Betreuungsrichter unterließ wohl Anhörung von Betroffenen | Einrichtungen im Bundesland
In den Jahren 2015 und 2016 soll ein Betreuungsrichter am Amtsgericht Eilenburg laut Anklage vor dem Landgericht Leipzig in 54 Fällen vorsätzlich auf die Anhörung von Betroffenen verzichtet haben. Der Richter entschied darüber, ob Menschen mit Behinderungen, Demenz oder Schizophrenie im Rollstuhl oder im Bett fixiert werden durften, also über die Zulässigkeit von freiheitsentziehenden Maßnahmen und der Verlängerung von Betreuungsmaßnahmen.
(Stand: April 2022)
Allgemeine Informationen
- Aktenzeichen
- 15-00-00-01-13-01
Gewalt
- Häufigkeit
- Jahre
- Wann?
- 2015 bis 2016
- Gewaltformen
- Entzug von Freiheitsrechten
- Fazit
-
Alle Betroffenen wurden ohne Anhörung durch den Betreuungsrichter freiheitsentziehenden Maßnahmen unterzogen. Zu den freiheitsentziehenden Maßnahmen zählen Fixierung im Rollstuhl oder im Bett, etwa auch durch Bauchgürtel oder Bettgitter. Laut Anklage handelt es sich dabei um einen systematischen Verstoß gegen die Pflicht des Betreuungsrichters, Betroffene in jedem Fall persönlich anzuhören.
Betroffene*r
- Recherche abgeschlossen?
- Ja
- Anzahl
- 54
- Fazit
-
Bei den Betroffenen handelt es sich um Menschen mit Behinderungen, Demenz oder Schizophrenie.
Einrichtung
- Name
- Einrichtungen im Bundesland
- Institution
- vollstationäre Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderungen
- Ort
-
- Ort
- Eilenburg
- Bundesland
- Sachsen
- Land
- Deutschland
- Sonstigte Beteiligte (nicht Personen)
- Amtsgericht Eilenburg
- Schutzkonzept
-
- Auswertung
-
Trifft hier nicht zu.
- Öffentlich?
- Nein
Täter*innen
- Recherche abgeschlossen?
- Ja
- Anzahl
- 1
- Fazit
-
Der Beutreuungsrichter ist in 54 Fällen wegen Rechtsbeugung zum Nachteil der Betroffenen angeklagt.
1. Täter*in
- Recherche abgeschlossen?
- Nein
- Persönliche Merkmale
-
- Alter
- 61
- Geschlecht
- männlich
- Behinderung / Beeinträchtigung
- keine
- Bezug
- externes Personal
Folgen für die Täter*in
- Strafrechtliche Folgen
- ausstehend / noch kein Urteil / Revision / Berufung
- Zivilrechtliche Folgen
- ausstehend / noch kein Urteil / Revision / Berufung
- Disziplinarische Folgen
- ausstehend
- Fazit
-
Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Rechtsbeugung zum Nachteil der Betroffenen. Der Prozess begann am 17.05.2021 am Landgericht Sachsen in Leipzig.
Folgen für die Einrichtung
- Maßnahmen der Einrichtung
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Juristische Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Fazit
-
Folgen für die Einrichtung sind unklar.
Folgen für die Vorgesetzten
- Strafrechtliche Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Zivilrechtliche Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Disziplinarische Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Fazit
-
Es sind keine Folgen für Vorgesetzte bekannt.
Ratgeber
Haben Sie als Mensch mit Behinderung selbst Gewalt erfahren? Sind Sie Angehörige oder Mitbewohner*innen einer behinderten Person, der Gewalt widerfahren ist? Oder sind Sie vielleicht Mitarbeiter*in in einer Einrichtung und haben dort Gewalt mitbekommen? Im ausführlichen Ratgeber sagen wir Ihnen, was Sie tun können – und vielleicht auch müssen.
Meldung
Möchten Sie über Gewalt berichten, die Ihnen oder Ihnen nahestehenden Person widerfahren ist? Sie sind Mitarbeiter*in einer vollstationären Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderungen – und haben Gewalt mitbekommen? Sprechen Sie mit uns darüber. Wir gehen allen Fällen nach.