Frau mit Behinderung verbrüht sich schwer | Einrichtung in Bremerhaven
Eine Frau mit Lernschwierigkeiten wird im April 2013 von deren Betreuerin alleine im Badezimmer gelassen, um ein Bad zu nehmen. Die Frau verbrüht sich dabei schwer und muss operiert werden. Es kommt zu postoperativen Komplikationen und die Frau ist seitdem auf einen Rollstuhl angewiesen. Sie verklagt den Träger auf Schmerzensgeld und Schadensersatz und wird in erster Instanz abgewiesen. In zweiter Instanz urteilt der Bundesgerichtshof, dass der Fall neu verhandelt werden muss. Ein Urteil ist ausstehend.
(Stand: April 2022)
Allgemeine Informationen
- Aktenzeichen
- 13-04-00-01-05-01
Gewalt
- Häufigkeit
- einmalig
- Wann?
- April 2013
- Gewaltformen
-
- Körperverletzung
- sonstige
- Fazit
-
Die Betroffene verbrennt sich schwer, muss medizinisch behandelt werden. Es kommt zu OP-Komplikation durch die Infektion mit einem Keim, die dazu führt, dass die Frau nun auf einen Rollstuhl angewiesen ist.
Betroffene*r
- Recherche abgeschlossen?
- Ja
- Anzahl
- 1
- Fazit
-
Die Betroffene lebt mit dem Prader-Willi-Syndrom.
1. Betroffene*r
- Recherche abgeschlossen?
- Ja
- Persönliche Merkmale
-
- Alter
- 44
- Geschlecht
- Weiblich
- Hilfe / Unterstützung
- stationär
- Behinderung / Beeinträchtigung
-
- körperlich
- Lernschwierigkeit
- psychisch
- Auswirkung(en) der Gewalt
-
- körperliche Verletzung
- neue Behinderung oder Krankheit
- Fazit
- Die Betroffene lebt mit dem Prader-Willi-Syndrom.
Einrichtung
- Name
- Unbekannt
- Institution
- vollstationäre Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderungen
- Ort
-
- Ort
- Bremerhaven
- Bundesland
- Bremen
- Land
- Deutschland
- Schutzkonzept
-
- Auswertung
-
Die Einrichtung ist unbekannt, daher ist ebenso nicht bekannt, ob ein Gewaltschutzkonzept vorliegt.
- Öffentlich?
- Nein
Täter*innen
- Recherche abgeschlossen?
- Ja
- Anzahl
- 1
- Fazit
-
Die Mitarbeiterin wird als Betreuerin der betroffenen Person beschrieben und hat daher wohl ständigen Zugang zur Betroffenen.
1. Täter*in
- Recherche abgeschlossen?
- Ja
- Persönliche Merkmale
-
- Geschlecht
- Weblich
- Behinderung / Beeinträchtigung
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Bezug
- Mitarbeiter*innen der Einrichtung
Folgen für die Täter*in
- Strafrechtliche Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Zivilrechtliche Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Disziplinarische Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Fazit
-
Folgen für die mutmaßliche Täterin sind nicht bekannt.
Folgen für die Einrichtung
- Maßnahmen der Einrichtung
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Juristische Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Fazit
-
Der Träger der Einrichtung wird auf Schmerzensgeld und Schadensersatz verklagt. Das Oberlandesgericht Bremen weist die Klage ab, weil es die DIN-Norm, auf die sich die Betroffene bezieht, nicht für verbindlich hält. Der Bundesgerichtshof hingegen urteilt, dass der Fall neu verhandelt werden muss. Der Ausgang ist derzeit unklar.
Folgen für die Vorgesetzten
- Strafrechtliche Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Zivilrechtliche Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Disziplinarische Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Fazit
-
Folgen für Vorgesetzte sind nicht bekannt.
Ratgeber
Haben Sie als Mensch mit Behinderung selbst Gewalt erfahren? Sind Sie Angehörige oder Mitbewohner*innen einer behinderten Person, der Gewalt widerfahren ist? Oder sind Sie vielleicht Mitarbeiter*in in einer Einrichtung und haben dort Gewalt mitbekommen? Im ausführlichen Ratgeber sagen wir Ihnen, was Sie tun können – und vielleicht auch müssen.
Meldung
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