Bewohner verletzt Mitbewohner | Einrichtung in Groß Ippener
Ein Bewohner einer Einrichtung in Groß Ippener (Niedersachsen) gibt einem Mitbewohner am 28.03.2017 Desinfektionsmittel zu trinken. Der Betroffene muss im Krankenhaus behandelt werden. Der Täter wird der gefährlichen Körperverletzung angeklagt, aber als schuldunfähig befunden. Er wird in die Psychiatrie zur Sicherungsverwahrung eingewiesen.
(Stand: April 2022)
Allgemeine Informationen
- Aktenzeichen
- 17-03-28-01-09-01
Gewalt
- Häufigkeit
- einmalig
- Wann?
- 28.03.2017
- Gewaltformen
- Körperverletzung
- Fazit
-
Die ursprüngliche Anklage lautete auf versuchten Totschlag, wurde aber nach Aufnahme der Beweise zu gefährlicher Körperverletzung verändert.
Betroffene*r
- Recherche abgeschlossen?
- Ja
- Anzahl
- 1
- Fazit
-
Der Betroffene wohnt zusammen mit anderen Menschen mit Behinderungen in einer Einrichtung für Menschen mit Lernschwierigkeiten.
1. Betroffene*r
- Recherche abgeschlossen?
- Ja
- Persönliche Merkmale
-
- Geschlecht
- Männlich
- Hilfe / Unterstützung
- stationär
- Behinderung / Beeinträchtigung
- Lernschwierigkeit
- Auswirkung(en) der Gewalt
- körperliche Verletzung
Einrichtung
- Name
- Unbekannt
- Institution
- vollstationäre Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderungen
- Ort
-
- PLZ
- 27243
- Ort
- Groß Ippener
- Bundesland
- Niedersachsen
- Land
- Deutschland
- Schutzkonzept
-
- Auswertung
-
Da die Einrichtung unbekannt ist, ist unklar, ob ein Gewaltschutzkonzept existiert.
- Öffentlich?
- Nein
Täter*innen
- Recherche abgeschlossen?
- Ja
- Anzahl
- 1
- Fazit
-
Der Täter lebte mit dem Betroffenen zusammen und hatte daher einfachen Zugang.
1. Täter*in
- Recherche abgeschlossen?
- Ja
- Persönliche Merkmale
-
- Alter
- 49
- Geschlecht
- Männlich
- Behinderung / Beeinträchtigung
-
- Lernschwierigkeit
- psychisch
- Bezug
- Heimbewohner*innen
Folgen für die Täter*in
- Strafrechtliche Folgen
- sonstige
- Zivilrechtliche Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Disziplinarische Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Fazit
-
Der Täter wird als schuldunfähig befunden und zur Sicherungsverwahrung in die Psychiatrie eingewiesen.
Folgen für die Einrichtung
- Maßnahmen der Einrichtung
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Juristische Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Fazit
-
Folgen für die Einrichtung sind nicht bekannt.
Folgen für die Vorgesetzten
- Strafrechtliche Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Zivilrechtliche Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Disziplinarische Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Fazit
-
Folgen für Vorgesetzte sind nicht bekannt.
Ratgeber
Haben Sie als Mensch mit Behinderung selbst Gewalt erfahren? Sind Sie Angehörige oder Mitbewohner*innen einer behinderten Person, der Gewalt widerfahren ist? Oder sind Sie vielleicht Mitarbeiter*in in einer Einrichtung und haben dort Gewalt mitbekommen? Im ausführlichen Ratgeber sagen wir Ihnen, was Sie tun können – und vielleicht auch müssen.
Meldung
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