Bewohner wird von Lebenshilfe diskriminiert | Lebenshilfe Pinneberg

In einer Wohngruppe der Lebenshilfe Pinneberg wird ein Bewohner mit Down-Syndrom zwischen Juni 2012 und Juni 2014 von Pflegekräften schikaniert. Weil er kleine Streiche gespielt haben soll (z. B. heimlich mehr Kaffeepulver in die Kaffeemaschine oder „unerlaubt Wäsche gewaschen“), wurden ihm Hausarrest, Telefon- und Umgangsverbote mit anderen Bewohner*innen erteilt und sein Taschengeld entzogen. Sowohl die angeblichen Streiche als auch die erteilten Strafen wurden protokolliert.

Angehörige des Betroffenen verklagten die Lebenshilfe wegen diskriminierender Verstöße gegen das Selbstbestimmungsrecht. Das Amtsgericht Pinneberg erkennt die Maßnahmen als Ungleichbehandlung von behinderten und nicht-behinderten Menschen an und untersagt der Lebenshilfe solche Erziehungsmaßnahmen. Der Betroffene wohnt weiterhin in der Einrichtung.

(Stand: April 2022)

Allgemeine Informationen

Aktenzeichen
12-00-00-01-15-01

Gewalt

Häufigkeit
unbekannt / unklar / unvollständig
Wann?
Juni 2012 bis Juni 2014
Gewaltformen
Einschränkung der Selbstbestimmung
Fazit

Der Betroffene wurde wegen angeblicher kleiner Streiche mit Hausarrest, Telefon- und Umgangsverbote mit anderen Bewohner*innen sowie Taschengeldentzug bestraft.

Betroffene*r

Recherche abgeschlossen?
Ja
Anzahl
1
Fazit

Der Betroffene hat das Down-Syndrom und lebt in einer stationären Einrichtung.

1. Betroffene*r

Recherche abgeschlossen?
Ja
Persönliche Merkmale
Alter
46
Geschlecht
männlich
Hilfe / Unterstützung
stationär
Behinderung / Beeinträchtigung
Lernschwierigkeit
Auswirkung(en) der Gewalt
unbekannt / unklar / unvollständig
Fazit
Betroffener Mann mit Downsyndrom.

Einrichtung

Name
Lebenshilfe Pinneberg
Institution
vollstationäre Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderungen
Ort
PLZ
25337
Ort
Elmshorn
Bundesland
Schleswig-Holstein
Land
Deutschland
Schutzkonzept
Auswertung

Mehrere Einrichtungen der Lebenshilfe haben ein Gewaltschutzkonzept. Es ist unklar, ob auch in dieser Einrichtung eines vorliegt.

Öffentlich?
Nein

Täter*innen

Recherche abgeschlossen?
Nein
Fazit

Die Täter*innen waren alle Mitarbeiter*innen der Lebenshilfe Pinneberg. Die Lebenshilfe verteidigte die sogenannten Erziehungsmaßnahmen als angemessen.

Folgen für die Täter*in

Strafrechtliche Folgen
unbekannt / unklar / unvollständig
Zivilrechtliche Folgen
unbekannt / unklar / unvollständig
Disziplinarische Folgen
unbekannt / unklar / unvollständig
Fazit

Es sind keine Folgen für die Täter*innen bekannt.

Folgen für die Einrichtung

Maßnahmen der Einrichtung
sonstige
Juristische Folgen
sonstige
Fazit

Das Gericht erkennt die Maßnahmen als Ungleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen an und untersagt der Lebenshilfe solche Erziehungsmaßnahmen. Die Lebenshilfe erkennt die angeordnete Unterlassung an.

Folgen für die Vorgesetzten

Strafrechtliche Folgen
unbekannt / unklar / unvollständig
Zivilrechtliche Folgen
unbekannt / unklar / unvollständig
Disziplinarische Folgen
unbekannt / unklar / unvollständig
Fazit

Es sind keine Folgen für Vorgesetzte bekannt.

Ratgeber

Haben Sie als Mensch mit Behinderung selbst Gewalt erfahren? Sind Sie Angehörige oder Mitbewohner*innen einer behinderten Person, der Gewalt widerfahren ist? Oder sind Sie vielleicht Mitarbeiter*in in einer Einrichtung und haben dort Gewalt mitbekommen? Im ausführlichen Ratgeber sagen wir Ihnen, was Sie tun können – und vielleicht auch müssen.

Meldung

Möchten Sie über Gewalt berichten, die Ihnen oder Ihnen nahestehenden Person widerfahren ist? Sie sind Mitarbeiter*in einer vollstationären Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderungen – und haben Gewalt mitbekommen? Sprechen Sie mit uns darüber. Wir gehen allen Fällen nach.