob ein Gewaltschutzkonzept existiert.
- Öffentlich?
- Nein
Täter*innen
- Recherche abgeschlossen?
- Ja
- Anzahl
- 1
- Fazit
-
Der Täter ist ein Mitarbeiter der Einrichtung.
1. Täter*in
- Recherche abgeschlossen?
- Ja
- Persönliche Merkmale
-
- Alter
- 49
- Geschlecht
- Männlich
- Behinderung / Beeinträchtigung
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Bezug
- Mitarbeiter*innen der Einrichtung
Folgen für die Täter*in
- Strafrechtliche Folgen
- Haftstrafe
- Zivilrechtliche Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Disziplinarische Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Fazit
-
Der Täter wird zu 10 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Folgen für die Einrichtung
- Maßnahmen der Einrichtung
-
- Fortbildungen
- Sicherungsmaßnahmen
- Juristische Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Fazit
-
Da dies bereits der zweite Fall in der Einrichtung war, soll diese nun vom Landesverwaltungsamt verstärkt überprüft werden; laut Medienberichten teilweise alle zwei Tage. Ordnungsrechtliche Maßnahmen werden geprüft. Laut Sprechern der Einrichtung habe man außerdem Fortbildungen im Bereich Sexualität für die Mitarbeiter*innen eingeführt.
Folgen für die Vorgesetzten
- Strafrechtliche Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Zivilrechtliche Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Disziplinarische Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Fazit
-
Folgen für Vorgesetzte sind nicht bekannt.
Ratgeber
Haben Sie als Mensch mit Behinderung selbst Gewalt erfahren? Sind Sie Angehörige oder Mitbewohner*innen einer behinderten Person, der Gewalt widerfahren ist? Oder sind Sie vielleicht Mitarbeiter*in in einer Einrichtung und haben dort Gewalt mitbekommen? Im ausführlichen Ratgeber sagen wir Ihnen, was Sie tun können – und vielleicht auch müssen.
Meldung
Möchten Sie über Gewalt berichten, die Ihnen oder Ihnen nahestehenden Person widerfahren ist? Sie sind Mitarbeiter*in einer vollstationären Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderungen – und haben Gewalt mitbekommen? Sprechen Sie mit uns darüber. Wir gehen allen Fällen nach.