Nach Missbrauch eines Pflegers: Behinderte Frau wird schwanger | St. Bonifatius
Ein Pfleger hat eine Frau mit Behinderung, die im Wachkoma lag, missbraucht. In der Folge der Gewalttat wurde sie schwanger. Vermutlich ereignete sich der Vorfall im Jahr 2009. Details zum Zeitpunkt sind jedoch noch nicht bekannt.
Auch der Ausgang der Ermittlungen ist noch unklar, da der Täter nicht auffindbar war. Die Einrichtung sei in Gesprächen mit der zuständigen Heimaufsicht gewesen.
(Stand: April 2022)
Allgemeine Informationen
- Aktenzeichen
- 10-04-01-01-11-01
Gewalt
- Häufigkeit
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Wann?
- voraussichtlich 2009
- Gewaltformen
- sexualisierte Gewalt
- Fazit
-
Vorgeworfen wird dem Täter sexueller Missbrauch einer Widerstandsunfähigen.
Betroffene*r
- Recherche abgeschlossen?
- Ja
- Anzahl
- 1
- Fazit
-
Die Betroffene lag zur Tatzeit im Wachkoma.
Einrichtung
- Name
- Caritas-Altenzentrum St. Bonifatius
- Institution
-
- Altersheim
- vollstationäre Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderungen
- Ort
-
- PLZ
- 67117
- Ort
- Limburgerhof
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Land
- Deutschland
- Träger
-
- Name
- CBS Caritas Betriebsträgergesellschaft mbH Speyer
- Institution
- kirchlich
- Schutzkonzept
-
- Auswertung
-
Der Deutsche Caritasverband gab 2021 eine Leitlinie im Umgang mit sexualisierter Gewalt heraus.
- Öffentlich?
- Ja
- Internetseite
- Caritas: Leitlinien zu sexualisierter Gewalt
Täter*innen
- Recherche abgeschlossen?
- Ja
- Anzahl
- 1
- Fazit
-
Der mutmaßliche Täter war zum Tatzeitpunkt in der Einrichtung beschäftigt, ist mittlerweile aber nicht mehr auffindbar.
Folgen für die Täter*in
- Strafrechtliche Folgen
- ausstehend / noch kein Urteil / Revision / Berufung
- Zivilrechtliche Folgen
- ausstehend / noch kein Urteil / Revision / Berufung
- Disziplinarische Folgen
- ausstehend
- Fazit
-
Bislang sind noch keine Folgen für den Täter bekannt. Er war während der Ermittlungen nicht auffindbar.
Folgen für die Einrichtung
- Maßnahmen der Einrichtung
- Sicherungsmaßnahmen
- Juristische Folgen
- keine
- Fazit
-
Die Einrichtung war wohl in Gesprächen mit der Heimaufsicht.
Folgen für die Vorgesetzten
- Strafrechtliche Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Zivilrechtliche Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Disziplinarische Folgen
- unbekannt / unklar / unvollständig
- Fazit
-
Folgen für Vorgesetzte sind unbekannt.
Ratgeber
Haben Sie als Mensch mit Behinderung selbst Gewalt erfahren? Sind Sie Angehörige oder Mitbewohner*innen einer behinderten Person, der Gewalt widerfahren ist? Oder sind Sie vielleicht Mitarbeiter*in in einer Einrichtung und haben dort Gewalt mitbekommen? Im ausführlichen Ratgeber sagen wir Ihnen, was Sie tun können – und vielleicht auch müssen.
Meldung
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