Betreuungsrichter unterließ wohl Anhörung von Betroffenen | Einrichtungen im Bundesland

In den Jahren 2015 und 2016 soll ein Betreuungsrichter am Amtsgericht Eilenburg laut Anklage vor dem Landgericht Leipzig in 54 Fällen vorsätzlich auf die Anhörung von Betroffenen verzichtet haben. Der Richter entschied darüber, ob Menschen mit Behinderungen, Demenz oder Schizophrenie im Rollstuhl oder im Bett fixiert werden durften, also über die Zulässigkeit von freiheitsentziehenden Maßnahmen und der Verlängerung von Betreuungsmaßnahmen.

(Stand: April 2022)

Allgemeine Informationen

Aktenzeichen
15-00-00-01-13-01

Gewalt

Häufigkeit
Jahre
Wann?
2015 bis 2016
Gewaltformen
Entzug von Freiheitsrechten
Fazit

Alle Betroffenen wurden ohne Anhörung durch den Betreuungsrichter freiheitsentziehenden Maßnahmen unterzogen. Zu den freiheitsentziehenden Maßnahmen zählen Fixierung im Rollstuhl oder im Bett, etwa auch durch Bauchgürtel oder Bettgitter. Laut Anklage handelt es sich dabei um einen systematischen Verstoß gegen die Pflicht des Betreuungsrichters, Betroffene in jedem Fall persönlich anzuhören.

Betroffene*r

Recherche abgeschlossen?
Ja
Anzahl
54
Fazit

Bei den Betroffenen handelt es sich um Menschen mit Behinderungen, Demenz oder Schizophrenie.

Einrichtung

Name
Einrichtungen im Bundesland
Institution
vollstationäre Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderungen
Ort
Ort
Eilenburg
Bundesland
Sachsen
Land
Deutschland
Sonstigte Beteiligte (nicht Personen)
Amtsgericht Eilenburg
Schutzkonzept
Auswertung

Trifft hier nicht zu.

Öffentlich?
Nein

Täter*innen

Recherche abgeschlossen?
Ja
Anzahl
1
Fazit

Der Beutreuungsrichter ist in 54 Fällen wegen Rechtsbeugung zum Nachteil der Betroffenen angeklagt.

1. Täter*in

Recherche abgeschlossen?
Nein
Persönliche Merkmale
Alter
61
Geschlecht
männlich
Behinderung / Beeinträchtigung
keine
Bezug
externes Personal

Folgen für die Täter*in

Strafrechtliche Folgen
ausstehend / noch kein Urteil / Revision / Berufung
Zivilrechtliche Folgen
ausstehend / noch kein Urteil / Revision / Berufung
Disziplinarische Folgen
ausstehend
Fazit

Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Rechtsbeugung zum Nachteil der Betroffenen. Der Prozess begann am 17.05.2021 am Landgericht Sachsen in Leipzig.

Folgen für die Einrichtung

Maßnahmen der Einrichtung
unbekannt / unklar / unvollständig
Juristische Folgen
unbekannt / unklar / unvollständig
Fazit

Folgen für die Einrichtung sind unklar.

Folgen für die Vorgesetzten

Strafrechtliche Folgen
unbekannt / unklar / unvollständig
Zivilrechtliche Folgen
unbekannt / unklar / unvollständig
Disziplinarische Folgen
unbekannt / unklar / unvollständig
Fazit

Es sind keine Folgen für Vorgesetzte bekannt.

Ratgeber

Haben Sie als Mensch mit Behinderung selbst Gewalt erfahren? Sind Sie Angehörige oder Mitbewohner*innen einer behinderten Person, der Gewalt widerfahren ist? Oder sind Sie vielleicht Mitarbeiter*in in einer Einrichtung und haben dort Gewalt mitbekommen? Im ausführlichen Ratgeber sagen wir Ihnen, was Sie tun können – und vielleicht auch müssen.

Meldung

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