Frau mit Behinderung verbrüht sich schwer | Einrichtung in Bremerhaven

Eine Frau mit Lernschwierigkeiten wird im April 2013 von deren Betreuerin alleine im Badezimmer gelassen, um ein Bad zu nehmen. Die Frau verbrüht sich dabei schwer und muss operiert werden. Es kommt zu postoperativen Komplikationen und die Frau ist seitdem auf einen Rollstuhl angewiesen. Sie verklagt den Träger auf Schmerzensgeld und Schadensersatz und wird in erster Instanz abgewiesen. In zweiter Instanz urteilt der Bundesgerichtshof, dass der Fall neu verhandelt werden muss. Ein Urteil ist ausstehend.

(Stand: April 2022)

Allgemeine Informationen

Aktenzeichen
13-04-00-01-05-01

Gewalt

Häufigkeit
einmalig
Wann?
April 2013
Gewaltformen
  • Körperverletzung
  • sonstige
Fazit

Die Betroffene verbrennt sich schwer, muss medizinisch behandelt werden. Es kommt zu OP-Komplikation durch die Infektion mit einem Keim, die dazu führt, dass die Frau nun auf einen Rollstuhl angewiesen ist.

Betroffene*r

Recherche abgeschlossen?
Ja
Anzahl
1
Fazit

Die Betroffene lebt mit dem Prader-Willi-Syndrom.

1. Betroffene*r

Recherche abgeschlossen?
Ja
Persönliche Merkmale
Alter
44
Geschlecht
Weiblich
Hilfe / Unterstützung
stationär
Behinderung / Beeinträchtigung
  • körperlich
  • Lernschwierigkeit
  • psychisch
Auswirkung(en) der Gewalt
  • körperliche Verletzung
  • neue Behinderung oder Krankheit
Fazit
Die Betroffene lebt mit dem Prader-Willi-Syndrom.

Einrichtung

Name
Unbekannt
Institution
vollstationäre Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderungen
Ort
Ort
Bremerhaven
Bundesland
Bremen
Land
Deutschland
Schutzkonzept
Auswertung

Die Einrichtung ist unbekannt, daher ist ebenso nicht bekannt, ob ein Gewaltschutzkonzept vorliegt.

Öffentlich?
Nein

Täter*innen

Recherche abgeschlossen?
Ja
Anzahl
1
Fazit

Die Mitarbeiterin wird als Betreuerin der betroffenen Person beschrieben und hat daher wohl ständigen Zugang zur Betroffenen.

1. Täter*in

Recherche abgeschlossen?
Ja
Persönliche Merkmale
Geschlecht
Weblich
Behinderung / Beeinträchtigung
unbekannt / unklar / unvollständig
Bezug
Mitarbeiter*innen der Einrichtung

Folgen für die Täter*in

Strafrechtliche Folgen
unbekannt / unklar / unvollständig
Zivilrechtliche Folgen
unbekannt / unklar / unvollständig
Disziplinarische Folgen
unbekannt / unklar / unvollständig
Fazit

Folgen für die mutmaßliche Täterin sind nicht bekannt.

Folgen für die Einrichtung

Maßnahmen der Einrichtung
unbekannt / unklar / unvollständig
Juristische Folgen
unbekannt / unklar / unvollständig
Fazit

Der Träger der Einrichtung wird auf Schmerzensgeld und Schadensersatz verklagt. Das Oberlandesgericht Bremen weist die Klage ab, weil es die DIN-Norm, auf die sich die Betroffene bezieht, nicht für verbindlich hält. Der Bundesgerichtshof hingegen urteilt, dass der Fall neu verhandelt werden muss. Der Ausgang ist derzeit unklar.

Folgen für die Vorgesetzten

Strafrechtliche Folgen
unbekannt / unklar / unvollständig
Zivilrechtliche Folgen
unbekannt / unklar / unvollständig
Disziplinarische Folgen
unbekannt / unklar / unvollständig
Fazit

Folgen für Vorgesetzte sind nicht bekannt.

Ratgeber

Haben Sie als Mensch mit Behinderung selbst Gewalt erfahren? Sind Sie Angehörige oder Mitbewohner*innen einer behinderten Person, der Gewalt widerfahren ist? Oder sind Sie vielleicht Mitarbeiter*in in einer Einrichtung und haben dort Gewalt mitbekommen? Im ausführlichen Ratgeber sagen wir Ihnen, was Sie tun können – und vielleicht auch müssen.

Meldung

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